Wir beobachten die Lage sehr aufmerksam und werden Sie, sobald es neue Verordnungen gibt, die Auswirkungen auf die Hochschule haben, umgehend informieren.
Nach wie vor gilt die CoronaVO Studienbetrieb vom 20. September 2021 (in der ab 13. November 2021 gültigen Fassung) und es besteht weiterhin eine 3G-Pflicht (genesen, geimpft oder mit gültigem Test) in Lehrveranstaltungen an der Hochschule Furtwangen.
Abweichend dazu wird der Betrieb in den Mensen und Cafeterien durch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis vom 20.11.2021 auf 2G umgestellt.
Gehen Sie verantwortungsvoll mit Ihrer Gesundheit und der der anderen Personen um und tragen Sie jederzeit eine Maske. Wir kündigen bereits jetzt an, dass eine Maskentragepflicht ab Dienstag (23.11.2021) gilt.
Für alle Mitarbeitenden gilt: Wir werden uns in den nächsten Tagen in einer gesonderten Information wegen der 3G-Prüfpflicht an Sie wenden.