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Beauftragte für Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.

Das Chancengleichheitsgesetz in der Fassung von 26. Februar 2016 zielt auf die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, so sollen auch künftige Diskriminierungen wegen des Geschlechts und des Familienstandes verhindert werden. Insbesondere wird die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen gefördert.

Bei diesen Maßnahmen ist die Beauftragte für Chancengleichheit zu beteiligen

  • bei Bewerbungsverfahren von nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten
  • bei Gremienbesetzungen
  • bei der Planung und Gestaltung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • bei der Ablehnung eines Antrags auf familiengerechte Arbeitszeit, Teilzeit und Telearbeit
  • bei der Erstellung des Chancengleichheitsplans und des Zwischenberichts

Kontakt

Sprechzeiten

Wir bieten keine festen Sprechzeiten an. Sie können nach vorheriger Absprache von Montag bis Freitag mit uns zu einem Gespräch zusammen kommen. Einzelgespräche und Beratungen erfolgen immer vertraulich.

E-Mail: bfc-hfu(at)hs-furtwangen.de