Wie bewerbe ich mich für AGW?

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Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

Bitte Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung einplanen.

Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

Diese Termine sind wichtig

Für das Wintersemester (=Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli.

Für das Sommersemester (=Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar.

Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierungsregeln.

Koordiniertes Nachrücken: Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn du in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten hast, bekommst du von hochschulstart einen Link zugeschickt. In einem Zeitraum von 72 Stunden kannst du über diesen Link deinen Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die du dich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen hast.