Beschäftigung als studentische Hilfskraft/wissenschaftliche Hilfskraft

Erforderliche Unterlagen der Studierenden

Für den Vertragsabschluss werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Arbeitsvertrag im Original - kann am PC ausgefüllt werden
  • Immatrikulationsbescheinigung (für den Zeitraum der Beschäftigung) - Ausdruck am Studi-Portal möglich

bei ausländischen Studierenden aus

  • Nicht-EU-Ländern: Passkopie (Aufenthaltstitel + Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel für die Vertragsdauer)
  • Neuen EU-Ländern:  Passkopie + Kopie der Freizügigkeitsbescheinigung


Für die Auszahlung der Vergütung werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Lohnsteuerkarte 2010 bzw. "Ersatzbescheinigung für die Lohnsteuerkarte"

LBV-Formulare:

  • Erklärung zur Sozialversicherung Nr. 42101s
  • Erklärung zur Ausfertigung der Bezüge Nr. 42101
  • Merkblatt zum Datenschutz Nr. 4000 (Infoblatt verbleibt beim Studierenden)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder Kopie der Versicherungskarte (Vor- und Rückseite)

 

Die Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden ist zwingend erforderlich und obliegt der Fakultät bzw. dem Dekan oder dem Betreuer. Dieser Nachweis muss jederzeit für Prüfungszwecke in der Fakultät verfügbar sein.
Die Abgabe des monatlichen Stundennachweises an die Personalabteilung entfällt.

Studierende sind als Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungsfrei, wenn die Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Dies liegt vor, wenn Studierende nicht mehr als 19,50 Wochenstunden arbeiten.