Online-Bewerbung AWR

zurück zum Studiengang

Du möchtest mehr erfahren über unseren neuen Studiengang Wirtschaftsrecht?

unser neuer Studiengang AWR wird erstmals zum Wintersemester 2024/25 angeboten. Wenn du dich für mehr Informationen darüber interessierst, nimm über diesen Link Kontakt mit uns auf:

Angewandtes Wirtschaftsrecht

    Die Hochschule Furtwangen nutzt eine Online-Bewerbungsplattform für die Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz. Dort kannst du dich für einen oder für mehrere Studiengänge bewerben.

    So läuft die Bewerbung ab:

    1. Registriere dich auf Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:www.hochschulstart.de
      Du bekommst dort eine Bewerberidentifikationsnummer (BID) und die dazugehörige Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN).
    2. Registriere dich an unserer Hochschule unter https://mio.hs-furtwangen.de und gebe dort BID und BAN an. Ein Teil der Personen- und Kontaktdaten wird dann automatisch aus deiner Registrierung bei hochschulstart.de übernommen.
    3. Zur Bestätigung erhältst du eine Willkommens-E-Mail mit Freischaltcode.
    4. Speichere auf deinem PC deinen Lebenslauf, Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Orientierungstest, ggf. Berufsausbildungszeugnis, Unterlagen für das Auswahlverfahren und Exmatrikulationsbescheinigung als PDF. Du brauchst diese Unterlagen im weiteren Verlauf der Bewerbung.
    5. Bewirb dich an unserer Hochschule. Du wirst von einem Assistenten durch die Bewerbung geleitet.
    6. Deine Studienbewerbung kannst du jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn du z.B. Angaben nachrecherchieren musst. Deine bisherigen Angaben bleiben erhalten.
    7. Du kannst den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur solange bearbeiten, bis du ihn durch Klick auf „Antrag stellen“ endgültig abgibst. Danach können Änderungen nur nach Zurückziehen des Antrags vorgenommen werden und der Antrag wird solange von der Hochschule nicht bearbeitet, bis er wieder neu gestellt wird.
    8. Über die Funktion „Kontrollblatt drucken“ kannst du alle eingegebenen Daten kontrollieren und drucken.

    Datei herunterladen:Merkblatt „Von der Bewerbung bis zur Einschreibung“

    Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

    Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

    Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

    Regierungspräsidium Stuttgart
    Abteilung 7 Schule und Bildung
    Postfach 10 36 42
    70031 Stuttgart
    Telefon 0711 904 17170
    www.rp-stuttgart.de

    als Hochschulreife anerkannt ist.

    Ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber müssen die Zeugnisanerkennung über die

    HTWG Konstanz
    Studienkolleg
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    78462 Konstanz
    www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

    beantragen.

    Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

    https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

    Bitte planen Sie Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung ein.

    Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

    Diese Termine sind wichtig

    Für das Wintersemester 2024/25 (= Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2024.

    Für das Sommersemester 2025 (Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.

    Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierungsregeln.

    Koordiniertes Nachrücken: Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn du in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten hast, bekommst du von hochschulstart einen Link zugeschickt. In einem Zeitraum von 72 Stunden kannst du über diesen Link deinen Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die du dich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen hast.