Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt

 

Zahlreiche Organisationen bieten Stipendienprogramme an. Gefördert werden können:

  • Studiensemester/jahr im Ausland
  • Praktikum im Ausland
  • Sprach- oder Fachkurse im In- und Ausland
  • Abschlussarbeit im Ausland (Bachelor und Master)
  • Ergänzungs- oder Aufbaustudium im Ausland


Eine Bewerbung um ein Stipendium muss gut vorbereitet  werden und umfasst in der Regel folgende Unterlagen (abhängig vom Stipendiengeber):

  • Eine fundierte, fachbezogene Darlegung der Motivation für den Auslandsaufenthalt
  • Einen tabellarischen Lebenslauf
  • Den Nachweis über ein erfolgreiches Studium von mindestens zwei Semestern
  • Das Gutachten eines Professors/einer Professorin
  • Den Nachweis von Sprachkenntnissen

Erkundigen Sie sich frühzeitig im International Center bzw. auf den Webseiten des Stipendiengebers. Die Bewerbungsfristen sind oft sehr lang!

Folgende Förderorganisationen kommen in Frage:

  • Auslands-BAföG  - für Studiensemester, Praxissemester, Abschlussarbeit
  • Bildungskredit  - für Studien- und Praxissemester, Abschlussarbeit
  • ERASMUS - für Studiensemester und Praxissemester in Europa
  • DAAD-PROMOS- für Studiensemester und Abschlussarbeiten weltweit außerhalb des ERASMUS-Programms
  • Fulbright Kommission - für ein Studienjahr in den USA (Voll- und Teilstipendien)
  • Fulbright Kommission - für ein Studiensemester in den USA nach Bachelorabschluss (Reisestipendium)
  • GIZ/InWent - für Praxissemester und Praktika nach Bachelorabschluss
  • Baden-Württemberg Stipendium - für Studiensemester an Partnerhochschulen außerhalb des ERASMUS-Programms

Weitere Förderorganisationen finden Sie auf den Seiten des DAAD www.daad.de oder beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. 

ERASMUS-Programm

 

Das Erasmus-Programm ist ein von der Europäischen Union aufgelegtes Aktionsprogramm zur Förderung der Mobilität Studierender und Lehrender in Europa.
Im Rahmen des Erasmus-Programms können Studierende grundsätzlich für zwei Arten von Auslandsaufenthalten gefördert werden

  • Studium an einer europäischen Partnerhochschule 
  • Praktikum in einem europäischen Unternehmen 

Dabei gilt, dass Studierende grundsätzlich für beide Ausbildungsoptionen je einmal gefördert werden können. Teilnahmeberechtigte Studierende können demnach einmal für ein Erasmus-Studium für die Dauer von maximal zwölf Monaten und einmal für ein Erasmus-Praktikum für den gleichen Zeitraum gefördert werden. Pro Studierendem ist die Erasmus-Förderung somit auf maximal 24 Monate begrenzt.
Studierende der HFU, die ein Praktikum in einem Unternehmen im europäischen Ausland machen, können sich bei der Koordinierungsstelle Karlsruhe um ein Stipendium bewerben.
Studierende, die ein Austauschsemester an einer europäischen Erasmus-Partnerhochschule der HFU absolvieren, erhalten in der Regel automatisch ein Erasmus-Teilstipendium.


Für welche Hochschulen gilt das ERASMUS-Stipendium?

  • Für alle europäischen Partnerhochschulen der HFU, mit denen ein ERASMUS-Vertrag unterzeichnet wurde
  • Ausnahmen: Napier University, NEWI, einige französische Partnerhochschulen der Fakultät W, Russland, Ukraine 


Wer kann sich bewerben?

 
Höhe der Förderung

  • abhängig von der Zahl der am Programm teilnehmenden Studierenden 
  • Beispiel WS 10/11: ca. 150 €/Monat 

 
Bewerbung und Fristen

  • Die Bewerbung erfolgt zusammen mit der Bewerbung für einen Platz an einer Partnerhochschule der HFU
  • Die Bewerbungsfristen entsprechen denen für den Studienplatz an einer Partnerhochschule  

 
ERASMUS & BAföG

  • Das ERASMUS-Studium-Stipendium wird nicht auf BAföG angerechnet. 
  • Ein Student kann gleichzeitig das ERASMUS-Studium-Stipendium und BAföG erhalten.

Weitere Informationen über das ERASMUS-Programm finden sie hier.

DAAD-PROMOS

 

Die Hochschule Furtwangen hat sich beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erfolgreich um die Beteiligung an dem neuen Stipendienprogramm PROMOS beworben und kann nun im Rahmen dieses Programms Teilstipendien zur Förderung kurzfristiger Auslandsaufenthalte vergeben.

Wer kann sich bewerben?

Studierende der HFU mit deutscher Staatsangehörigkeit oder dieser Personengruppe Gleichgestellte im Sinne des BAföG § 8

  • die über ein Austauschprogramm der HFU an einer ausländischen Partneruniversität studieren (außerhalb ERASMUS) oder
  • die sich einen Auslandsaufenthalt selbständig ohne bestehendes Partnerschaftsprogramm organisiert haben.

 Was kann gefördert werden?

Studienaufenthalte (1 bis max. 6 Monate) für Studierende:

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa zur Anfertigung von Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu einem Semester für Studienaufenthalte.

  • Die Höhe der Stipendienraten beträgt einheitlich 300€ (für alle Länder).
  • Die Förderdauer an der HFU beträgt in der Regel 4 Monate.
  • Studienaufenthalte innerhalb Europas können nur dort gefördert werden, wo keine ERASMUS-Kooperation besteht.


Studienreisen

Gefördert werden können Studienreisen von Studierenden weltweit.

Die Förderung besteht ausschließlich aus einer Pauschale pro Teilnehmer und Tag. Diese beträgt für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und die Türkei 30 € und für alle übrigen Länder 45 €.

 Wie bewirbt man sich?

Das Bewerbungsformular für ein PROMOS-Stipendium kann ab Mitte November auf FELIX heruntergeladen werden. Zusammen mit den aufgeführten Anlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Notenspiegel, Sprachnachweis, Foto) muss es fristgerecht beim International Center der HFU eingereicht werden.

Bewerbungstermine für Auslandsaufenthalte im Jahr 2012:

20. Dezember 2011 für SS 2012

31. Mai 2012 für WS 2012/13

Wichtige Hinweise:

1. Eine Doppelförderung, d. h. Kombination mit anderen Auslandsstipendien, ist nicht möglich.

2. Für Empfänger/innen von Auslands-BAföG besteht eine Anrechnungsfreiheit von 300 € (= PROMOS-Teilstipendienrate).

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Eine hochschulinterne Auswahlkommission der HFU begutachtet die eingegangenen Unterlagen der Bewerber. Dieser Auswahlkommission gehören an: der Prorektor für Internationales, die Leiterin des International Center und die jeweiligen Auslandsbeauftragen der Fakultäten.

Für die Vergabe der Stipendien sind a) die fachliche Qualifikation und b) die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin maßgeblich. Dabei werden vor allem die akademischen Leistungsnachweise (Notenspiegel), sowie die Beschreibung des geplanten Studienaufenthaltes im Ausland berücksichtigt.

Im Einzelnen werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt:

1. Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen sowie besondere fachliche Kenntnisse

2. Niveau der für den Auslandsaufenthalt relevanten Sprachkenntnisse

3. Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts, seine Einbettung in den Studienverlauf und sein Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven

4. Allgemeine Persönlichkeitsmerkmale und extracurriculare Aktivitäten, die für einen Auslandsaufenthalt von Bedeutung sind

Im Anschluss an die Begutachtung des Antrags wird nach einem Punktesystem eine Einstufung vorgenommen, die nach Maßgabe der verfügbaren Stipendien zur Aufstellung einer Rangliste führt. Falls für die Entscheidungsfindung notwendig, werden zusätzliche persönliche Vorstellungsgespräche durchgeführt.

Die zur Verfügung stehenden Teilstipendien sollen möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Fakultäten der HFU verteilt werden. Aufgrund der geringen Zahl von Stipendien ist nicht gewährleistet, dass aus jeder Fakultät ein Bewerber berücksichtigt werden kann.

Aufgrund der Vielfalt der Beurteilungselemente und der Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium können die Entscheidungen einzelnen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden. Wir bitten dafür um Verständnis.

Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende

 

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM fördert den internationalen Austausch und dient dem Ziel der Baden-Württemberg-Stiftung, sich für ein lebendiges und lebenswertes Baden-Württemberg einzusetzen. Das Stipendium wendet sich an besonders qualifizierte Studierende baden-württembergischer Hochschulen und ihrer Partnerhochschulen im Ausland.

Die Hochschule Furtwangen erhält von der Baden-Württemberg-Stiftung für jedes akademische Jahr ein Stipendienbudget, welches die Hochschule in Eigenregie zu gleichen Teilen an Outgoings und Incomings nach den Richtlinien der Baden-Württemberg-Stiftung vergeben kann.

Die Stipendien für Incomings werden nur auf Vorschlag von Partnerhochschulen vergeben.

Die Stipendien für Outgoings werden hochschulweit ausgeschrieben, wobei jede Fakultät i.d.R. eine bestimmte Anzahl von Stipendien erhält. Einzelne Fakultäten  können entscheiden, ob sie die zur Verfügung stehenden Stipendien an ausschließlich an Incomings vergeben. Ebenso können die Stipendien entsprechend der jeweiligen Internationalisierungsstrategie bevorzugt für Studienplätze an ausgewählten Partnerhochschulen vergeben werden. Es ist daher ratsam, vor der Bewerbung ein Gespräch mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät zu führen.

Wer kann sich bewerben?

Studierende, die an der  Hochschule Furtwangen eingeschrieben sind (die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle) und ein Studiensemester an einer Partnerhochschule der HFU (außerhalb des ERASMUS-Programms) durchführen.

Studierende der HFU-Business School können sich nicht bewerben, da in der HFU-Business School die zur Verfügung stehenden Stipendien an Incomings von Partnerhochschulen vergeben werden. Dadurch können an den Partnerhochschulen gebührenfreie Plätze für Outgoings eingeworben werden.

Was kann gefördert werden?

Ein Studiensemester im Ausland an einer Partnerhochschule.

Der Förderzeitraum ist i.d.R. 4-5 Monate.

Die monatl. Fördersumme beträgt i.d.R. zwischen 400 und 600 € und ist abhängig vom Gesamtbudget, das die Hochschule erhält.

Wie bewirbt man sich?

Das Bewerbungsformular für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM kann auf FELIX heruntergeladen werden. Zusammen mit den aufgeführten Unterlagen (Lebenslauf, Motivationsschreiben, Notenspiegel, Sprachnachweis, Foto) muss es fristgerecht in Papierform beim International Center eingereicht werden.

Bewerbungstermin ist jeweils der 31. März für das darauffolgende akademische Jahr (SS und WS).

Auswahlverfahren und Auswahlkriterien:

Eine hochschulinterne Auswahlkommission der HFU begutachtet die eingegangenen Unterlagen der Bewerber. Dieser Auswahlkommission gehören an: der Prorektor für Internationales, die Leiterin des International Center und die jeweiligen Auslandsbeauftragen der Fakultäten.

Für die Vergabe der Stipendien sind a) die fachliche Qualifikation und b) die persönliche Eignung des Bewerbers/der Bewerberin maßgeblich. Dabei werden vor allem die akademischen Leistungsnachweise (Notenspiegel), sowie die Beschreibung des geplanten Studienaufenthaltes im Ausland berücksichtigt.

Im Einzelnen werden folgende Auswahlkriterien zugrunde gelegt:

1. Bisherige Studien- und Prüfungsleistungen sowie besondere fachliche Kenntnisse

2. Niveau der für den Auslandsaufenthalt relevanten Sprachkenntnisse

3. Stand der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts, seine Einbettung in den Studienverlauf und sein Zusammenhang mit beruflichen Perspektiven

4. Allgemeine Persönlichkeitsmerkmale und extracurriculare Aktivitäten, die für einen Auslandsaufenthalt von Bedeutung sind

Im Anschluss an die Begutachtung des Antrags wird nach einem Punktesystem eine Einstufung vorgenommen, die nach Maßgabe der verfügbaren Stipendien zur Aufstellung einer Rangliste führt. Falls für die Entscheidungsfindung notwendig, werden zusätzliche persönliche Vorstellungsgespräche durchgeführt.

Aufgrund der Vielfalt der Beurteilungselemente und der Gewährleistung der absoluten Vertraulichkeit der Entscheidungsfindung im Auswahlgremium können die Entscheidungen einzelnen Bewerbern gegenüber nicht begründet werden. Wir bitten dafür um Verständnis.