Rektorat

Das Rektorat leitet die Hochschule.

Dem Rektorat gehören an:

  • der Rektor
  • die Prorektoren
  • die Kanzlerin       

Rektor

Der Rektor vertritt die Hochschule. Er ist Vorsitzender des Rektorats, des Senats und seiner Ausschüsse. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Er wird vom Hochschulrat und Senat im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium gewählt.

Prorektoren

Die Prorektoren sind Stellvertreter des Rektors und übernehmen bestimmte Geschäftsbereiche. Die Amtszeit der Prorektoren beträgt drei Jahre, sie werden auf Vorschlag des Rektors vom Senat gewählt.

Kanzlerin

Die Kanzlerin ist für die Wirtschafts- und Personalverwaltung zuständig und zugleich Beauftragte für den Haushalt der Hochschule. Sie wird vom Hochschulrat und Senat gewählt.

Rektor

Prorektoren

Kanzlerin

Assistenz des Rektorats

Rektoratsreferent

Justiziariat