Zusatzqualifikationen - Ihr Plus bei der Bewerbung
Studienbegleitend können Sie weitere Qualifikationen erwerben, mit denen sich zusätzliche Tätigkeitfelder erschließen lassen:
Die von einem Unternehmen bestellten Brandschutzbeauftragten unterstützen ihren Arbeitgeber bei der Umsetzung und Kontrolle aller betrieblich-organisatorischen Brandschutzmaßnahmen. Sie sind ein zentraler Ansprechpartner für alle Belange des vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb und unterstützen den Unternehmer auch bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden, Feuerwehren und Sachversicherern.
Im Rahmen der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten werden die folgenden nach DGUV-Information 205-003 notwendigen Grundlagen vermittelt:
- Rechtsgrundlagen
- Brand- und Löschlehre
- Risikobewertungen von Brand- und Explosionsgefahren
- Einführung in das Brandschutzkonzept eines Gebäudes bestehend aus baulichem, anlagentechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz
- Brandschutzmanagementsysteme
- Behörden, Feuerwehren, Versicherer
- Übung mit handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen zur Brandbekämpfung
Ein Informationsvideo zur Position "Brandschutzbeauftragter" finden Sie unten auf der Seite.
Jedes Unternehmen mit eigenem Personal muss mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Dies kann ein eigener Mitarbeiter sein oder ein Berater von außen. Aufgaben und Umfang werden im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 beschrieben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen zusammen mit den Betriebsärzten den Unternehmer, Arbeit sicher und gesund zu gestalten. Dazu gehört die Unfallverhütung und Reduktion arbeitsbedingter Erkrankungen sowie die Förderung gesundheitlicher Ressourcen. Absolventen des Bachelorstudiengangs Security & Safety Engineering werden im Rahmen ihres Studiums für eine derartige Tätigkeit vorbereitet und können mit einjähriger Beruferfahrung als Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Das Arbeitsministerium Baden-Württemberg hat die „Vermittlung von Kenntnissen zur Erlangung der sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetz“ im Rahmen des Studiengangs Security & Safety Engineering der Hochschule gegenüber für die Ausbildungsstufen I und II (Grund- und vertiefende Ausbildung) sowie der Ausbildungsstufe III (Bereiche Verwaltungsberufsgenossenschaft, Bereich „Büroarbeitsplätze/Verwaltung“ und „Bewachung“, Berufsgenossenschaft Holz und Metall und Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro- und Medienerzeugnisse) anerkannt und bestätigt.
Die Bezeichnung IT-Sicherheitsbeauftragte(r) ist nicht durch Gesetze oder andere Vorschriften geschützt, folglich kann sich jeder, der sich auch nur am Rande mit dem Thema beschäftigt hat, mit dieser Bezeichnung schmücken. Um Studierenden einen aussagekräftigen Nachweis der Fachkenntnisse in diesem Bereich zu ermöglichen, hat die HFU Akademie das Weiterbildungsangebot zum „IT-Sicherheitsbeauftragten“ entwickelt. Dieses Angebot kann mit einem Zertifikat abgeschlossen werden, das auf den Standards 100-1 bis 100-3 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basiert. Die Prüfung erfolgt gemäß der Prüfungsordnung der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) vom 1.1.2007. Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren.
Momentan wird dieser Zertifikatskurs Studierenden der Bachelor-Studiengänge "Security and Safety Engineering" (SSB) und "Allgemeine Informatik" (AIN) angeboten. Studierende dieser Studiengänge können durch zusätzliche Leistungen das Zertifikat im Rahmen des Studiums an der HFU erwerben.
Inhalte:
- Gesetzliche Regelungen rund um die Informationssicherheit
- Standards zum Sicherheitsmanagement
- Erstellen einer Leitlinie zur Informationssicherheit
- Zentrale Maßnahmen der Informationssicherheit
- Verschlüsselungsverfahren und elektronische Signaturen
- Entwurf eines Sicherheitskonzepts nach BSI-Grundschutz
Infoblatt IT-Sicherheitsbeauftragter (PDF, Stand Sommersemester 2018)
Ein Störfallbeauftragter berät Unternehmen und Betriebe in allen Sicherheitsfragen, die für diesen Betrieb oder diese Anlage relevant sind. Unternehmer, die eine genehmigungsbedürftige Anlage nach 5.BImSchV betreiben, sind nach §1 verpflichtet, einen Störfallbeauftragten zu bestellen.
Inhalte der Ausbildung sind:
- Anlagen- und Verfahrenstechnik nach Stand der Sicherheitstechnik
- Gefährliche Stoffe
- betriebliche Sicherheitsorganisation
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung der Auswirkungen
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Grundkenntnisse in der Erstellung von Sicherheitsberichten, Alarm- und Gefahrenabwehrplänen
- Beurteilung sicherheitstechnischer Unterlagen und Nachweise
- Begrenzung von Emmission / Immission
- Umweltrecht zu Immisionsschutz, Sicherheit, Arbeitschutz und Gefahrstoffen
- Information der Öffentlichkeit
Grundkurs S 4.1 und S 2.2: Dieser Kurs entspricht laut Genehmigung vom 10.6.2010 (AZ 54-4-13/4672.21) des Regierungspräsidiums Tübingen (ZSV) der Anforderung Fachkunde-Richtlinie Technik vom 18.06.2004 nach Strahlenschutzverordnung – StrlSchV vom 20.07.2001 (BGBl. I S. 1714, 2002 I. S. 1459), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 18.06.2002 (BGBl. I S. 1869, 1903).
Fachkunde gemäß §7 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Der Arbeitgeber darf mit der Durchführung von Messungen nur Personen beauftragen, die über die dafür notwendige Fachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügen.
Wer sich in Deutschland im Sicherheitsgewerbe selbstständig machen möchte, benötigt gemäß der Gewerbeordnung eine Fachkundeprüfung. Dies betrifft jegliche Art von Sicherheitstätigkeiten, so z.B. im Bereich der Veranstaltungssicherung oder bei der Sicherung kritischer Infrastrukturen.
Studierende des Studiengangs "Security & Safety Engineering" können die erforderlichen Kenntnisse im Rahmen einer Wahlpflichtveranstaltung erwerben. Dies ermöglicht eine Kooperationsvereinbarung zwischen der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und der Hochschule Furtwangen. Die IHK-Prüfung kann seit Sommersemester 2017 direkt an der Hochschule abgelegt werden.
Vermittelt werden Kenntnisse in folgenden Gebieten:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik