Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website www.hs-furtwangen.de entsprechend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik sowie in Einklang mit
§10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) zu realisieren.

Wenn Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine
E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende
E-Mail-Adresse:

onlineredaktion(at)hs-furtwangen.de

Postalisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse:
Hochschule Furtwangen
Abteilung Strategie und Kommunikation
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen

Falls wir nicht binnen der in §8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte beziehungsweise den Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte beziehungsweise den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2
L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebene Ombudsfunktion wenden. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Hinweis
Viele PDF-Dokumente, die auf der Website zum Herunterladen bereitgestellt werden, sowie andere Inhalte sind aufgrund fehlender Ressourcen derzeit nicht barrierefrei. Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Dokumente und Inhalte dennoch nach und nach zu aktualisieren und barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Stand: Mai 2020

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hochschule Furtwangen ist darauf bedacht, die einschlägigen EU-Richtlinien und Bundesgesetze, die Barrierefreiheit vorschreiben, zu erfüllen und publiziert hiermit wie gesetzlich gefordert ihre Erklärung zur Barrierefreiheit.

1. Gültigkeit und Reichweite dieser Erklärung

Die Hochschule Furtwangen (HFU) ist als staatliche Hochschule eine öffentliche Einrichtung bzw. Körperschaft des öffentlichen Rechts und bemüht sich, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2016/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) zu bringen.
Die folgende Erklärung ist gültig für alle zentralen von der HFU inhaltlich, optisch und technisch-funktional verantworteten öffentlichen und zugangsbeschränkten Websites-, Sub- und Folgeseiten der Domain (URL: www.hs-furtwangen.de sowie www.hs-furtwangen.de/.../ und künftig als HFU-Webauftritt bezeichnet) sowie für die damit verbundenen bildlichen, bewegt-bildlichen und textlichen Inhalte. Der Geltungsbereich erstreckt sich zudem auf die der rechtlichen Kontrolle und thematischen Steuerung unterliegenden Inhalte der zentral verwalteten Website und des Intranets. Alle weiteren externen, rechtlich, organisatorisch und technisch unabhängigen Einrichtungen, deren Websites eventuell mit der HFU verlinkt sind oder auf die HFU verweisen, sind eigenverantwortlich im Sinne derer Betreiber und werden von dieser Erklärung nicht abgedeckt oder erfasst.

2. Bedingende Richtlinien, Gesetze und Verordnungen

Der vorliegende HFU-Webauftritt unterliegt folgenden Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen sowie technischen Standards, die die Grundlage der Bemühungen um einen barrierefreien Auftritt und die Funktionalität bzw. Gestaltung dieses Auftritts darstellen:

  • der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (13.12.2006)
  • der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (26.10.2016)
  • dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) (27.04.2002 / 10.07.2018)
  • der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (12.09.2011)
  • dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes BW (L-BGG) (17.12.2014/12.12.2018)
  • dem E-Government-Gesetz BW (EGovG BW) (15.12.2015)

Zudem verfolgt der HFU-Webauftritt die technischen Vorgaben und Standards:

  • der W3C: Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (05.06.2018) sowie
  • der ETSI/CEN/CENELEC: EN 301 549 v2.1.2. Accessibility requirements for ICT products and services (Aug. 2018)

3. Selbstevaluation Barrierefreiheit des HFU-Webauftritts nach ITV/WCAG (Stand Oktober 2019)

A) HFU-STARTSEITE KEIN AAA-STANDARD

Nach den Kriterien des WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und dem ISO zertifizierten Standard WACG 2.0/2.1 verfehlt die Startseite der HFU die Bewertung AAA (Triple A) und punktet nur bis AA (Double A). Dies hängt hauptsächlich mit der weniger zweckorientierten als viel mehr unterhaltsam gestalteten Startseite der HFU zusammen.

B) BITV - SELBSTTEST

Im Januar 2019 hat die HFU eine BITV-Selbstbewertung (Barrierefreie Informationstechnik-
Verordnung 2.0 vom 21.05.2019) durchgeführt. Der BITV/WCAG-Test ist ein Prüfverfahren (https://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/test.php) für die umfassende, zuverlässige und selbst durchführbare Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten mit insgesamt 60 Prüfschritten. Der Test bezieht die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines, siehe oben Pkt. 2) mit ein. Bei diesem Selbstbewertungstest schneidet der HFU-Webauftritt unterschiedlich im Hinblick auf Barrierefreiheit ab.

Die Prüfung erstreckte sich auf den zentralen Webauftritt der HFU mit den zentral verwalteten Unterseiten.

C) WEITERE EVALUATIONEN

Die HFU hat zudem den Webauftritt der HFU auf Basis der Beobachtung und der Nutzung von einzelnen funktionalen Elementen im Hinblick auf die Barrierefreiheit eingeschätzt. Das Ergebnis brachte einen Nachholbedarf der HFU auf verschiedenen Gebieten der Barrierefreiheit, wie folgende Tabelle als Übersichtsdarstellung des Stands sowie der Anforderungen verdeutlichen soll. Die aufgeführten Kriterien wurden den 4 Prinzipien der WCAG entnommen (wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust):

BARRIEREFREIHEITSTATUSZIEL-ERREICHUNG (JAHR)
Klare und konsistente Navigation++2020
Alternativtexte von Bildern und Grafiken++2020 / 2021
Darstellung von Inhalten in Gebärdensprache+2021 / 2022
Einsatz von Farben und Kontrasten (Kontrast, Redundanz)++2020
Bedienbarkeit nur mit Tastatur++2020
Alternative Navigationswege+++2019
Aussagekräftige Linktexte++2020
Untertitel/Audiodeskription für Videos+2021
Fehlertoleranz bei Benutzereingaben++2020
Syntaktische "Wohlgeformtheit" von Dokumenten++2020
Seitenstruktur und Reihenfolge (Screenreader-Optimierung)++2020
Internationale Verständlichkeit (englischer Content)++2021
Barrierefreie PDFs+2021/2022

(Legende: +++ = umgesetzt, ++ = verbesserungswürdig / in Bearbeitung, + = geplant)

Zusatzinformationen zur Tabelle:

  • Unsere Website ist weitestgehend zweisprachig, Deutsch und Englisch
  • Website Quellcode optimieren für Screenreader-Kompatibiltät erfordert technische Hilfsmittel und hohen Aufwand, ist jedoch derzeit in der Entwicklung
  • Die Website bietet derzeit zwei Zugangswege zu Inhalten: das Navigationsmenü und die Suchfunktion
  • Videos (Untertitel sind auf der Website üblich, Audiobegleitung erfordert jedoch hohen Aufwand)
  • Ein Video in Gebärdensprache ist geplant, es soll dabei Inhalte berücksichtigen, die derzeit noch in Bearbeitung sind, deswegen verschiebt sich die Umsetzung ggfs. weiter nach hinten

D) ÜBERMÄSSIGE BELASTUNGEN AN DER HF

Der HFU-Webauftritt kann derzeit aus folgenden Gründen nicht dem von der HFU selbst angestrebten Niveau einer weitreichenden, komplexen Barrierefreiheit genügen, da aufgrund einer personellen wie auch organisatorischen Überforderung eine umfassende Barrierefreiheit noch nicht erreicht werden kann:

  • Sowohl die zentralen Abteilungen (z. B. Hochschulkommunikation, IT etc.) wie auch die einzelnen Studiengänge werden aufgrund einer übermäßigen personellen Belastung noch nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht.
  • Eine unverhältnismäßig hohe personelle und organisatorische Belastung bei der Umsetzung der Barrierefreiheit begründet auch die teilweise noch unvollständigen Bereiche und Abschnitte des HFU-Webauftritts; die unmittelbare (und nicht sukzessive) Umsetzung der Barrierefreiheit würde bestehende informationelle und organisatorische Aufgabenbereiche der genannten zentralen HFU-Abteilungen zu sehr beeinträchtigen (vgl. Richtlinie (EU) 2016/2102 bzw. L-BGG, Änderung vom 12.12.2018, Begründung zu §10 Abs. 2). Die noch nicht gänzlich umgesetzte barrierefreie Funktionalität der Abschnitte wird jedoch in einem kontinuierlichen Prozess realisiert.