Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Der Senat der Hochschule Furtwangen hat unter Berücksichtigung der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft verabschiedeten Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und vom Plenum der Hochschulrektorenkonferenz formulierten Empfehlungen „Zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten in den Hochschulen“ die nachfolgenden Richtlinien beschlossen:
Datei herunterladen:Satzung der Hochschule Furtwangen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Gemäß LHG §19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 11 wurden bestellt:
als Vertrauenspersonen
Prof. Dr. Maja Temerinac-Ott
Dr. Jörn Kretschmer
Prof. Dr. Kurt Greinwald
in die ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier
Prof. Dr. Ulrich Mescheder
Prof. Dr. Ulf Schreier