Die Bewerbung um einen Studienplatz
Für einen Studienplatz an der Hochschule Furtwangen muss man sich grundsätzlich bewerben.
Die Bewerbung für einen Bachelor- und Masterstudiengang erfolgt über eine zentrale Online-Bewerbungsplattform. Den Zugang zu dieser Online-Bewerbung finden Sie auf der Unterseite "Bewerbung".
Wie bewerbe ich mich um einen Bachelorstudienplatz?
Die Hochschule Furtwangen nutzt eine Online-Bewerbungsplattform für die Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz. Dort können Sie sich für einen oder für mehrere Studiengänge bewerben.
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige
So läuft die Bewerbung ab:
- Registrieren Sie sich auf Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:www.hochschulstart.de
Sie erhalten dort Ihre Bewerberidentifikationsnummer (BID) und die dazugehörige Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). - Registrieren Sie sich an unserer Hochschule unter https://mio.hs-furtwangen.de und geben Sie dort Ihre BID und BAN an. Ein Teil Ihrer Personen- und Kontaktdaten wird dann automatisch aus Ihrer Registrierung bei hochschulstart.de übernommen.
- Zur Bestätigung erhalten Sie eine Willkommens-E-Mail mit Freischaltcode.
- Speichern Sie auf Ihrem PC Ihren Lebenslauf, Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Orientierungstest, ggf. Berufsausbildungszeugnis, Unterlagen für das Auswahlverfahren und Exmatrikulationsbescheinigung als PDF. Sie benötigen diese Unterlagen im weiteren Verlauf der Bewerbung.
- Bewerben Sie sich an unserer Hochschule. Sie werden von einem Assistenten durch die Bewerbung geleitet.
- Die Studienbewerbung können Sie jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn Sie z.B. Angaben nachrecherchieren müssen. Ihre bisherigen Angaben bleiben erhalten.
- Sie können den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur solange bearbeiten, bis Sie ihn durch Klick auf „Antrag stellen“ endgültig abgeben. Danach können Änderungen nur nach Zurückziehen des Antrags vorgenommen werden und der Antrag wird solange von der Hochschule nicht bearbeitet, bis er wieder neu gestellt wird.
- Über die Funktion „Kontrollblatt drucken“ können Sie alle Ihre eingegebenen Daten kontrollieren und drucken.
Diese Termine sind wichtig
- Für das Wintersemester 2023/24 (= Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2023.
- Für das Sommersemester 2024 (Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2024.
Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerber*innen jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine Ihrer Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierungsregeln.
Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordiniertes Nachrücken Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn Sie in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten haben, bekommen Sie von hochschulstart einen Link zugeschickt. In einem Zeitraum von 72 Stunden können Sie über diesen Link ihren Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die Sie sich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen haben.
Was benötige ich für meine Bewerbung um einen Bachelorstudienplatz?
Bitte speichern Sie auf Ihrem PC folgende Unterlagen als PDF ab, die Sie im Verlauf der online-Bewerbung benötigen:
- Zeugnis über die dem Zulassungsantrag zugrunde liegende Hochschulzugangsberechtigung
- tabellarischer Lebenslauf
- Orientierungstest, siehe Infos zum Orientierungstest
- falls zutreffend: Dienstzeitbescheinigung mit Bestätigung über das Ende des Wehr-/Ersatzdienstes
- falls vorhanden: Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder Auslandstätigkeit von mindestens drei Monaten Dauer
- sofern bereits ein anderer Studiengang begonnen wurde: Exmatrikulationsbescheinigung
- falls zutreffend: Erklärung bzw. Zeugnisse, die einen Härtefall begründen
Für Wehr- und Ersatzdienstleistende
Es ist grundsätzlich möglich, sich vor Beginn des Dienstes (Grundwehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, einjähriger europäischer Freiwilligendienst, zwei Jahre Entwicklungshilfe), aber auch während dieses Dienstes um einen Studienplatz zu bewerben.
Erhalten Sie dann einen Studienplatz, haben Sie bei Dienstende aufgrund der früheren Zulassung einen Anspruch auf erneute bzw. bevorzugte Auswahl für diesen Studiengang. Dieser Anspruch soll Sie vor Verschärfungen der Zulassungsbedingungen schützen. Die Rückstellung beantragen Sie über hochschulstart.de
Um diesen Anspruch auf bevorzugte Auswahl zu verwirklichen, müssen Sie sich zu Dienstende erneut für diesen Studiengang im Hauptantrag über die Online-Bewerbung bei hochschulstart.de und anschließend online an der Hochschule Furtwangen bewerben. Sie müssen sich spätestens zum zweiten Bewerbungstermin nach Dienstende bewerben, da sonst Ihr Anspruch verfällt.
Bevorzugte Bewerber und Bewerberinnen werden unabhängig von Auswahlverfahren und Wartezeit vor allen anderen Studienbewerbern zugelassen.
Wie läuft das Vergabeverfahren ab?
Die Hochschule Furtwangen vergibt in zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind.
In Studiengängen ohne Bewerberüberhang erhält jeder Bewerber, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz; ein Auswahlverfahren findet dann nicht statt.
Nach Abzug der Vorabquoten werden
- 90 Prozent der Studienplätze über das Auswahlverfahren
- 10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit (gilt nicht für International Business Management)
vergeben.
Vorabquoten:
- 10 Prozent Ausländer (gilt für nicht EU-Staatsanghörige)
- 5 Prozent Härtefälle
- 2 Prozent Zweitstudium
- 1 Prozent Ortsbindung im öffentlichen Interesse
- alle Bevorzugten (Absage wegen Wehr-/Ersatzdienst)
Ein hochschuleigenes Auswahlverfahren wird grundsätzlich in allen Studiengängen durchgeführt. Für alle auslandsorientierten, englischsprachigen Studiengänge (derzeit International Business Management und International Business Information Systems) gilt eine andere Satzung: Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden jeweils zur Hälfte an ausländische Studienbewerber und zur Hälfte an Deutsche vergeben.
Die Auswahlkriterien sind:
1. die schulischen Leistungen (Deutsch, Mathematik und die bestbenotete,
fortgeführte (moderne) Fremdsprache). Im Studiengang International
Business Management werden nur die englischen Sprachkenntnisse
bewertet.
2. die Note der Hochschulzugangsberechtigung
(Abitur, Fachhochschulreife etc.)
3. sonstige Leistungen. Dazu gehören z. B.
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Bereiche Technik, Wirtschaft oder Informatik,
- praktische Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit einem Technik-, Informatik- oder Wirtschaftsstudium stehen
- außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
- Auslandstätigkeit von mindestens drei Monaten Dauer
Die „sonstigen Leistungen" können im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise beilegen.
Eine Auswahlkommission trifft eine Auswahl aufgrund der oben genannten Auswahlkriterien, aufgrund derer eine Rangliste erstellt wird. Die freien Studienplätze werden in der Reihenfolge der Rangliste vergeben. Ein schriftlicher Test oder ein persönliches Auswahlgespräch sind nicht vorgesehen.
Dem Vergabeverfahren liegt die Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) zugrunde.
Einschreibung (Immatrikulation)
Mit der Zulassung erwirbt man ein Anrecht auf einen Studienplatz. Zur Studentin bzw. zum Student wird man erst durch die Einschreibung (= Immatrikulation).
Die Einschreibung findet in der Regel
- Anfang März für das Sommersemester
- Anfang September für das Wintersemester
statt. Das genaue Datum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Zugelassene Studienbewerberinnen/-bewerber müssen ihren Antrag auf Einschreibung innerhalb der in ihrem Zulassungsbescheid festgesetzten Frist (Ausschlussfrist) auf den von der Hochschule vorgegebenen Vordrucken beim Prüfungsamt der Studentischen Abteilung stellen.
Wir benötigen von Ihnen:
- ausgefüllter Antrag auf Einschreibung
- Kopie Ihres Zulassungsbescheides
- Nachweis über bestehende Krankenversicherung
- die im Zulassungsbescheid eventuell aufgeführten fehlenden Unterlagen
- Kopie Ihres Personalausweises
Wie läuft die Einschreibung (Immatrikulation) ab?
Die Einschreibung erfolgt je nach Studiengang entweder am Campus Furtwangen, am Campus Schwenningen oder am Campus Tuttlingen im Prüfungsamt der Studentischen Abteilung. Hier finden Sie die Öffnungszeiten und Adressen
Wir empfehlen die Einscheibeunterlagen per Post an das zuständige Prüfungsamt zu schicken. Eine normale Postsendung ist ausreichend, hier ist der Poststempel als Beleg für das rechtzeitige Absenden entscheidend. Eine Übersendung als Einschreiben ist nicht notwendig.
Welche Gebühren sind fällig?
Im Vorfeld der Einschreibung sind anfallende Gebühren (die, ab dem Wintersemester 2023/2024 sich zusammensetzen aus 70 € Verwaltungskostenbeitrag, 13 € Studierendenschaftsbeitrag und 66 € Studierendenwerksbeitrag = zusammen 149 € Semesterbeitrag) plus eventuell anfallende Masterstudiengebühren, Studiengebühren für internationale Studierende in Höhe von 1500 € oder für ein zweites Studium in Höhe von 650 € auf das Konto der Hochschule zu überweisen. Die Immatrikulation ist nur möglich, wenn alle geforderten Gebühren innerhalb der Immatrikulationsfrist bei der Hochschule eingehen. Wird die Immatrikulationsfrist versäumt ist eine Immatrikulation nicht mehr möglich und der Zulassungsbescheid wird ungültig.
Wie geht es dann weiter?
In der ersten Vorlesungswoche erhalten Sie im Prüfungsamt einen Studierendenausweis, die sogenannte HFU-Card und die Benutzerdaten Ihres HFU-Accounts für Ihre Anmeldung im Studi-Portal. Dort finden Sie die Immatrikulationsbescheinigungen die Sie z. B. für das BAföG-Amt oder die Krankenkasse benötigen.
Kontakt Zulassungsamt
Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen
Campus Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Telefon 07723 920-1232 oder -1233
Telefax 07723 920-1239
E-Mail zulassungsamt(at)hs-furtwangen.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr 9 - 12 Uhr
Mo - Do 13:30 - 15:30 Uhr