Termine und Fristen für die Bewerbung um einen Studienplatz
Bachelorstudiengänge
Bewerbungsschluss für alle Bachelorstudiengänge ist: |
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* Ausnahmen
Ausnahme: Studiengang Hebammenwissenschaft: Bewerbungsschluss 1. Juli |
Diese Termine sind Ausschlussfristen. Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Hochschule Furtwangen eingehen, werden bei dem Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Es gelten keine gesonderten Regelungen für Altabiturienten. |
Masterstudiengänge
Für Masterstudiengänge gelten diese Bewerbungsfristen: |
Für das Wintersemester
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Für das Sommersemester
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Ab wann kann ich mich bewerben?
Die Online-Bewerbung für die Bachelorstudiengänge erfolgt über eine zentrale Bewerbungsplattform, welche über die Seiten des jeweiligen Studiengangs verlinkt ist:
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Für Masterstudiengänge erfolgt die Bewerbung stets mit den Formularen, die auf der Seite des jeweiligen Studiengangs verfügbar sind. |
Mein Abschlusszeugnis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?
Wenn sie die gymnasiale Oberstufe mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen haben und den praktischen Teil der Fachhochschulreife bis zum Ende der Einschreibefrist an der Hochschule Furtwangen nachweisen, können Sie sich bewerben.
Bitte legen Sie bei der Einschreibung das Zeugnis über den Abschluss des schulischen und praktischen Teils der Fachhochschulreife vor.
Mein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?
Haben Sie alle Prüfungen abgeschlossen, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben. Dieses erhalten Sie von Ihrer Schule.
Eine Zulassung auf der Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist möglich. Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis spätestens zur Einschreibung vorliegen.