Wege ins Ausland

Auslandssemester (I1525-1)

Die Hochschule Furtwangen öffnet Ihnen vielfältige Wege, ins Ausland zu gehen. Das International Center unterstützt Sie gerne auf Ihrem Weg ins Ausland.

Grundsätzlich habe sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie bewerben sich auf einen Austauschstudienplatz an einer Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:HFU-Partnerhochschule oder
  2. Sie bewerben sich als sog. "Freemover" direkt an einer Nicht-Partnerhochschule im Ausland.

Allgemeine Informationen zu Hochschulsystemen in anderen Ländern finden Sie in den Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Länderinformationen des DAAD.


Unter PRAXISSEMESTER IM AUSLAND finden Sie Informationen für die Vorbereitung eines Praktikums im Ausland (Tipps für die Stellensuche, Fördermöglichkeiten u.a.) 

Bewerbungsfristen für HFU-Austauschprogramme

In den folgenden Zeiträumen können Sie sich für einen Austauschplatz an einer HFU-Partnerhochschule in unserem Online-Bewerbungsportal bewerben:

  • 20. November bis 20. Januar für das darauffolgende Wintersemester
  • 20 April bis 20. Juni für das darauffolgende Sommersemester
Bewerbung über HFU-Online-Portal
  • Die Bewerbung erfolgt über unser Online-Portal während der o.g. Fristen. 
  • Geben Sie unbedingt drei Prioritäten an (insbesondere wenn Sie ein Pflichtauslandssemester machen müssen). Sie erhöhen dadurch Ihre Chancen auf einen Austauschplatz. Die Zahl der Austauschplätze ist begrenzt!
  • Motivationsschreiben und Learning Agreement verfassen Sie zunächst nur für Ihre erste Prio.
  • Bitte beachten Sie, dass es im Sommersemester an einigen Partnerhochschulen keine Austauschplätze für bestimmte Fachrichtungen mehr gibt. 
  • Die Fristen für die Bewerbung sind absolut bindend. Die Online-Bewerbung muss fristgerecht abgeschlossen sein.
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung verbindlich ist. Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, nichtbestandenes Grundstudium, keine Anerkennung aufgrund von Änderungen an der Partnerhochschule möglich) Ihre Bewerbung zurückziehen bzw. Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können, so hat dies keine Konsequenzen. Können Sie allerdings keine solchen triftigen Gründe nachweisen, dann werden wir eine weitere Bewerbung Ihrerseits zu einem späteren Zeitpunkt nur noch nachrangig berücksichtigen können, d.h. Sie können dann nur evt. Restplätze im Ausland erhalten.


HINWEIS: Bewerber, die in ein Nicht-EU Land gehen möchten, brauchen einen gültigen Reisepass. In vielen Fällen benötigt die Partnerhochschule bereits vor der Ausstellung einer Zulassung die Nummer des Reisepasses. Die Beantragung eines Reisepasses kann bis zu 6 Wochen dauern.

Regelung zur Rangfolge bei der Auswahl von Bewerbungen:

  1. Auswahlkriterien sind akademischen Leistungen, Sprachkenntnisse und Engagement für die Hochschule.
  2. Bei fakultätseigenen Kooperationen der Fakultät Wirtschaft werden Studierende des jeweiligen Länderfokus prioritär behandelt.
  3. Ein nicht abgeschlossenes Grundstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung ist kein Ausschlusskriterium, die Bewerbung wird aber gegenüber Bewerbungen mit abgeschlossenem Grundstudium i.d.R. nachrangig behandelt.
    Zum Zeitpunkt des Auslandsstudiensemesters muss das Grundstudium jedoch abgeschlossen sein (Ausnahme Fakultät W: 1 Sprachschein darf offen sein, falls Sprache = Sprache des Ziellandes).
  4. Bei fakultätsübergreifenden Kooperationen wird bei der Auswahl auch berücksichtigt, welche Fakultät mehr Gaststudierende der Partnerhochschule aufgenommen hat. Diese Fakultät entscheidet über die Platzvergabe.

Hinweis zum GPA (Grade Point Average):
Einige Hochschulen verlangen eine Umrechnung des Notendurchschnitts nach dem amerikanische System. Mehr Infos dazu finden Sie Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:hier.

Partnerhochschulen der HFU

Die HFU hat über 150 Partnerhochschulen weltweit. 
Informationen über die für Ihre Fakultät/Studiengang zur Verfügung stehenden (meist gebührenfreien) Austauschplätze  finden Sie in unserer Online-Datenbank, in der Sie nach Studiengängen und Ländern filtern können. Bitte beachten Sie, dass  ein voll anerkanntes, integriertes Studiensemester - abhängig von Ihrem Studiengang und von Ihren Sprachkenntnissen - nicht an allen Partnerhochschulen möglich ist. Bitte holen sie dazu vorab unbedingt Informationen bei Ihrem Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinator ein.
An einzelnen englischsprachigen Partnerhochschulen fallen - trotz Kooperationsvertrag - Studiengebühren an. Dies ist der Fall, wenn der Austausch nicht ausgeglichen ist, also wenn zu wenig Studierende der Partnerhochschule an die HFU kommen.
Studierende, die an einem Austauschprogramm der HFU teilnehmen, verpflichten sich dazu, einen schriftlichen Erfahrungsbericht anzufertigen. 

Freemover

Wenn Sie keinen Platz im Rahmen der HFU-Austauschprogramme bekommen, oder an eine Hochschule gehen möchten, die mit der HFU keine Kooperation unterhält, dann können Sie sich als sogenannter Freemover an einer Hochschule Ihrer Wahl direkt bewerben (Achtung: Direktbewerbungen an Partnerhochschulen sind i.d.R. nicht möglich!). Wichtig ist dabei, dass es sich um eine in Deutschland anerkannte Hochschule handelt, sonst können Ihnen Ihre im Ausland erworbenen Studienleistungen an der HFU nicht anerkannt werden. Überprüfen Sie dies in der Anabin-Datenbank der Kultusminister-Konferenz. Die Hochschule Ihrer Wahl sollte den Status h+ haben.
Informationen zu Hochschulen im Ausland finden Sie in der Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Länderdatenbank des DAAD.

Wir empfehlen, ein Learning Agreement (LA) auszufüllen und vom Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. Regionalkoordinator unterschreiben zu lassen. das LA verbleibt in Ihren Unterlagen. Weitere Informationen finden sie im Kapitel "Kurswahl/Learning Agreement und Notenumrechnung".

Die Bewerbungsfristen sind an der jeweiligen Hochschule direkt zu erfragen. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der ausländischen Hochschule.

Tipps für eine Direktbewerbung an der Hochschule im Ausland finden Sie hier.

Es gibt auch Agenturen, die Ihnen dabei helfen, eine geeignete Hochschule für Ihre Auslandssemester zu finden und die Sie beim Bewerbungsprozess unterstützen. Dieser Service ist für Sie i.d.R. komplett gebührenfrei, allerdings müssen Sie an der Gasthochschule Studiengebühren zahlen. Z.T. vergeben diese Agenturen auch Stipendien.
IEC
GOstralia!-GOmerica!
Institut Ranke-Heinemann
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:College Contact
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Asia Exchange
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Beyond Abroad
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:World of Students

Einzelne Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Erfahrungsberichte von Freemovern finden Sie auf FELIX im Kurs International Center.
Als Freemover müssen Sie einen Erfahrungsbericht im International Center nur einreichen, wenn Sie ein Stipendium über das International Center für Ihren Auslandsaufenthalt bezogen haben.
Ansonsten ist die Zusendung eines Erfahrungsberichts an uns freiwillig, aber natürlich sehr willkommen! Wir veröffentlichen ihn auch gerne auf FELIX, wenn Sie damit einverstanden sind.
Die Anleitung für den Erfahrungsbericht finden Sie ganz unten unter „Organisatorisches nach der Rückkehr…“

Zeitpunkt des Auslandssemesters

Bachelor-Studiengänge
Das 6. Semester kann in den meisten Bachelor-Studiengängen komplett im Ausland absolviert werden. Dafür müssen die an der Gasthochschule erbrachten Leistungen den Modulen des 6. Lehrplansemesters in Umfang und Inhalt entsprechen. Dies ist vorher mit dem Auslandsbeauftragten bzw. Regionalkoordinator abzuklären. Alternativ können Sie ein sogenanntes B-Semester an einer Hochschule im Ausland verbringen. Das Grundstudium muss zum Antritt des Auslandssemesters abgeschlossen sein.

Master-Studiengänge
In der Regel muss im Master zusätzliches Semester für einen Auslandsaufenthalt eingeplant werden. Die Anrechnung einzelner Fächer ist im Einzelfall möglich und muss vorab mit dem Auslandsbeauftragten bzw. Studiendekan vereinbart werden. Nicht in allen Masterstudiengängen gibt es Austauschplätze an Partnerhochschulen. In solchen Fällen ist ein Auslandssemester nur als Freemover möglich.

Semesterzeiten im Ausland

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die unterschiedlichen Semesterzeiten im Ausland. In Nordamerika und Skandinavien beginnt das Sommersemester z.B. bereits im Januar. In diesen Ländern wäre ein Auslandssemester im SoSe nur möglich, wenn Sie unmittelbar vorher im Praxissemester sind und dieses schon im Dezember abschließen könnten. Bitte prüfen Sie auch in Absprache mit Ihrem Studiendekan, ob Sie ggf. Praxissemester und Auslandssemester tauschen können.

Informationen zu den Semesterzeiten unserer Partnerhochschulen finden Sie in unserer Online-Datenbank.
Weitere Informationen zu ausländischer Hochschulen finden Sie hier: Länderinformationen des DAAD

Studiengebühren

In den meisten Ländern der Welt ist das Studium gebührenpflichtig. Im Rahmen unserer Hochschulkooperationen können wir Ihnen in der Regel gebührenfreie Austauschplätze anbieten, d.h. Sie zahlen während ihres Auslandsemesters keine Studiengebühren (tuition). Die Zahl der Austauschplätze ist abhängig davon, wie viele Studierende von der Partnerhochschule an die HFU kommen.

An einigen Partnerhochschulen in englischsprachigen Ländern besteht die Möglichkeit, einen gebührenreduzierten Studienplatz zu erhalten, wenn die Austauschplätze ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen zu Studiengebühren und anderen Gebühren an unseren Partnerhochschulen in englischsprachigen Ländern finden Sie in FELIX im Kurs "International Center".

Kurswahl/Learning Agreement und Notenumrechnung

Termin mit Auslandsbeauftragtem/Regionalkoordinator
Führen Sie unbedingt vor Ihrer Bewerbung ein Gespräch mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihrer Fakultät bzw. Regionalkoordinator/in Ihres Regionalschwerpunktes. Diese beraten Sie zur Kurswahl an der Partnerhochschule sowie zu Fragen der Integration des Auslandssemesters in Ihren Studienverlauf. Für die fachliche Beratung (Kurswahl, Anerkennung, Notenumrechnung) sind ausschließlich die Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinatoren zuständig.
 
Learning Agreement
Bereits vor Ihrer Bewerbung erstellen Sie ein Datei herunterladen:Vorläufiges Learning Agreement (LA), welches vom Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinator unterzeichnet werden muss.

Für Fakultät Wirtschaft und IEB gelten folgende Ausnahmen:

  1. ERASMUS+ Partnerhochschulen:
    Das Learning Agreement wird erst mit der Aufnahme ins ERASMUS+ Programm erstellt und vom Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinator sowie der Gasthochschule unterzeichnet.
    Wichtig: Bitte befassen Sie sich bereits bei der Bewerbung mit den Kursen, die für Sie in Frage kommen, damit das ERASMUS+ Learning Agreement schnell abgewickelt werden kann.
  2. Partnerhochschulen in Lateinamerika:
    Sie müssen das Learning Agreement erst zu einem späteren Zeitpunkt eigenverantwortlich bei Ihrem zuständigen Regionalkoordinator einreichen (das LA muss dann nicht mehr im International Center eingereicht werden). Ihr Regionalkoordinator wird Sie dazu kontaktieren.

    In beiden Fällen kann im Bewerbungsportal an der Stelle "Learning Agreement" ein leeres Blatt hochgeladen werden.

Mit dem LA stellen Sie sicher, dass Ihnen die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der HFU anerkannt werden. Die zu belegenden Fächer finden Sie i.d.R. auf den Websiten der ausländischen Hochschule.
Oft gibt es nach Ankunft noch Änderungen bei der Kurswahl, da bestimmte Kurse nicht stattfinden bzw. schon voll sind. Diese Änderungen müssen sie dann ggf. mit Ihrem Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinator per Email abstimmen.

ERASMUS+ Programm:
Auch Studierende, die sich für eine ERASMUS Partnerhochschule bewerben, müssen zunächst nur das vorläufige Learning Agreement ausfüllen (Ausnahme Fakultät W und IEB s. oben). Erst nach der Aufnahme in das ERASMUS-Programm und Nominierung an der Gasthochschule müssen ERASMUS-Studierende zusätzlich ein Online Learning Agreement (OLA) erstellen, welches dann auch von der Gasthochschule unterzeichnet werden muss.

Falls einzelne Fächer im Ausland nicht bestanden werden, gelten die Bestimmungen, welche in den SPOs der einzelnen Studiengänge festgeschrieben sind. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Studiendekan oder Regionalkoordinator/Auslandsbeauftragten.

Notenumrechnung
Die Notenumrechnung erfolgt ebenfalls durch den Auslandsbeauftragten nach der HFU-einheitlichen Umrechnungstabelle, die Sie in FELIX finden.

Sprachliche Voraussetzungen

Um in einer fremden Sprache Vorlesungen hören zu können, müssen Sie natürlich die entsprechenden Sprachkenntnisse mitbringen und bereits bei der Bewerbung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:DAAD-Sprachzeugnis, das Ihnen für Englisch, Spanisch und Französisch an der HFU ausgestellt werden kann.

Bitte füllen Sie das DAAD-Sprachzeugnis mit Ihren persönlichen Angaben soweit möglich aus! 

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, an wen Sie sich jeweils wenden müssen.
 

Studiengang

Englisch

Spanisch

Französisch

IBW, IBM

E-Mail Anwendung wird gestartet:Morag McNair

RegionalkoordinatorIn

RegionalkoordinatorIn

IEB, BMP

Language Center

RegionalkoordinatorIn

RegionalkoordinatorIn

alle anderen

Language Center

E-Mail Anwendung wird gestartet:Alejandro Pastor, E-Mail Anwendung wird gestartet:Dulce Rudolph

E-Mail Anwendung wird gestartet:Raphael Gilles

Für die Partnerhochschulen der HFU ist dieser Nachweis i.d.R. ausreichend, sofern Sie mindestens das Niveau B2 in allen Feldern erreichen - in englischsprachigen Ländern ist oft das Niveau C1 in allen Feldern erforderlich.

Wenn Sie sich als Freemover an Nicht-Partnerhochschulen bewerben, wird häufig der TOEFL oder IELTS-Test verlangt.

Bitte beachten Sie, dass oft auch in nicht-englischsprachigen Ländern Vorlesungen in englischer Sprache angeboten werden. Dann benötigen Sie den Sprachnachweis nur in Englisch. Wenn Sie aber z.B. Vorlesungen in Französisch oder Spanisch belegen möchten, dann benötigen Sie den Sprachnachweis natürlich in der entsprechenden Unterrichtssprache.

Erfahrungsberichte

Eine umfangreiche, nach Ländern und Hochschulen sortierte Liste mit Erfahrungsberichten von HFU-Studierenden finden Sie in FELIX (Login für HFU-Mitglieder).

Auslandssemester Schritt für Schritt

1. INFORMATIONEN EINHOLEN – so früh wie möglich!

  • Info-Veranstaltungen des International Center
  • HFU-Website – Auslandsstudium - HFU-Partneruniversitäten - Online-Datenbank
  • Erfahrungsberichte auf FELIX
  • Webseiten der potentiellen Gasthochschulen
  • Gespräch mit Auslandsbeauftragter/m//RegionalkoordinatorIn
  • Fördermöglichkeiten suchen
  • HINWEIS: Bewerber, die in ein Nicht-EU Land gehen möchten, brauchen einen gültigen Reisepass. In vielen Fällen ist dieser bereits bei der Bewerbung an die Partnerhochschule vorzulegen.

2. Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:ONLINE-BEWERBUNG AN DER HFU – Fristen beachten!

Es gibt zwei unterschiedliche Online-Bewerbungsformulare:

  • Bewerbung Outgoings: hier müssen die u.g. Unterlagen hochgeladen werden
  • Bewerbung Outgoings Fakultät W und IEB für China: hier müssen keine Unterlagen hochgeladen werden

Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden (jeweils nur für Ihre erste Prio):

  1. Lebenslauf auf Englisch*
    *Wenn Sie ein Studienprogramm in Spanisch, Französisch oder Deutsch im Ausland belegen, dann bitte in der entsprechenden Sprache hochladen.
  2. Motivationsschreiben auf Englisch* (ohne Adressat, ca. 1 Seite)
    *Wenn Sie ein Studienprogramm in Spanisch, Französisch oder Deutsch im Ausland belegen, dann bitte in der ensprechenden Sprache hochladen.
  3. Vollständiger Notenspiegel (nicht bereinigt und auf Deutsch)
    Bitte ggf. als selbständig eingescannte Version hochladen; PDFs, welche automatisch erzeugt wurden, sind mit einem Sicherheitszertifikat versehen und können im Bewerbungsformular evt. Probleme bereiten)
  4. DAAD-Sprachzeugnis
    Bitte lesen Sie auf der Website unter „Sprachliche Voraussetzungen“ wo Sie das DAAD-Sprachzeugnis an der HFU erhalten.
  5. Vorläufiges Learning Agreement (LA)
    AUSNAHME: W+IEB Studierende für Erasmus+ Partnerhochschulen, und Lateinamerika müssen kein Learning Agreement hochladen – es kann im geforderten Feld (Pflichtfeld!) dann ein leeres Blatt hochgeladen werden:
    Das LA muss vom Auslandsbeauftragten bzw. Studiendekan oder Regionalkoordinator unterschrieben sein. 
     

3. AUSWAHL UND PLATZVERGABE –  ca. 1 – 2 Monate nach der Bewerbung

Nach Rücksprache mit den Auslandsbeauftragten/Regionalkoordinatoren informiert Sie das IC (oder Ihr Regionalkoordinator) per Email über die Auswahlergebnisse.
Sollten Sie keinen Platz für Ihre erste Priorität erhalten, nehmen Sie unbedingt wegen Ihrer zweiten und ggf. dritten Priorität Kontakt mit dem IC auf, da sie nun bestimmte Dokumente noch anpassen müssen (z.B. Learning Agreement).

WICHTIG: Stellen Sie sicher, dass Sie im Falle der Bewerbung für ein außereuropäisches Land einen gültigen Reisepass haben.

4. NOMINIERUNG AN DER PARTNERHOCHSCHULE

Das IC (oder ihr Regionalkoordinator) nominiert Sie nun an der ausländischen Partnerhochschule, d.h. wir schicken Ihre Daten an die Partnerhochschule und schlagen Sie für den Austauschplatz vor. In der Regel werden alle nominierten Studierenden auch akzeptiert, aber in seltenen Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Partnerhochschule keine Kapazitäten mehr hat.

5. BEWERBUNG AN DER PARTNERHOCHSCHULE – Fristen beachten!

Sie erhalten jetzt vom IC oder von der Partnerhochschule direkt weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren der Partnerhochschule. Sie müssen sich jetzt direkt bei der Partnerhochschule bewerben. In welcher Form dies zu erfolgen hat, welche Fristen hier für Sie gelten und welche Dokumente Sie ggf. einreichen oder hochladen müssen, wird Ihnen vom IC oder ggf. der Partnerhochschule mitgeteilt. (Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:Weitere Informationen zu Kurswahl/Learning Agreement und Notenumrechnung)

WICHTIG: Spätestens zu diesem Zeitpunkt benötigen Bewerber für Nicht-EU-Länder einen gültigen Reisepass. Eine Kopie bzw. Ausweisnummer ist i.d.R. bereits bei der Bewerbung an der Partnerhochschule einzureichen.

6.  ZULASSUNGSSCHREIBEN DER PARTNERHOCHSCHULE – ca. 3 - 4 Monate vor Ausreise

Der offizielle Admission Letter/Letter of Acceptance (=Zulassung) wird Ihnen entweder direkt von der Partnerhochschule zugeschickt oder vom IC. Sollte er direkt bei Ihnen eingehen, schicken Sie bitte einen Scan ans IC.

Meist erhalten Sie zusammen mit der Zulassung auch Informationen über Wohnheime vor Ort.

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die definitive Zusage/Zulassung erst sehr spät kommt. Das IC hat hier leider keinen Einfluss auf die Prozesse der Partnerhochschule. Sie müssen sich dann gedulden!

7. WEITERE SCHRITTE – nach Erhalt der Zulassung von der Partnerhochschule

  • Reiseplanung (Flug, ggf. Visum, Unterkunft)
  • Versicherung (Krankenversicherung, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
  • Mitteilung über das Auslandsstudium im Prüfungsamt einreichen (erst vor Semesterbeginn)
Studieren weltweit - ERLEBE ES! - Informationen des DAAD

DAAD-Informationskampagne zu Auslandsstudium und -praktikum
https://www.studieren-weltweit.de/
Die Broschüre Datei herunterladen:Studieren im Ausland gibt hilfreiche Informationen zu Auslandsstudium.
Die Broschüre Datei herunterladen:Sprachkurse & Summer Schools im Ausland gibt interessante Infos für kürzere Auslandsaufenthalte.

Finden Sie hier die Termine der nächsten Online-Info-Veranstaltungen des DAAD:
https://www.studieren-weltweit.de/termine/ 

Buddy-Programm

Eine gute Möglichkeit, sich auf einen Auslandsaufenthalt vorzubereiten, ist die Teilnahme an Buddy-Programm des International Center. Hier können durch den Kontakt mit internationalen Studierenden Sprachkenntnisse aufgefrischt werden und interkulturelle Kompetenzen erworben werden. Idealerweise baut man Kontakt zu einem Gaststudierenden der Partnerhochschule auf, an der man sein Auslandssemester durchführen möchte. Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:Mehr Infos zum Buddy-Programm.

Organisatorisches vor der Abreise

Zulassung der Gasthochschule

Wenn Sie an eine Partnerhochschule der HFU gehen, schicken Sie bitte einen Scan der Zulassung per Email ans Ihre Kontaktperson im International Center, sofern Sie die Zulassung direkt von der Gasthochschule erhalten.

Rückmeldung und Mitteilung über das Auslandsstudiensemester

Sie müssen sich wie gewohnt rückmelden. Zusätzlich müssen Sie das Formular Mitteilung über das Auslandsstudiensemester im Prüfungsamt einreichen.

Krankenversicherung

Sie müssen für ausreichenden Krankenversicherungsschutz im Ausland sorgen, insbesondere wenn Sie in ein außereuropäisches Land gehen, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben Sie in anderen EU-Ländern und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, einen Grundversicherungsschutz. Dieser Grundversicherungsschutz ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe notwendig sind. Wir empfehlen daher dringend eine ergänzende private Auslandskrankenversicherung, die solche zusätzlichen Leistungen und auch den Pandemiefall abdeckt. 

Wenn Sie in Deutschland privat krankenversichert sind, dann wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um ggf. einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz im Ausland zu erhalten.

Im Nicht-EU Ausland bzw. in Ländern, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, ist eine private Auslandskrankenversicherung in jedem Fall erforderlich.

Studierende, die an einem Austauschprogramm teilnehmen oder eine Förderung aus Programmen des DAAD bzw. der Europäischen Union erhalten, können eine Versicherung über den Gruppenversicherungsvertrag des DAAD abschließen. Diese schließt Unfall- und Haftpflichtversicherung mit ein. Mehr Informationen dazu finden Sie Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:hier.

Bitte beachten Sie, dass Auslandskrankenversicherungen nicht immer den Pandemiefall abdecken und u.U. im Fall von Reisewarnungen durch das Auswärtige Amt nicht zahlen. Bitte prüfen Sie das vor dem Abschluss der Versicherung.

Unfall- und Haftpflichtversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel nicht während des Auslandssemesters. Sie sollten also eine private Unfallversicherung abschließen. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Datei herunterladen:Infoblatt sowie auf den Webseiten des Studierendenwerk Freiburg. Bitte beachten Sie auch die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Visum

Falls Sie in ein Land außerhalb der EU und EWR gehen, benötigen Sie für Studienaufenthalte, die länger als 3 Monate andauern, ein Visum. Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten der entsprechenden Botschaften oder Generalkonsulate. In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen: Reisepass (gültig noch mindestens 6 Monate länger als die geplante Ausreise), Zulassung der Gasthochschule, Finanzierungsnachweis (eigene Mittel, Stipendium, Elternbürgschaft, Bankbestätigung), manchmal Impfnachweise und medizinische Zeugnisse.

Reiseinformationen

Nehmen Sie unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise auf den Websiten des Auswärtigen Amts zu Kenntnis. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Elefand des Auswärtigen Amts einzutragen.

Wichtiger Hinweis für Nicht-EU-Studierende mit Aufenthaltserlaubnis zum Studium

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Aufenthaltstitel für Deutschland verlieren, wenn Sie Deutschland ohne Zustimmung der Ausländerbehörde länger als sechs Monate verlassen. Nehmen Sie unbedingt vor der Planung Ihres Auslandsstudiums mit der zuständigen Ausländerbehörde Kontakt auf! 

Internationalen Studierendenausweis (ISIC)

Falls Sie einen Internationalen Studierendenausweis (ISIC - International Student Identity Card) beantragen möchten finden Sie dazu mehr Informationen hier.

Organisatorisches nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester

Erfahrungsbericht

Bitte schicken Sie innerhalb von 4 Wochen nach dem Abschluss Ihres Auslandsstudiums einen Erfahrungsbericht in PDF-Format per Email an Ihre Kontaktperson im International Center.  Bitte verwenden Sie dieses Deckblatt und beachten Sie diese Datei herunterladen:Hinweise.

Auch im Falle einer rein virtuellen Mobilität, also wenn Sie Ihr Auslandssemester coronabedingt nur online durchführen konnten, müssen Sie einen Erfahrungsbericht einreichen. Sie könnnen dann natürlich nicht zu allen Punkten Angaben machen. Ihre Erfahrungen sind dennoch eine wichtige Informationsquelle für zukünftige Austauschstudierende.

Zeugnis und Anerkennung

Wer ist für die Anerkennung zuständig?
Die Anerkennung erfolgt in den Fakultäten. Bitte kontaktieren Sie Ihre/n Auslandsbeauftragte/n (AB) bzw. Regionalkoordinator/in (RK).

Werden digitale Zeugnisse anerkannt?
Zeugnisse in elektronischer Form werden vom Prüfungsamt nur anerkannt, wenn Sie von der Gasthochschule direkt an die HFU geschickt werden. Das IC bzw. die für die Anerkennung zuständige Person in der Fakultät  bestätigt die Echtheit des digitalen Zeugnisses gegenüber dem Prüfungsamt.
Sie müssen dann kein Zeugnis in Papierform mehr einreichen.

Wie ist der Ablauf?
Es sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Das Zeugnis geht beim IC ein: Das IC leitet Ihnen, dem AB/RK und dem Prüfungsamt das Zeugnis weiter und bestätigt die Echtheit.
  2. Das Zeugnis geht beim AB/RK ein: Der AB/RK macht die Notenumrechnung und veranlasst die Anerkennung. Zusammen mit dem Anerkennungsformular leitet er das Zeugnis ans Prüfungsamt weiter und bestätigt dem Prüfungsamt die Echtheit des Zeugnisses.
  3. Das Zeugnis muss im Portal der Gasthochschule heruntergeladen werden: Bitte geben Sie der Gasthochschule Ihr Einverständnis, dass das Zeugnis direkt an die HFU geschickt werden darf.

Wie erfolgt die Notenumrechnung?
Die Notenumrechnung erfolgt nach der HFU-einheitlichen Umrechnungstabelle, die Sie in  FELIX im Kurs „International Center“ finden.

Fördermöglichkeiten