Ethik-Kommission

zu Warum HFU?

Die lokale Ethik-Kommission der Hochschule Furtwangen bewertet und prüft auf Antrag Forschungsvorhaben mit und an Menschen hinsichtlich ihrer ethischen Vertretbarkeit und Menschenwürde und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Dabei können ausschließlich Qualifikationsarbeiten und Studienprojekte von Studierenden der HFU berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere Forschungsvorhaben, in deren Zusammenhang z.B. Befragungen, Tests oder Probandenbeobachtungen erfolgen. Studierende stellen den Antrag gemeinsam mit ihrem Betreuer bzw. ihrer Betreuerin.

Von einer Prüfung ausgeschlossen sind medizinische oder pharmakologische Forschungsprojekte die unter die Bestimmungen des Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetz fallen, nicht jedoch Projekte aus den Bereichen Epidemiologie und Gesundheitswissenschaften.

Ablauf und Mitglieder

Ablauf einer Prüfung

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist stets dazu verpflichtet, ethische Normen und Vorgaben einzuhalten. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung zur Antragstellung bei der lokalen Ethik-Kommission der HFU, allerdings werden ethische Begutachtungen häufig von Drittmittelgebern und Publikationsorganen vorausgesetzt. Die lokale Ethik-Kommission der HFU steht dabei den Forschenden in beratender Funktion zur Seite.

Die ethische Bewertung von Anträgen erfolgt angelehnt an die allgemeinen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)und der Deutschen Gesellschaft für Pflegeforschung, da diese die wichtigen Bereiche klar und deutlich abdecken und darüber hinaus im wissenschaftlichen Bereich anerkannt sind. Die Antragstellung erfolgt zunächst mittels eines verkürzten Basisfragebogens, der von jeder Antragstellerin bzw. von jedem Antragsteller ausgefüllt werden muss. Wenn dabei alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, muss kein zusätzlicher Antrag eingereicht werden und die Ethik-Kommission bestätigt nach einigen Tagen die ethische Unbedenklichkeit des Forschungsvorhabens. Werden jedoch eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Bearbeitung eines ausführlichen Antrages notwendig. Dieser muss ebenfalls vollständig ausgefüllt eingereicht werden.

Die ausführlichen Anträge werden von einem Mitglied der Ethik-Kommission federführend bearbeitet, wobei mindestens zwei weitere Mitglieder für das Gutachten hinzugezogen werden. Alle Kommissionsmitglieder sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit entsprechenden themenbezogenen Schwerpunkten und Erfahrungen. Auf Grundlage der Gutachten fällt die Ethik-Kommission eine Entscheidung und teilt diese der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einer begründeten Stellungnahme mit. Das Verfahren vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Bescheid dauert in der Regel vier Wochen.

Voraussetzungen

Weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen erhalten Studierende und Mitarbeitende der HFU über eine Anfrage per E-Mail. ethikkommission(at)hs-furtwangen.de .

Wir unterstützen gerne!

Ihre Ansprechpersonen

  •  Prof. Dr. med. habil. Folker Wenzel
    Prof. Dr. med. habil. Folker Wenzel Prodekan Lehre
    Studiendekan Technical Physician (M.Sc.) (TP)
    Vorsitzender der lokalen Ethikkommission
  •  Prof. Dr. Peter König
    Prof. Dr. Peter König Professor für Pflege- und Rehabilitationsmanagement
    Vorstand Institut Mensch, Technik und Teilhabe
    Leitung Multiprofessionelles Skills Lab

Mitglieder

Die Amtszeit der Ethik-Kommission beträgt zwei Jahre und beginnt jeweils am ersten September.

Vorsitz der Lokalen Ethikkommission

Prof. Dr. Folker Wenzel

Mitglieder

Prof. Dr. Michael D'Agosto
Dr. Thorsten Fitzon
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier
Prof. Dr. Dirk Koschützki
Alexander Kraus
Prof. Dr. Hanna Niemann
Prof. Dr. Robert Richter
Prof. Dr. Kirsten Steinhausen

Ersatzmitglieder

Florian Braune
Prof. Dr. Katja Bremm
Prof. Dr. Meike Burger
Prof. Dr. Katja Bremm
Prof. Dr. Christophe Kunze
Prof. Dr. Erwin Scherfer
Prof. Dr. Thoman Schiepp
Dr. Michael Schlegel
Prof. Dr. Christian Weidmann