Rektorat
Das Rektorat leitet die Hochschule.
Dem Rektorat gehören an:
- der Rektor
- die Prorektoren
- die Kanzlerin
Rektor
Der Rektor vertritt die Hochschule. Er ist Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er wird vom Hochschulrat und Senat im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium gewählt.
Prorektoren
Die Prorektoren sind Stellvertreter des Rektors und übernehmen bestimmte Geschäftsbereiche. Die Amtszeit der Prorektoren beträgt drei Jahre, sie werden auf Vorschlag des Rektors vom Senat gewählt.
Kanzlerin
Die Kanzlerin ist für die Wirtschafts- und Personalverwaltung zuständig und zugleich Beauftragte für den Haushalt der Hochschule. Sie wird vom Hochschulrat und Senat gewählt.