Aktuelle Corona-Regelungen

Die Hochschule Furtwangen befindet sich im Normalbetrieb. Es bestehen aktuell keine Corona-Auflagen, die ausschließlich für den Hochschulbetrieb gelten.

FAQ

Ich habe Corona und möchte an einer Präsenz-Prüfung oder Präsenz-Veranstaltung teilnehmen - geht das?

Laut aktueller Gesetzeslage (gültig ab 31. Januar, gültig bis 7. April 2023) muss man sich mit einer Corona-Infektion nicht mehr absondern. Bei einem positiven Ergebnis eines Schnelltests oder eines PCR-Tests gilt die Verpflichtung, für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Wir empfehlen eine FFP 2 Maske.

Informieren Sie frühzeitig Ihre Prüfenden und das Dekanat, so dass ggf. Maßnahmen wie ein größerer Abstand umgesetzt werden können.

Wenn Sie keine Maske tragen (können), ist eine Teilnahme an Präsenz-Prüfungen oder Veranstaltungen ausgeschlossen. Begeben Sie sich nach einem positiven Schnelltestergebnis unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus! Dies gilt auch für geimpfte (auch mit Auffrischungsimpfung) und genesene Personen. Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen oder zum Testen.

(Stand: 1. Februar 2023)