FAQ zum Studienablauf

Was ist das Studi-Portal?

Das Studi-Portal ist ein Online-Portal für alle Studierenden der Hochschule Furtwangen. Es bietet Ihnen folgende Möglichkeiten:

  • Rückmeldung zum Folgesemester
  • Änderung der Postanschrift
  • Ausdrucken eines aktuellen Notenspiegels
  • Prüfung der Prüfungsanmeldungen/Belegung
  • Ausdrucken einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
  • Formulare und Anträge herunterladen
  • Studien- und Prüfungsordnung (SPO) anschauen

Der Zugang zum Studi-Portal erfolgt mit dem HFU-Account.

Wann muss ich mich einschreiben (= immatrikulieren) bzw. rückmelden?

Für jedes einzelne Semester wird vom Senat ein offizieller Terminplan verabschiedet, der die Termine für die Einschreibung (= Immatrikulation) bzw. Rückmeldung und die Termine für die explizite Belegung von Fächern etc. enthält. Auch während eines Auslandssemesters, Praktischen Studiensemesters, bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit (Thesis) oder bei einem Urlaubssemester ist die Rückmeldung erforderlich.
Betrifft nur die Erstsemester: Damit eine Einschreibung erfolgen kann, muss die Gebühr spätestens 10 Tage vor Beginn der Einschreibe-Zeit überwiesen werden.
Betrifft alle bereits an der HFU Studierenden: Die Rückmeldung zum Folgesemester kann nur online über das Studi-Portal erfolgen. Unter der Rubrik „Mein Studium“ befindet sich ab Beginn der Prüfungszeit ein neuer Menüpunkt „Bezahlen und Rückmelden“. Nach dem Aufruf dieses Menüpunktes werden Ihnen die zu zahlenden Beträge und die Überweisungsdaten angezeigt. Sollte der fällige Betrag nicht für Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an die Studentische Abteilung. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung von Ihrem Konto bis zu 8 Tage dauern kann.

Erst nachdem Ihre Überweisung bei uns gutgeschrieben ist, können Sie sich im Studi-Portal zurückmelden und Ihre neuen Studienbescheinigungen herunterladen und ausdrucken. Danach können Sie auch Ihren Studierendenausweis für das neue Semester validieren.

Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Ablauf des Studiums?

Das Landeshochschulgesetz (LHG) und die Studien-und Prüfungsordnung (SPO) regeln den Ablauf des Studiums. Bei der SPO wird unterschieden zwischen dem Allgemeinen Teil (gilt für alle Studierenden) und dem Besonderen Teil, den es für jeden einzelnen Studiengang gibt. Es wird jedem, der ein Studium neu startet oder bereits studiert, nahegelegt, diese gründlich durchzulesen. Bei Fragen können Sie sich gerne an das Prüfungsamt wenden.
I. d. R. ist die SPO sowie die Beschlüsse des Zentralen Prüfungsausschusses (ZPA), die ggf. Ergänzungen regelt und beschließt, gültig. Nur in äußersten Ausnahmefällen kann auf Antrag (mit Begründung) beim Prüfungsamt davon abgewichen werden.

Wie melde ich mich in ein B-Semester zurück?

Sie haben die Möglichkeit aufgrund eigener Entscheidung ein B-Semester einzulegen, d. h. dass Sie das Semester wiederholen werden. Sollten Sie BAföG erhalten, müssen Sie dies zuerst mit dem BAföG-Beauftragten oder dem BAföG-Amt absprechen, da es sonst gegebenenfalls Probleme geben kann.
Für die Rückmeldung müssen Sie sich zuerst im Studi-Portal (online) rückmelden. Anschließend wenden Sie sich an das Prüfungsamt und beantragen das B-Semester (z. B. per E-Mail).

Wann habe ich eine Prüfung bestanden?

Eine Studien- oder Prüfungsleistung (z. B. eine Klausur, ein Referat, eine Laborarbeit, ...) ist dann bestanden, wenn die Studienleistung als "bestanden" bewertet wurde oder die Prüfungsleistung mit mindestens 4,0 bestanden wurde. Wird eine Prüfung nicht bestanden, erhält man das Ergebnis 5,0. Auch im Falle eines unentschuldigten Nichtantritts der Prüfung bzw. Nichtabgabe einer geforderten Leistung erhält man die Note 5,0. Näheres siehe SPO Allgemeiner Teil.

Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

Eine Studien- oder Prüfungsleistung kann mehrmals wiederholt werden. Allerdings ist dabei

1. die Regelstudienzeit zu beachten, innerhalb der das Grund- bzw. Hauptstudium abgeschlossen sein muss und

2. die Grenze der Maluspunkte (Malusgrenze im Grundstudium = 48 Punkte und im Hauptstudium = 96 Punkte).

Bei jeder nicht bestandenen Studien- oder Prüfungsleistung werden auf dem Maluskonto die Maluspunkte verbucht. Es gibt keine Härtefälle mehr. (Näheres siehe SPO Allgemeiner Teil)

Muss ich alle Prüfungen selbständig zu Beginn des Semesters anmelden/belegen?

Alle Pflichtfächer eines Lehrplansemesters (siehe SPO Besonderer Teil), in dem man sich zurückgemeldet hat, und alle bisher nicht bestandenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer werden automatisch angemeldet. Folgende Fächer sind vom Studierenden selbst innerhalb der Belegungszeit im Prüfungsamt zu belegen:

  • Wahlpflichtfächer,
  • Zusatzfächer,
  • nicht bestandene Zusatzfächer und
  • Pflichtfächer aus einem höheren Semester (Genehmigung erforderlich).

Die Belegung von Sprachen muss im Language Center (nach Teilnahme am Einstufungstest) und im Prüfungsamt erfolgen.
Die Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung ist nicht gestattet. Das erzielte Ergebnis wird in diesem Fall vom Prüfungsamt nicht verbucht.

Wann muss ich die Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen durchführen?

Die Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen muss i. d. R. zu Beginn des Studiums erfolgen und innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden. Das ausgefüllte Formular müssen Sie innerhalb der genannten Frist vom Vorsitzenden des Fakultätsprüfungsausschusses (bzw. vom Studiendekan) unterschreiben lassen. Die Entscheidung über die Anerkennung sollte bis zum Ende der Belegungszeit des jeweiligen Semesters erfolgen.

Wann kann ich Fächer belegen?

Die Fächer (Wahlpflichtfächer, Zusatzfächer, ...) können Sie nur innerhalb der Belegungszeit im Prüfungsamt belegen. Die Belegungszeit beginnt i. d. R. nach der 3. Vorlesungswoche.

Kann ich die Belegung von Wahlpflichtfächern umwandeln lassen?

Es können mehr als die in der SPO Besonderer Teil vorgeschriebene Anzahl an Wahlpflichtfächern belegt werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Wahlpflichtfach bei der Belegung zum Pflichtfach wird, und somit zwingend bestanden werden muss. Bei der Erstellung des Zeugnisses kann der Studierende dann unter den belegten Wahlpflichtfächern auswählen, welche berücksichtigt und welche nicht berücksichtigt werden sollen - vorausgesetzt es wurden mehr Wahlpflichtfächer erbracht als erforderlich. Bei den nicht berücksichtigten Wahlpflichtfächern kann die Note in einen Schein ("Bestanden") umgewandelt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich ungerecht beurteilt fühle?

Bitte sprechen Sie zunächst mit dem/der Fachdozenten/-in, der/die die Klausur oder eine andere Leistung bewertet hat. Sollte das Gesprächsergebnis nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an Ihre Studiendekanin/Ihren Studiendekan wenden. Hat sich an der Situation immer noch nichts geändert, ist die nächste Instanz der Fakultätsprüfungsausschuss (FPA) - ein Antrag muss gestellt werden. Erst nachdem all die Klärungsversuche für den Studierenden nicht zufriedenstellend waren, sollte und kann der Antrag an den Prüfungsamtsleiter weitergeleitet werden.

Muss ich eine Wiederholungsklausur beim gleichen Dozenten schreiben?

Wird eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht bestanden, erfolgt die Prüfungsanmeldung automatisch im Folgesemester. Die geforderte Leistung muss dann bei dem Dozenten/der Dozentin erbracht werden, der/die das Fach in diesem Semester liest - es gibt kein Recht darauf, eine Studien- oder Prüfungsleistung bei einem bestimmten "Wunsch-Dozenten" zu erbringen.

Hat ein Rücktritt von einer Studien- oder Prüfungsleistung Auswirkungen auf mein BAföG?

Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit von der ersten Anmeldung einer Prüfung freiwillig auf Antrag zurückzutreten (Näheres siehe SPO Allgemeiner Teil). Ein Rücktritt bei einer Prüfung kann auch aufgrund von Krankheit erfolgen. Das Attest ist in diesem Fall unverzüglich, d. h. spätestens drei Tage nach Prüfungstermin, im Prüfungsamt einzureichen.
Aber: Der freiwillige Rücktritt von Prüfungen hat Auswirkungen auf das BAföG. Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mit den BAföG-Beauftragten der HFU.

Wann erhalte ich die Zulassung zum Hauptstudium (3. Lehrplansemester)?

Folgende Regelungen sind bezüglich der Zulassung zum Hauptstudium zu beachten:

  • ab 54 Bonuspunkten erfolgt automatisch die Zulassung ins Hauptstudium
  • ab 53 - 44 Bonuspunkten können Sie einen Antrag beim Studiendekan auf Zulassung zum Hauptstudium stellen. Erhalten Sie diese Genehmigung, können Sie ins Hauptstudium gehen.
  • ab 43 oder weniger Bonuspunkten können Sie das Hauptstudium nicht antreten und müssen somit ein B-Semester einlegen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit beim Studiendekan einen Antrag auf Vorziehen von Modulen aus dem Hauptstudium (im Umfang von max. 12 ECTS-Leistungspunkten) zu stellen. Bei Genehmigung müssen Sie die vorgezogenen Fächer während der Belegungszeit im Prüfungsamt belegen.
  • sollten Sie im Grundstudium 24 oder mehr Maluspunkte gesammelt haben, müssen Sie ein Beratungsgespräch mit dem Studiendekan führen.

Sie werden zu den einzelnen Punkten und das auf Sie zutreffende vom Prüfungsamt schriftlich informiert.

Wann und wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Das Landeshochschulgesetz regelt in § 61 Abs. 1 die Vergabe von Urlaubssemestern: "Auf ihren Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen." Von dieser Grenze wird nur bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfallfolgen, ...) abgewichen.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular "Antrag auf Beurlaubung" ist spätestens bis zum Ende der 1. Vorlesungswoche im Prüfungsamt einzureichen. Über die Genehmigung des Antrages entscheidet die Studiendekanin/der Studiendekan. (Bitte beachten Sie auch § 31 der SPO Allgemeiner Teil.)

Was muss ich in Bezug auf meine Abschlussarbeit (Thesis) beachten?

Grundsätzlich sollte der Allgemeine Teil der Bachelor-SPO (§§ 24, 25)  oder Master-SPO (§§ 18, 19) und ggf. die "Ausführungsbestimmungen" der Fakultät beachtet werden. Das Anmeldeformular zur Thesis (ausgefüllt und mit Unterschriften der Betreuer sowie der Studiendekanin/des Studiendekans) muss im Dekanatssekretariat abgegeben werden. Ebenso muss die Abgabe der Thesis zum entsprechenden Abgabetermin im Dekanatssekretariat erfolgen.
Nach Abgabe der Thesis im Dekanatssekretariat und wenn alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen bestanden worden sind, müssen Sie sich im Prüfungsamt exmatrikulieren und die Entlastung im Studi-Portal vornehmen.

Gibt es das Semester-Ticket auch in Furtwangen?

Seit 2009 gibt es das Semester-Ticket auch im Schwarzwald-Baar-Kreis und somit können Studierende günstiger mit Bahn und Bus im Landkreis unterwegs sein. Weitere Infos auf der Seite des Verkehrsverbundes Schwarzwald: www.v-s-b.de

Was ist die HFU-Card?

Die HFU-Card (früher: F-Card) ist der Ausweis für Studierende, Lehrende und MitarbeiterInnen der Hochschule Furtwangen auf der Basis einer multifunktionalen Chipkarte. Die stufenweise Einführung dieses neuen Ausweissystems zielt auf verbesserte Dienstleistungen und vereinfachte, automatisierte Verwaltungsvorgänge im Bereich der Hochschule ab.

Funktionen der HFU-Card

1. Mitgliedsausweis/Studierendenausweis/Hochschulausweis      

Studierende müssen jedes Semester (nach erfolgter Rückmeldung) ihre HFU-Card aktualisieren. Die dazu notwendigen InterCard-Geräte befinden sich in Furtwangen vor der Cafeteria (A-Bau), in Schwenningen vor dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat (B 0.05) und in Tuttlingen vor dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat (A 2.10).

2. Elektronischer Schlüssel

    Regelung der Zugangsberechtigung außerhalb der offiziellen Schließzeiten der HFU

3. Ausweis für die Bibliotheksbenutzung

  • Bibliotheken der HFU
  • Bibliothek der Dualen Hochschule BW in Schwenningen

Benutzer können/müssen mit der HFU-Card in der Bibliothek ihre Fernleihgebühren und eventuelle Mahngebühren bezahlen.

4. Geldbörse mit Zahlungsfunktion

    in allen Mensen & Cafeterien des SWFR (Freiburg, Furtwangen, Kehl, Villingen-Schwenningen). Alle HFU-Card Besitzer erhalten in der Cafeteria auf die angegebenen Preise bei bargeldloser Bezahlung mit der HFU-Card eine Ermäßigung (ca. 10% Rabatt). In den Mensen des SWFR können Sie nur noch bargeldlos mit der HFU-Card bezahlen. In Sonderfällen können Sie jedoch mit Bargeld die Karte aufladen lassen.

Gäste haben die Möglichkeit gegen eine Kaution von 7 € 7 eine MensaCard zu erwerben.

Ausgabe der HFU-Card

Die HFU-Card wird an alle Neuimmatrikulierten in der ersten Vorlesungswoche ausgegeben.

  • Erstausgabe Fu: Prüfungsamt/Studierendensekretariat, A 1.19
  • Erstausgabe VS: Prüfungsamt/Studierendensekretariat, B 0.05
  • Erstausgabe TUT: Prüfungsamt/Studierendensekretariat, A 2.10

Aufwertung der HFU-Card

Um die Zahlungsfunktionen der HFU-Card nutzen zu können, muss zunächst ein Geldbetrag auf der elektronischen Geldbörse verbucht werden.
Kartenaufwerter (mit EC-Karte) befinden sich an folgenden Standorten

  • Furtwangen Eingangsbereich Gebäude A
  • Furtwangen vor der Cafeteria
  • Furtwangen in der Mensa
  • VS-Schwenningen vor dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat  (B 0.05)
  • VS-Schwenningen Duale Hochschule BW im Foyer gegenüber Bibliothek
  • Tuttlingen vor dem Prüfungsamt/Studierendensekretariat (A 2.10)

Aufwertung mit EC-Karte ist auch in VS-Schwenningen an der Kasse der Mensa und der Cafeteria möglich. Aufwertung mit Bargeld ist in Ausnahmefällen an den Kassen der Cafeteria in Furtwangen und VS-Schwenningen möglich.

Probleme mit der HFU-Card?

Bei Verlust oder Defekt der Karte wenden Sie sich bitte an

Zulassungsamt, A 1.25
Telefon  07723 920-1232
E-Mail: E-Mail Anwendung wird gestartet:hfu-card(at)hs-furtwangen.de

Bei Verlust der HFU-Card besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Restguthabens; eine Ersatzkarte wird gegen Kostenerstattung
von 10 € ausgegeben.