Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungen sind bezüglich ihrer fachlichen Eingangskenntnisse direkt geeignet, wenn sie hinreichende Kenntnisse in allen nachfolgend genannten Themenfeldern nachweisen können:
- Physiologie, Anatomie oder Zellbiologie
- Physik
- Elementare Differentialrechnung, Matrizenrechnung
- Programmierung
- Elektronik, Signalverarbeitung, Messtechnik
- Regelungstechnik
Der Nachweis der Kenntnisse kann durch den erfolgreichen Abschluss von Studiengängen, Studienmodulen oder entsprechender Lehrgänge erbracht werden
Bewerber und Bewerberinnen mit hinreichenden Kenntnissen aus weniger als 6 Themenfeldern, aber mehr als 3 Themenfeldern kann die Zulassung unter der Auflage gewährt werden, dass die Kenntnisse fehlender Themenfelder im Laufe des Studiums oder im Rahmen eines Vorsemesters erworben werden. Dieses kann durch die Belegung von entsprechenden Wahlpflichtveranstaltungen erfolgen, oder es kann ein komplettes individuell zugeschnittenes Vorsemester abgeleistet werden.
Weitere Informationen: Datei herunterladen:Zulassungssatzung BME
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Bewerbungsportal.
Dort musst du dich zunächst registrieren. Dieser Datei herunterladen:Bewerbungsleitfaden hilft dir durch das Bewerbungsverfahren.
Im Bewerbungsprozess sind folgende Unterlagen hochzuladen,
am besten schon vorab bereitlegen:
- Eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung*
- Eine Kopie des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.*
- Werdegang in englischer oder deutscher Sprache.
- Belege über Sprachkenntnisse in Englisch und ggf. Deutsch gemäß § 2 Abs. 1 c.
- Zwei Referenzen
- Kopien von anderen relevanten Dokumenten, sofern vorhanden, wie z.B. Arbeitszeugnisse, die die besondere Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers zum Masterstudium belegen.
Bei der Einschreibung müssen die Dokumente über das Erreichen des Hochschulabschlusses und die Belege über Sprachkenntnisse im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
*Falls das Original in einer anderen Sprache als Englisch oder Deutsch erstellt wurde, eine Übersetzung in die englische oder deutsche Sprache.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.
Ausländische Bewerbernde mit ausländischen Zeugnissen, in deren Staaten es keine Akademische Prüfstelle (APS) gibt, und staatenlose Bewerbende müssen die Zeugnisanerkennung über die
HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:wExterner Link wird in neuem Fenster geöffnet:ww.studienkolleg.htwg-konstanz.de
beantragen.
Hilfe zur Online Bewerbung bietet der Datei herunterladen:Application Guide
Falls Sie weitere Fragen haben wenden Sie sich an die Ansprechperson für den Studiengang.
Ich berate gerne bei allen Fragen rund um die Bewerbung und die Zuweisung eines Studienplatzes
Dein Ansprechpartner: Andreas Dietz