Lehre gestalten

Offene Bildungsressourcen

zu allen "Lehre gestalten" Beiträgen

Tipps von unseren Profis

Unser Zentrum für Lehren und Lernen (ZLL) organisiert regelmäßig Workshops zu Themen wie Zeitmanagement, Lernmethoden, Lehrmethoden und vielem mehr. Außerdem unterstützt das ZLL Lehrende bei der Entwicklung, Durchführung und Weiterentwicklung zeitgemäßer und innovativer Lehrformate.

Open Content: Open Educational Resources (OER) und Creative Commons (CC)

Powerpoint-Präsentationen, Erklärvideos oder Skripte: Ganz ohne fremden Inhalt geht es in der Lehre kaum zu. Hier und da eine Abbildung, Videolinks oder Textauszüge aus anderen Werken sind manchmal geradezu notwendig, um Wissen zu vermitteln oder zu veranschaulichen.

Fremde Werke sind meistens urheberrechtlich geschützt und dürften eigentlich ohne Zustimmung des Urhebers gar nicht genutzt werden. Ausnahmen sind die sogenannten Schrankenbestimmungen, also Einschränkungen des Urheberrechts, wie das Zitatrecht (§51 UrhG) sowie der §60a Unterricht und Lehre (Kreutzer & Hirche, 2017, S. 10-13, 46-55.) Mehr zum Urheberrecht und den Schrankenbestimmungen

Weitgehendere Möglichkeiten urheberrechtlich geschützte Werke zu nutzen bieten - neben den Schrankenbestimmungen - sogenannter Open-Content.

Tipp

Für Skripte, Präsentationen oder Videos finden Sie in Word und PowerPoint unter "Einfügen" frei nutzbare Piktogramme.
Suchen Sie nach Creative Commons, z.B. auf Openverse oder auf CocoMaterial.

Die TU Darmstadt bietet eine Linkliste zu Bilder, Videos und Musik unter CC Lizenz sowie eine Linkliste zu offenen Bildungsinhalten.  

Open Content

Mit Open Content wurde eine einfache Möglichkeit geschaffen, anderen Personen an urheberrechtlich geschützten Werken Nutzungsrechte einzuräumen. Dies geschieht durch Open-Content-Lizenzen. Urheber verzichten dabei jedoch nicht auf ihre eigenen Rechte, wodurch Werke gemeinfrei werden würden, wie es bei public domain der Fall wäre. Ein Verzicht der Urheberrechte ist in Deutschland nicht möglich, lediglich ein Übertragen der Nutzungsrechte an andere. In manchen Fällen gehen diese auch automatisch an andere über, zum Beispiel bei Werken, die in Arbeitsverhältnissen geschaffen werden. Davon ausgenommen sind Honorarprofessor*innen, Hochschuldozierende sowie Lehrbeauftragte (Kreutzer & Hirche, 2017, S. 14 - 17).

Zunächst entstand Open Content in der IT-Branche. Grundidee war, dass Software von jedem genutzt, verändert und vor allem verbessert werden kann. Seitdem das Creative-Commons-Modell im Jahr 2001 ins Leben gerufen wurde, kennt man das Prinzip von Open Content auch in anderen Branchen. Ein prominentes Beispiel ist Wikipedia, dessen Inhalte unter einer Open-Content-Lizenz stehen.

So ist es seither möglich offene Bildungsressourcen (Open Educational Ressources) zu erstellen und anderen zur freien Nutzung zu überlassen. Dafür gibt es gewisse Lizenzmodelle, die diese Nutzung beschreiben. Eines davon sind Creative Commons (ebd., S. 20f).

Offene Bildungsressourcen (Open Educational Resources, OER)

OER sind offene Bildungsressourcen, die zur (mehr oder weniger) freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind die Pflichten des Vertrags (=Open-Content-Lizenz) zu beachten.

Wichtig dabei ist, dass sich „offen“ auf die freie Nutzung, nicht aber auf „kostenfrei“ bezieht. Zwar sind OER ohne Lizenzgebühren nutzbar und häufig auch kostenlos zugänglich. Dennoch kann OER Geld kosten: Z.B. wenn OER-Inhalte gedruckt vertrieben oder der Online-Zugang über eine kostenpflichtige Plattform erfolgt. Freie Nutzung bzw. Nutzung je nach Open-Content-Lizenz bedeutet, dass nicht jede Lehrperson sich beim Urheber eine eigene individuelle Erlaubnis einholen muss. Vielmehr entsteht durch die Lizenz automatisch ein rechtsgültiger Vertrag aus dem sich auch Pflichten ergeben, in der Regel die Namensnennung des Urhebers und Hinweise auf die Rechtsinhaberschaft (Kreutzer & Hirche, 2017, S. 26-29).

Creative Commons (CC)

Die Open-Content-Lizenzen von Creative Commons sind mittlerweile beinahe internationaler Standard für OER-Werke. Die Website von Creative Commons ist in vielen Sprachen verfügbar und erklärt die einzelnen Lizenzmodelle.

CC-Lizenzen basieren auf vier Attributen und deren Kombination, sozusagen im "Baukastenprinzip".

BY = Namensnennung
NC = non-commercial (keine kommerzielle Nutzung). Hier behält sich der Rechteinhaber die kommerzielle Nutzung vor. Will jemand sein Werk kommerziell nutzen, muss er also eine über die CC-Lizenz hinausführende Vereinbarung mit dem Rechteinhaber schließen.
ND = no derivatives (keine Bearbeitung)
SA = share alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) (Kreutzer & Hirche, 2017, S. 37-40)

Zur Abbildung "Lizenzmöglichkeiten(Abbildung "CC-Lizenzmöglichkeiten. Erläuterung der einzelnen CC-Lizenzen" (Christine Ruthenfranz, CC-BY-SA 4.0) Stand: 05.12.2018 " von Christine Ruthenfranz, Ruhr-Uni Bochum, e Scouts OER unter der Lizenz CC-BY-SA via Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:open.ruhr-uni-bochum.de/inhalt/ueber-openrub)

Insgesamt ergeben sich so sechs Lizenzvarianten sowie die CC-0 Lizenz.
Achtung: Diese impliziert ein Verzicht auf alle Schutzrechte, was im deutschen Urheberrecht nicht möglich ist. Eine Namensnennung des Urhebers ist folglich auch bei CC-0 empfohlen.

OER-Content nutzen - die korrekte Kennzeichnung

Bei der Nutzung von Open Content nutzen Sie diese unter den Bedingungen der bereitgestellten Lizenz. In der Regel gehört dazu auch die Namensnennung des Urhebers und Hinweise auf die Rechtsinhaberschaft.

Die TULLU-Regel hilft als Eselsbrücke bei der korrekten Kennzeichnung des Open Contents. Genannt werden sollten
T(itel), U(rheber*in), L(izenz), L(ink), U(rsprungsort).

Mehr Infos zur TULLU Regel

Literatur

  • Kreutzer, T. & Hirche, T. (2017). Rechtsfragen zur Digitalisierung in der Lehre Praxisleitfaden zum Recht bei E-Learning, OER und Open Content. Multimedia Kontor Hamburg. Online abrufbar.

Für Urheber und Urheberinnen

Finden Sie die passende CC-Lizenz für Ihr Werk.
Hilfe finden Sie auf der Website von wb-web sowie von Creative Commons.
Beachten Sie, dass Sie nur dann ein Werk unter CC-Lizenz stellen können, wenn Ihnen das Recht hierfür zusteht.

Melden Sie sich gern bei Learning Services!

Sie wünschen sich Unterstützung bei der Integration von ChatGPT in Ihre Lehre?