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Behinderung und Krankheit

Studieninteressierte mit einer Behinderung beziehungsweise einer chronischen Krankheit haben die Möglichkeit, im Rahmen der Bewerbung für ein Studium an der Hochschule Furtwangen Sonderanträge  (Härtefallantrag, Antrag auf Nachteilsausgleich) zu stellen. Studierende haben im Studium ebenfalls die Möglichkeit einen Sonderantrag zu stellen.

Wir empfehlen ein Gespräch mit der Zentralen Studienberatung, um nach individuellen Lösungen zum Ausgleich von Nachteilen zu suchen.

Härtefallantrag bei der Bewerbung

Im Rahmen der Vorabquote werden an der Hochschule Furtwangen 5% der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien (Auswahlverfahren, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. Die amtlich ausgewiesene Schwerbehinderung allein ist für die Anerkennung eines Härtefalls nicht ausreichend.

Ein Härtefallantrag  muss ausführlich begründet werden. Zum Nachweis müssen geeignete Unterlagen (z.B. fachärztliches Gutachten, ggf. zusätzliche Nachweise wie Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamt) beigefügt werden. Es müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Die Grundlage für einen Härtefallantrag ist § 12 Hochschulvergabeverordnung HVVO des Landes Baden-Württemberg.

Beispiele für begründete Härtefallanträge aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern:

  • Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die dazu führen wird, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang nicht durchgestanden werden können.
  • Behinderung durch Krankheit; die berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil aufgrund der Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist.
  • Beschränkung auf ein enges Berufsfeld aufgrund körperlicher Behinderung; das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten.

Nachteilsausgleich bei der Bewerbung

An der Hochschule Furtwangen werden nach Abzug der Vorabquoten 10% der Studienplätze über Wartezeit vergeben. In der Wartezeitquote erfolgt die Vergabe der Studienplätze allein nach Anzahl der Wartesemester. Wartesemester sind die Anzahl der Halbjahre, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, ohne dass der Bewerber beziehungsweise die Bewerberin an einer Hochschule eingeschrieben war.

Aufgrund von einer Behinderung und/oder einer chronischen Krankheit kann es sein, dass sich der Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verzögert hat. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung zugrunde gelegt, das heißt die Wartezeit wird „verbessert“. Die Bewerberin oder der Bewerber nimmt dann an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht worden wäre.

Folgende Unterlagen müssen zusätzlich zum Zulassungsantrag eingereicht werden:

  • Nachweis des Antragsgrunds (z.B. fachärztliches Gutachten, Feststellungsbescheid des Versorgungsamts)
  • Nachweis, wie sich der Antragsgrund auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ausgewirkt hat (Kopien der Schulzeugnisse)
  • Bescheinigung der Schule über Gründe und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls weitere Belege

Nachteilsausgleich im Studium

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen. Nachteilsausgleiche sollen individuell und situationsbezogen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen kompensieren. An der Hochschule Furtwangen ist der Nachteilsausgleich in der Studien- und Prüfungsordnung verankert (§7 (2) Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für Bachelorstudiengänge, § 6 (2) SPO für Masterstudiengänge).

Die Beantragung erfolgt mit einem formlosen Antrag beim jeweiligen Fakultätsprüfungsausschuss. Es sind folgende Angaben und Nachweise erforderlich:

  • Angabe der gewünschten Modifikationen für das Studium beziehungsweise für Prüfungen und Begründung der Erforderlichkeit
  • Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung und deren Auswirkung auf Prüfungen und/oder auf das Studium.

Nachteilsausgleiche können sowohl für die Organisation und Durchführung des Studiums als auch für Prüfungen und Leistungsnachweise gewährt werden. Denkbar sind zum Beispiel:

  • Vereinbarung eines individuellen Studienplans
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren
  • Änderung der Prüfungsform: mündliche statt schriftliche Prüfungen
  • Nutzung technischer Hilfsmittel
  • Verschieben von Klausuren auf einen regulären späteren Termin

Es empfiehlt sich, mit dem jeweiligen Studiendekan und der Zentralen Studienberatung nach einer individuellen Lösung zu suchen. Außerdem sollten mögliche sozialrechtliche Auswirkungen geklärt werden, zum Beispiel bei der BAföG- oder Sozialberatung des Studierendenwerks.

Finanzierung des Studiums

Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit können beim BAföG verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, etwa Ausgleich bei Überschreiten der Altersgrenze für den Studienbeginn, eventuell zusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung oder Förderung über die Förderhöchstdauer hinaus. Empfehlenswert ist, die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:BAföG-Beratung des Studierendenwerks in Anspruch zu nehmen.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Wohngeld oder Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Außerdem können bei Studierenden mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit Ausnahmeregelungen für Kindergeld (Leistung über das 25. Lebensjahr hinaus) gelten. Gegebenenfalls besteht auch Anspruch auf Leistungen für Mehrbedarf (z.B. für Hygiene, Haushaltshilfen, Ernährung) und auf sogenannte Eingliederungshilfen (technische Hilfsmittel, Kommunikations- und Studienassistenzen, Mobilitätshilfen, zusätzliche Sach- und Unterstützungsleistungen).

Bei der Sozialberatung des Studierendenwerks erhalten Sie weiterführende Informationen sowie Beratung.

Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Allgemeine Hinweise des Studierendenwerks Freiburg zum Studium mit Handicap

Zugänglichkeit von HFU-Gebäuden

Die Räumlichkeiten der Hochschule Furtwangen sind größtenteils barrierefrei zugänglich. Auch Parkmöglichkeiten für Personen mit Behinderung stehen üblicherweise zur Verfügung. Wenn Sie unsere Räumlichkeiten besuchen möchten, insbesondere wenn dies das erste Mal ist, informieren wir Sie gerne über die Zugangsmöglichkeiten.

Studierende unterstützt die Hochschule dabei, wenn nötig, individuelle Lösungen für den Zugang zu Räumlichkeiten zu finden und sie ist bei der Organisation studienbedingt notwendiger technischer Hilfsmittel behilflich.

Für Menschen mit Behinderungen, insbesondere Sehbehinderte und Menschen im Rollstuhl, hat eine studentische Projektgruppe die Gebäude des Campus Furtwangen auf Zugänglichkeiten und Barrieren untersucht. In folgender Liste sind insbesondere für Hörsäle, Toiletten und Aufzüge Anmerkungen aufgeführt - etwa dass für bestimmte Aufzüge ein Schlüssel nötig ist, der beim Schwerbehindertenvertreter erfragt werden kann.

Campus Furtwangen: Hinweise für Menschen mit Behinderung

Besichtigung der HFU als Rollstuhlfahrer/in

Wer als Rollstuhlfahrer/in den Campus Furtwangen der Hochschule Furtwangen besichtigen möchte - etwa vor der Entscheidung für ein Studium, kann die Parkplätze für Rollstuhlfahrer vor dem Uhrenmuseum nutzen. Damit ist man direkt am Hauptgebäude, dem A-Bau, angelangt. Hier findet sich ein Informationsschild, welches darauf hinweist, dass das Gebäude über die Cafeteria betreten werden kann. Zur Cafeteria führt ein Weg links des Haupteingangs entlang.

Wenn rechtzeitig zuvor mit dem Schwerbehindertenvertreter der HFU Kontakt aufgenommen wurde, wird er vor dem A-Bau auf den Besucher oder die Besucherin warten. Er kann die wichtigsten Anlaufstellen, wie das Prüfungsamt, zeigen und auch für die Zukunft Ansprechpartner sein.

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