Was ist BAföG?

Die Abkürzung BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich wird damit die finanzielle Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Studierende erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen. Ob Studierende BAföG erhalten, hängt davon ab, ob ihre finanziellen Mittel und die ihrer etwaigen Ehegatten/eingetragener Lebenspartner und ihrer Eltern reichen, um ihren Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.

Detaillierte Infos zum BAföG unter www.bafoeg.bmbf.de

ASTA

Im AStA-Büro gibt es bei dem dafür zuständigen ASTA-Mitglied viele Insider-Tipps zu grundlegenden Themen des BAföG.

Kontakt:
Siegfried Fien
Tel: 07723 920-2097
E-Mail: fis@hs-furtwangen.de
Campus Furtwangen, Raum B 0.04

Studierendenwerk Freiburg

Beim Studierendenwerk wird der Antrag eingereicht und bearbeitet. Welcher Mitarbeitende für ihren Antrag zuständig ist erfahren Sie hier. Dort finden Sie auch die Termine für die BAföG-Beratung an den Standorten der HFU. In der BAföG-Beratung des Studierendenwerks können Sie den Antrag abgeben. Außerdem können Sie erfahren, ob Sie einen Anspruch auf BAföG haben, wie viel Förderung Sie voraussichtlich bekommen und wie sich eigene Einkünfte auf das BAföG auswirken.

Die BAföG-Beauftragten der HFU

Aufgaben der BAföG-Beauftragten

Die BAföG-Beauftragten der HFU sind die Ansprechpersonen für die Ausstellung des Leistungsnachweises nach § 48 BAföG-Gesetz. Die Beauftragten können bei Fragen zu BAföG in Verbindung mit Studienzeitverlängerungen, Fristüberschreitung und Verschiebung des Leistungsnachweises weiterhelfen sowie im Falle des Leistungsnachweises bei Beantragung von Auslands-BaföG. Außerdem bieten die BAföG-Beauftragten eine unabhängige, unverbindliche Beratung bei Fragen zum BAföG an. Für genauere und spezielle Fragen, insbesondere zur Beantragung von BAföG, sind die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Beraterinnen und Berater des Studierendenwerks Freiburg zuständig.