Internationale Studierende
Egal, ob Sie als internationaler Studierender Ihr ganzes Studium bei uns absolvieren möchten, oder nur ein Semester als Austauschstudent zu uns kommen, wir freuen uns auf Sie! Finden Sie hier alle wichtigen Informationen!
Fakultäten am Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Campus Furtwangen
- Digitale Medien
- Informatik
- Gesundheit, Sicherheit, Gesellschaft (Physiotherapie BSc am Standort Freiburg!)
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Mechanical and Medical Engineering (nur Electrical Engineering BSc and Smart Systems MSc)
Fakultäten am Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Campus Schwenningen
- Wirtschaft
- Mechanical and Medical Engineering
- Medical and Life Sciences
Fakultäten am Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Campus Tuttlingen
- Industrial Technologies
Wir bieten Ihnen Studienprogramme in deutscher und englischer Sprache. Unsere Bachelorprogramme umfassen sieben Semester, unsere Masterprogramme drei Semester. Alle Bachelorprogramme und die meisten Masterprogramme sind studiengebührenfrei.
Für Personen, die von außerhalb der EU für ein komplettes Studium nach Baden-Württemberg kommen, werden seit dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben. Mehr Informationen zu Studiengebühren für Nicht-EU-Bürger und Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Informationen zur Bewerbung für Bachelorstudiengänge finden Sie hier.
Informationen zur Bewerbung für Masterstudiengänge finden Sie direkt beim Studiengang.
Austauschstudierende von Partnerhochschulen:
Als Austauschstudierende/r von einer Partnerhochschule müssen Sie von Ihrer Heimathochschule per Email nominiert werden.
Bitte informieren Sie sich vorab über das Studienprogramm, dass Sie belegen möchten und an welchem Campus es stattfindet. Es ist normalerweise nicht möglich, Vorlesungen an verschiedenen Campus zu belegen.
Für die Nominierung gelten folgende Fristen:
Für ein Austauschsemester im Sommersemester 15. Oktober
Für ein Austauschsemester im Wintersemester 15. April
Freemover:
Wenn Sie nicht an einer Partnerhochschule studieren, müssen Sie zunächst eine Email mit Ihrer Kurzbewerbung an E-Mail Anwendung wird gestartet:incoming(at)hs-furtwangen.de schicken.
Freemover, die von außerhalb der EU kommen, müssen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester bezahlen.
Erforderliche Sprachkenntnisse:
Deutsch oder Englisch - je nach Studienprogramm: mindestens Level B1 GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)
Bewerbung:
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal des International Center.
Bewerbungsfrist für das Sommersemester 1. November
Bewerbungsfrist für das Wintersemester 1. Mai
Folgende Unterlagen müssen Sie hochladen:
1. Zeugnis
2. Motivationsschreiben
3. Lebenslauf
4. Nachweise über Deutsch- oder Englischkenntnisse
5. Passbild
Kurswahl:
Die normale Workload ist 30 ECTS pro Semester.
1 ECTS entspricht ca. 30 h Arbeitsaufwand pro Semester (Lehrveranstaltung inkl. Vor- und Nachbereitung).
Die Dauer einer Semesterwochenstunde (SWS) ist 45 min.
Unter diesem Link können Sie nach englischsprachigen Studiengängen filtern.
Gaststudierende am Campus Furtwangen belegen meist Kurse aus unserem International Semester - ein fakultätsübergreifendes Angebot an Lehrveranstaltungen in Englisch am Campus Furtwangen.
Wenn Ihre Deutschkenntnisse ausreichen können Sie natürlich auch deutsche Vorlesungen belegen.
Die Modulbeschreibungen der einzelnen Kurse finden Sie wie folgt:
1. Gehen Sie auf die Website eines Studiengangs.
2. Scrollen Sie ganz nach unten und klicken Sie auf das grüne Feld "Details zum Studiengang".
3. Scrollen Sie wieder ganz nach unten. Dort sehen Sie eine Übersicht der Module in den verschiedenen Semestern.
4. Klicken Sie auf das gewünschte Modul. Dann öffnet sich die Modulbeschreibung als pdf.
Weitere Infos finden Sie in unserem Datei herunterladen:Fact Sheet.
Datei herunterladen:Wichtige Information für ERASMUS-Studierende
Das Studienjahr an der HFU besteht aus zwei Semestern: Wintersemester (WiSe) und Sommersemester (SoSe).
Die Vorlesungen des Wintersemesters beginnen in der Regel am 1. Oktober und gehen bis Mitte Januar. Die anschließende Prüfungszeit geht bis Mitte Februar.
Für Gast- und Austauschstudierende, die bereits im Dezember wieder abreisen müssen, können im Rahmen des International Semester am Campus Furtwangen in der Regel Extra-Prüfungen im Dezember organisiert werden.
Die Vorlesungen des Sommersemesters beginnen Mitte März und gehen bis Ende Juni. Die anschließende Prüfungszeit geht bis Mitte/Ende Juli.
Vorlesungsfreie Zeit: Mitte Februar bis Mitte März und Ende Juli bis Ende September
Die genauen Daten entnehmen Sie bitte unserem Kalender.
Für Gaststudierende und Studierende in englischsprachigen Studiengängen beginnt jeweils zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn ein zweiwöchiges Orientierungsprogramm inklusive Deutschintensivkurs.
1. LEBENSHALTUNGSKOSTEN
Die Lebenshaltungskosten in der Region Furtwangen und Schwenningen sind deutlich niedriger als in den großen Universitätsstädten und liegen bei ca. 600 oder 700 € (für Unterkunft, Essen, Krankenversicherung).
Für das Visum müssen Sie allerdings ein monatliches Einkommen von 861 € nachweisen.
Die folgenden Beispiele geben Ihnen einen Anhaltspunkt für die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen:
Objekt | Kosten |
---|---|
Zimmer im Wohnheim | 250-300 € pro Monat |
Einzimmerwohnung: | 280-350 € pro Monat |
Krankenversicherung | 80 € pro Monat |
Mittagessen/Mensa | 2,80 € |
Bier im Gasthaus | 3,00 € |
Milch (1l): | 0,80 € |
2. VISUM
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, müssen Sie in der Regel vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragen (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).
Für die Beantragung des Visums müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:
- Gültiger Reisepass
- Zulassung von der deutschen Hochschule
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Krankenversicherung
Einzelheiten über die benötigten Unterlagen finden Sie auf den Internet-Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
In einigen Ländern wird ein Sperrkonto mit eingezahltem Sicherheitsbetrag als Finanzierungsnachweis verlangt.
Ein Sperrkonto kann entweder bei der Deutschen Bank oder über einen der folgenden Dienstleister angelegt werden: Expatrio, Fintiba, Coracle. Die genannten Dienstleister bieten neben dem Sperrkonto auch die Möglichkeit Versicherungen wie z.B. Krankenversicherung, Haftplichtversicherung etc. bequem vom Ausland aus abzuschließen.
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Staatsangehörige aus folgenden Staaten können den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen (zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz nehmen werden):
- Australien
- Israel
- Japan
- Kanada
- Neuseeland
- Südkorea
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Andorra
- Brasilien
- El Salvador
- Honduras
- Monaco
- San Marino
Bitte beachten Sie:
Das Visum muss für den Zweck des Studiums ausgestellt sein. Ein Touristenvisum oder ein so genanntes "Schengen-Visum" ist nicht ausreichend. Eine Änderung der Art des Visums ist nach der Einreise nicht mehr möglich.
3. AUFENTHALTSERLAUBNIS
Nach Ihrer Einreise müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt (auch "Bürgerbüro" oder "Bürgeramt") an Ihrem Wohnort anmelden. In der Regel sollten Sie sich innerhalb der ersten Woche nach Ihrer Einreise mit den folgenden Dokumenten anmelden:
- Personalausweis bzw. Reisepass (eventuell mit Visum)
- Vermieterbescheinigung (sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung")
- Ausgefülltes Anmeldeformular
Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Meldebescheinigung. Dieses Dokument benötigen Sie z.B. zur Eröffnung eines Bankkontos oder der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Einreise mit Visum: Das Visum gilt nur als Einreiseerlaubnis. Melden Sie sich innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt an Ihrem Wohnort an. Dadurch wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und infolge dessen das Einreisevisum durch eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis ersetzt.
Einreise ohne Visum: Auch wenn Sie für Ihre Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, müssen Sie nach Einreise Ihren Wohnsitz in Deutschland anmelden. Wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben, müssen Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz.
Ausländerbehörden: Zuständig ist die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde:
- Furtwangen (= Landkreis Villingen-Schwenningen)
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Ausländeramt
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen - Schwenningen (= Stadtgebiet Villingen-Schwenningen)
Ausländeramt
Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen
Marktplatz 1
78054 VS-Schwenningen - Tuttlingen (Stadtgebiet)
Ausländerwesen
Stadtverwaltung Tuttlingen
Rathausstr. 1
78532 Tuttlingen - Tuttlingen (Landkreis)
Ausländeramt
Landratsamt Tuttlingen
Bahnhofstr. 100
78532 Tuttlingen
Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
4. KRANKENVERSICHERUNG
Für das Studium in Deutschland benötigen Sie eine gültige Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres. Ohne gültige Krankenversicherung können Sie nicht immatrikuliert werden.
Studierende aus EU-Staaten:
Wenn Sie im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) sind, müssen Sie diese lediglich bei der Einschreibung vorlegen.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten:
Wenn Sie keine Europäische Krankenversicherungskarte haben, müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Üblicherweise werden Sie sich, falls Sie unter 30 Jahren alt sind und keine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entscheiden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum System der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.
Über die folgenden Dienstleister können Sie bequem von zuhause aus die notwendige Krankenversicherung abschließen: Expatrio, Fintiba, Coracle
Eine private Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland kann nur anerkannt werden, wenn sie ausreichenden Versicherungsschutz während des Studiums in Deutschland bietet. Die Prüfung der Versicherung erfolgt durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Bei ausreichendem Versicherungsschutz können Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Sie erhalten dann von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine entsprechende Befreiungsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann einschreiben. Während des gesamten Studiums ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse dann nicht mehr möglich.
Ansprechpartner der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort , die Ihnen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ausstellen können, sind z.B. die Techniker Krankenkasse - TK (Herr Tobias Hauser, E-Mail: E-Mail Anwendung wird gestartet:tobias.hauser(at)tk.de ) oder die AOK: www.aok-bw.de/sbh
Stipendiatinnen und Stipendiaten des DAAD:
Sie sind üblicherweise über eine Gruppenversicherung während ihres Aufenthalts in Deutschland krankenversichert. Dies muss in Ihren Stipendienunterlagen vermerkt sein. Bitte bringen Sie eine entsprechende Bescheinigung zur Einschreibung mit. Mehr Informationen dazu unter www.daad.de/versicherung/
Studierende ab dem 30. Lebensjahr:
Sie können in der Regel nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sie müssen sich privat versichern.
Von der Ankunft in Deutschland bis zum Semesterbeginn:
Für diese Zeit empfehlen wir dringend eine Reiseversicherung abzuschließen. Auch dies ist über die Dienstleister Expatrio, Fintiba, Coracle möglich.
5. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
In Deutschland sind Sie per Gesetz für Schäden, die Sie anderen zufügen verantwortlich. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung sehr wichtig, denn es können hohe Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie z.B. einen Schaden im Haus Ihres Vermieters verursachen.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, z.B. über Expatrio, Fintiba
Für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen stattfinden, sind Sie über den Sozialbeitrag des Studierendenwerks Freiburg haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern, die zur Erreichung des Studienziels dienen.
6. UNFALLVERSICHERUNG
Als Studierender einer baden-württembergischen Hochschule sind Sie gesetzlich versichert bei Unfällen, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule ereignen.
Für Unfälle, die sich in Ihrer Freizeit außerhalb der Hochschule ereignen, sind Sie über Ihren Sozialbeitrag des Studierendenwerks Freiburg versichert. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Urlaubsreisen, Praktika und Tätigkeiten in Zusammenhang mit Ihrer Thesis an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Weitere Infos dazu unter www.swfr.de/beratung-soziales/versicherungen/
7. RUNDFUNKBEITRAG
Wer in Deutschland lebt und in einer Wohnung gemeldet ist, ist gesetzlich verpflichtet, Rundfunkbeitrag zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender - also ARD, ZDF und Deutschlandradio - zu bezahlen. Mehr Infos dazu finden sie hier.
Während des Semesters organisiert das International Center eine Reihe von Ausflügen und Veranstaltungen. Die Ausflüge richten sich in erster Linie an unsere Gaststudierenden, jedoch sind auch andere ausländische und deutsche Studierende willkommen, sofern es genug Plätze gibt.
Die Anmeldung erfolgt über LC-Online.
Bitte erfragen Sie das aktuelle Programm im International Center.
Tagesausflüge
- Freiburg - Stadtführung
- Konstanz - Stadtführung
- Heidelberg - Stadtführung und Schlossbesichtigung
- Stuttgart - Mercedes Benz Museum und Schloss Hohenzollern
- Straßburg oder Esslingen - Besuch des Weihnachtsmarkts (nur im Winter)
Dreitagesausflug nach Berlin und Potsdam
- Stadtführung
- Schloss Sanssouci
- Besuch des Reichstags
- Besuch des Mauermuseums
Regionaltypische Aktivitäten
- Wanderung zum Furtwanger Hausberg Brend
- Langlauf-Tour vom Brend zur Martinskapelle
- Kuckucksuhren-Workshop im Deutschen Uhrenmuseum
International Festival
Internationale Studierende präsentieren ihre Heimatländer mit kulinarischen Spezialitäten, Tanz und Musik.
Am Campus Furtwangen findet das International Festival im Wintersemester in der Aula der Hochschule und im Sommersemester auf dem Robert-Gerwig-Platz in Furtwangen in Zusammenarbeit mit der Stadt Furtwangen statt. Beide Veranstaltungen werden vom International Center organisiert.
Am Campus Schwenningen findet das International Festival im Sommersemester statt, organisiert von der HFU Business School.
Internationales Kochbuch/International Recipe Book
Da im SoSe 2020 aufgrund der Coronapandemie kein gemeinsames Kochen und Feiern stattfinden konnte, hat eine Projektgruppe der Fakultät Wirtschaft unsere internationalen Studierenden eingeladen, zuhause ein landestypisches Gericht zu kochen und dieses online zu präsentieren. Daraus ist dieses wunderbare Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:International Recipe Book entstanden. Viel Spaß beim Nachkochen!
Internationale Studierende können sich bei zahlreichen Organisationen um ein Stipendium bewerben.
In der Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:DAAD-Stipendiendatenbank finden Sie Informationen zu den verschiedenen Arten der Förderung. |
Weitere Stipendientipps finden Sie hier und auf der FELIX-Seite der Zentralen Studienberatung. |
STIBET Studienabschluss-Stipendium für Studierende Das International Center der Hochschule Furtwangen kann im Rahmen des DAAD Förderprogramms STIBET I aus Mitteln des Auswärtigen Amtes Studienabschluss-Stipendien vergeben. Das Studienabschluss-Stipendium dient der Förderung des Studienerfolgs qualifizierter internationaler Studierender, die sich in ihrer Studienabschlussphase befinden. Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird durch eine Kommission aus Vertreterinnen und Vertretern Hochschule Furtwangen vorgenommen. Entscheidende Auswahlkriterien sind die erbrachten Studienleistungen und die fachliche Qualifikation. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Das Kurzstipendium wird in der Regel drei Monate mit einer Förderung von ca. 500 Euro monatlich bewilligt (abhängig von den vom DAAD bereitgestellten Mitteln). Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden schriftlich über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Wer kann sich bewerben? Studierende der HFU
Bewerbungsfrist
Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Hinweise:
Kontakt: |
Beihilfen für Studierende in akuten finanziellen Notlagen
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DAAD-Preis für ausländische Studierende Die Hochschule Furtwangen vergibt jedes Jahr den DAAD-Preis für hervorragende Leistungen ausländischer Studierender. Mit diesem Preis sollen herausragende ausländische Studierende ausgezeichnet werden, die sich sowohl durch besondere akademische Leistungen als auch durch bemerkenswertes gesellschaftliches oder interkulturelles Engagement hervorgetan haben. Der Preis ist mit 1000 € dotiert. Eine Bewerbung für diesen Preis ist nicht möglich. Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Vorschlag und in Absprache der Hochschulleitung, der Fakultäten und des International Center. Die Preisverleihung findet jedes Jahr im Herbst statt. |
Wenn Sie möchten, vermittelt Ihnen das International Center einen sog. Buddy, der Ihnen bei der Eingewöhnung am Campus hilft. Ihr Buddy, ein HFU-Studierender, kann Ihnen alle möglichen Fragen zum Hochschulalltag oder zum Leben in Deutschland im allgemeinen beantworten. Er/Sie wird Ihnen helfen, sich an der HFU und in Deutschland zurecht zu finden.
Wenn Sie als Gaststudierender an die HFU kommen, können Sie bereits bei Ihrer Bewerbung ankreuzen, ob Sie am Buddy-Programm teilnehmen möchten. Wenn Sie einen Abschluss an der HFU machen, melden Sie sich beim International Center.
Wenn Sie sich für das Buddy-Programm angemeldet haben, geben wir Ihren Namen und Ihre Email-Adresse bereits vor Ihrer Anreise an Ihren Buddy weiter. Auch Sie bekommen die Kontaktdaten Ihres Buddys. So können Sie bereits vor Ihrer Anreise Kontakt aufnehmen. Wenn Sie dann an der HFU sind, findet der erste persönliche Kontakt i.d.R. beim Welcome Evening in der ersten oder zweiten Vorlesungswoche statt. Anschließend bleibt es Ihnen überlassen, wie oft Sie sich sehen, und was Sie gemeinsam unternehmen. Für beide Seiten ist das Buddy-Programm freiwillig und mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Wenn Sie sich gut verstehen, kann es der Beginn einer wunderbaren Freundschaft werden! Nutzen Sie diese Chance!