Du möchtest kommen, um zu bleiben?

Hier gibt es Informationen für Internationale Studierende, die bei uns ihr Studium bis zum Abschluss absolvieren möchten

Dein Weg zum Abschluss an der HFU

Studierende sitzen auf einer grünen Wiese vor einem Hochschulgebäude

Wie schön, dass du dich dafür interessierst, dein ganzes Studium an der HFU zu absolvieren!
Wir können es kaum erwarten, dich in unserer internationalen Community willkommen zu heißen. Freu dich auf exzellente Lehre, Studieren in einer familiären Atmosphäre und unvergessliche Erlebnisse inmitten der atemberaubenden Natur des Schwarzwalds. Hier beginnt dein Weg in eine erfolgreiche Zukunft – gemeinsam mit Studierenden aus der ganzen Welt.

Wichtige Infos für Internationals

Bewerbung
Bachelorstudiengänge

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.
https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung
Bitte plane Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung ein.

Masterstudiengänge

Für die Bewerbung für Master-Studiengänge kann das Vorgehen abweichen. Bitte wende dich direkt an die Ansprechpersonen des jeweiligen Master Studiengangs.
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Zu den Master Studiengängen

Erforderliche Sprachkenntnisse, wenn du auf Deutsch studieren möchtest

Ausländische Staatsangehörige müssen für unsere deutschsprachigen Studiengänge sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen. Ausländische Staatsangehörige mit einer deutsche Hochschulzugangsberechtigung sind von diesem Nachweis befreit.

 Wir akzeptieren folgende Nachweise deutscher Sprachkenntnisse:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH, Gesamtergebnis mindestens DSH-2
  • Test Deutsch als Fremdsprache: TestDaF (Durchschnitt mindestens TDN 4)
  • Prüfungsteil „Deutsch“ der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
  • Das deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II)
  • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ZOP)
  • Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe Instituts (KDS)
  • Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe Instituts (GDS)
  • Goethe-Zertifikat C2 - Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule

 

Studienablauf und -gebühren

An der HFU bieten wir Studienprogramme in deutscher und englischer Sprache. Unsere Bachelorprogramme umfassen sieben Semester, unsere Masterprogramme drei Semester. Alle Bachelorprogramme und die meisten Masterprogramme sind studiengebührenfrei.
Für Personen, die von außerhalb der EU für ein komplettes Studium nach Baden-Württemberg kommen, werden allerdings Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester erhoben. Link öffnet sich im gleichen Fenster:Mehr Infos zu Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger und Ausnahmeregelungen

Finanzierungsmöglichkeiten und Stipendien

Im International Center kannst du dich vor deinem Studienabschluss für ein Studienabschluss-Stipendium im Rahmen des DAAD Förderprogramms STIBET bewerben. Hier findest du das Bewerbungsformular

Weitere Stipendien-Möglichkeiten kannst du in der Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:DAAD Datenbank finden. In finanziellen Notfällen gibt es verschiedenen Hilfsmöglichkeiten, zum Beispiel vom Studierendenwerk Freiburg, den Kirchen oder dem International Center

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Das solltest du wissen

Eine Hochschule - verschiedene Standorte!

Wenn du an der Hochschule Furtwangen studierst, kommt es darauf an, an welcher Fakultät dein Studiengang angesiedelt ist - du kannst am Campus in Furtwangen, Schwenningen oder in Tuttlingen studieren oder am Studienzentrum in Freiburg! Die Hinweise zu den Standorten findest du auf den Studiengangseiten oben im grauen Kasten. 

Blick in den akademischen Kalender

Das Studienjahr an der HFU besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester.

Wintersemester: Die Vorlesungen beginnen Anfang Oktober und gehen bis Mitte Januar. Die anschließende Prüfungszeit geht bis Mitte Februar.

Sommersemester: Die Vorlesungen beginnen Mitte März und gehen bis Ende Juni. Die anschließende Prüfungszeit geht bis Mitte/Ende Juli. 

Vorlesungsfreie Zeit: Mitte Februar bis Mitte März und Ende Juli bis Ende September.

Für Internationale Studierende beginnt jeweils zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn ein Orientierungsprogramm inklusive Deutschintensivkurs.

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten in der Region Furtwangen und Schwenningen sind deutlich niedriger als in den großen Universitätsstädten und liegen bei rund 800 bis 900 Euro für Unterkunft, Essen und Krankenversicherung. Für ein Visum musst du allerdings ein monatliches Einkommen von 992 Euro nachweisen. Die folgenden Beispiele geben dir einen Anhaltspunkt für die Kosten, mit denen du rechnen musst: Ein Wohnheimzimmer kostet an unseren Standorten zwischen 280 bis 470 Euro pro Monat, eine Einzimmerwohnung ca. 350 Euro. Ein Mittagessen in der Mensa kostet 3,35 Euro. In Deutschland kostet ein Liter Milch rund einen Euro. 

Und wo soll ich wohnen?

Natürlich brauchst du an deinem neuen Studienort auch eine Bleibe! Deshalb haben wir hier einige Tipps und Informationen für dich: 

Link öffnet sich im gleichen Fenster:Hier findest du nützliche Wohnungsinfos
Datei herunterladen:Infos zum Wohnen in Furtwangen
Datei herunterladen:Infos zum Wohnen in Schwenningen
 

Visum und los geht's

Vor der Einreise nach Deutschland musst du bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Studentenvisum beantragen (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten). Dafür brauchst du einen gültigen Reisepass, die Zulassung der deutschen Hochschule, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung. In einigen Ländern wird ein Sperrkonto mit eingezahltem Sicherheitsbetrag verlangt, das kannst du zum Beispiel bei der Deutschen Bank oder über Dienstleister wie Expatrio oder Fintiba anlegen. Bitte achte darauf, dass dein Visum für den Zweck des Studiums ausgestellt ist. 

Datei herunterladen:Weitere Infos rund um dein Visum

Melde Dich an

Nach deiner Einreise musst du dich beim Einwohnermeldeamt (auch "Bürgerbüro" oder "Bürgeramt") an deinem Wohnort anmelden. Das solltest du in deiner ersten Woche erledigen, du brauchst dafür einen Personalausweis bzw. Reisepass (eventuell mit Visum), eine Vermieterbescheinigung (sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung") und ein ausgefülltes Anmeldeformular. Nach deiner Anmeldung bekommst du eine Meldebescheinigung. Die brauchst du z. B. zur Eröffnung eines Bankkontos oder der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Egal, ob du ein Visum hast oder nicht - du musst dich auf jeden Fall in Deutschland anmelden!

Für künftige Studierende am Campus Schwenningen: Datei herunterladen:Leitfaden zur Wohnsitz-Anmeldung in Villingen-Schwenningen

Am besten versichert

Für das Studium in Deutschland brauchst du eine Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres. Ohne gültige Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden. Studierende aus EU-Staaten können ihre Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bei der Einschreibung vorlegen. Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen sich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Hier findest du Infos zum System der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Üblicherweise wirst du dich (unter 30 Jahre und ohne EHIC) für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Eine private Krankenversicherung aus deinem Heimatland musst du anerkennen lassen, du brauchst zur Einschreibung eine entsprechende Befreiungsbescheinigung einer deutschen Krankenkasse. Ansprechpartner dafür sind z.B. die Techniker Krankenkasse - TK (Herr Tobias Hauser, E-Mail: tobias.hauser@tk.de oder die AOK:  www.aok-bw.de/sbh. Für die Zeit von der Ankunft in Deutschland bis zum Semesterbeginn schließt du am besten eine Reiseversicherung ab (z. B. über ExpatrioFintiba). 

Du hast Fragen und brauchst Beratung?

Fragen zu Studiengängen, zu deren Inhalt und Ablauf kannst du gerne direkt an die Ansprechpersonen des jeweiligen Studienangebots stellen. 
Link öffnet sich im gleichen Fenster:Hier findest du die Übersicht aller Studiengänge

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