Wie bewerbe ich mich für PT?

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Die Hochschule Furtwangen nutzt eine Online-Bewerbungsplattform für die Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz. Dort kannst du dich für einen oder für mehrere Studiengänge bewerben.

Wichtig: Für eine Bewerbung im Studiengang Physiotherapie werden neben den für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen folgende zusätzliche Dokumente benötigt: 

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Selbstauskunft
  • ärztliche Bescheinigung

Diese Unterlagen dürfen bei der Einschreibung nicht älter als drei Monate sein. Es reicht aus, wenn diese Unterlagen nach Erhalt des Zulassungsbescheids beantragt/ausgefüllt werden und mit den übrigen für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Du musst diese Unterlagen nicht bereits bei der Bewerbung einreichen. Mit der Zulassung zum Studiengang Physiotherapie erhältst du von uns eine E-Mail mit den entsprechenden Vordrucken und Bescheinigungen. Bitte warte mit der Beantragung der oben genannten Unterlagen, bis du unsere E-Mail erhalten hast. Bitte beachte ebenfalls, dass du dich nicht bei den Gesundheitsschulen Südwest bewerben musst, den Vertrag sowie weitere Informationen hierzu erhältst du von uns.

Ebenfalls benötigst du für die Teilnahme an den praktischen Studienphasen in den Einrichtungen unserer Kooperationspartner und für die Arbeit mit Patienten und Patientinnen einen vollständigen Masernimpfschutz. Hierauf wird im Vertrag mit den Gesundheitsschulen Südwest hingewiesen. Wir werden die Vollständigkeit des Impfschutzes im Zuge der Einführungsveranstaltung nach Vorlesungsbeginn überprüfen. Du musst uns vorab keinen Nachweis über die Masernschutzimpfung einreichen.

Über die einzelnen für die Bewerbung notwendigen Schritte kannst du dich hier informieren.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

Bitte Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung einplanen!

Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

Diese Termine sind wichtig

Für das Wintersemester 2024/25 (= Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2024.

Für das Sommersemester 2025 (Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.

Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Koordinierungsregeln.

Koordiniertes Nachrücken: Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn du in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten hast, bekommst du von hochschulstart einen Link zugeschickt. In einem Zeitraum von 72 Stunden kannst du über diesen Link deinen Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die du dich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen hast.