Jobs für Studierende

HFU Jobbörse

Die HFU Jobbörse ist eine Datenbank, in der Unternehmen ihre Angebote für Praxissemester und Arbeitsplätze für HFU-Studierende anbieten. Der Zugriff auf die Datenbank ist ausschließlich mit einem Hochschul-Account möglich. Wer darin inserieren möchte, findet hier das Buchungsformular.

HFU Jobbörse

Jobs aus Unternehmen

Mehrere Firmen aus der Region sind besonders interessiert an Absolventinnen und Absolventen der HFU. Wir haben sie auf der Seite "Jobs aus Unternehmen" verlinkt. Wenn Sie auch auf diese Liste möchten, sprechen Sie bitte mit der Abteilung Marketing.

Messen am Campus

Am Campus Furtwangen findet jedes Semester die Hochschulkontaktbörse, am Campus Schwenningen einmal jährlich der Campus Day statt. Auf diesen Messen präsentieren sich Unternehmen als mögliche Arbeitgeber, direkt in den Räumlichkeiten der Hochschule.

Hiwi-Jobs

Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft, abgekürzt Hiwi, können eingeschriebene Studierende während des Semesters arbeiten. Die HFU schreibt immer wieder Jobs aus.

Hiwi-Jobs

Jobbörse des Studierendenwerks

Das Studierendenwerk Freiburg bietet auf seiner Website ein Jobvermittlungsportal. Studierende können sich mit ihrer Matrikelnummer plus Personalausweis oder Reisepass (für ausländische Studierende zusätzlich Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsgenehmigung) registrieren. Nach der Freischaltung sind die Jobangebote sichtbar.

Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:www.swfr.de/login

und allgemeine Infos gibt es hier: Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Jobvermittlung - Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

Wie viel dürfen ausländische Studierende arbeiten?

Studierende aus Nicht-EU und Nicht-EWR Staaten
Seit August 2012 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde. Wenn Sie mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.

Eine Ausnahme ist die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss allerdings informiert werden.

Studierende aus der EU und dem EWR
Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Für Studierende aus Kroatien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 120/240 Tage-Regelung. Wenn Sie aus diesem Land kommen, haben Sie nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.

Praktika

Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein freiwilliges Praktikum absolvieren, zählt dies als reguläre Arbeit - selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist. Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 120-Tage-Guthaben abgezogen. Wenn Sie zum Beispiel schon 120 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für Ihr freiwilliges Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit einholen.

Praktika, die verpflichtender Bestandteil des Studiums sind (Praxissemester), bedürfen nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit.
   

Wenn Sie keinen Abschluss an einer deutschen Hochschule anstreben (und nur als Austausch- oder Gaststudierende an der HFU immatrikuliert sind), aber ein Praktikum in Deutschland durchführen möchten, benötigen Sie das Einvernehmen mit der ZAV. Dieses muss bei einer der folgenden Organisationen beantragt werden:

  • Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn
  • Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester in Baden-Württemberg (KOOR) in Karlsruhe
  • Sonstige von der ZAV anerkannte Austauschorganisationen

Nähere Informationen erhalten Sie beim International Center