Wie bewerbe ich mich für IEB?

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So läuft die Bewerbung ab:

Dieser Studiengang ist ohne Zulassungsbeschränkung. Du hast die Wahl!

Dein Studienwunsch für einen Bachelorstudiengang an der Hochschule Furtwangen steht bereits fest?

  • Dann registriere dich und bewirb dich direkt in unserem Online-Bewerbungsportal Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:https://mio.hs-furtwangen.de/ für die Sofortzulassung.
  • Eine Registrierung auf hochschulstart.de ist bei unseren Studiengängen mit Sofortzulassung nicht erforderlich, da diese Studiengangsauswahl nicht über Hochschulstart koordiniert wird. Bei der Registrierung in unserem Online-Bewerbungsportal kannst du die Angaben zu BID und BAN überspringen.
  • Nach Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen führt die Sofortzulassung zu einem sofortigen Zulassungsangebot für diesen Studiengang. Nach Annahme des Zulassungsangebotes erhältst du einen Zulassungsbescheid. Dein Wunschstudiengang ist gesichert und du kannst dich immatrikulieren.
  • Bitte  bewirb dich daher nur für einen Studiengang mit Sofortzulassung

Du bist noch unentschlossen und willst Dich für mehrere Studiengänge bewerben?

Ausführliche Infos zum Bewerbungsablauf findest Du in unserem Datei herunterladen:Merkblatt “Von der Bewerbung bis zur Einschreibung”

Persönliche Unterstützung

Internationale Bewerbende kontaktieren bitte zunächst Dr. Daniel Krause:

E-Mail Anwendung wird gestartet:daniel.krause(at)hs-furtwangen.de.

Bitte füge deiner E-Mail alle Zeugnisse und Transcripts bei. So kann ich den passenden Zulassungsweg ermitteln. Ich freue mich darauf, dich unterstützen zu können.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Abschlüssen müssen eine Zeugnisanerkennung durch das Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Studienkolleg Konstanz einholen. 

Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit ausländischen Abschlüssen müssen ihre Zeugnisse dagegen vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.

Bewerbungen an der Hochschule Furtwangen können bereits vor der Anerkennung eingereicht werden, die Zulassung ist aber erst möglich, wenn der Anerkennungsbescheid eingereicht wird.

Bewerbende mit einem APS-Zeugnis (China, Indien, Vietnam) und ausländische Staatsangehörige, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, benötigen keine Anerkennung.

Diese Termine sind wichtig

Für das Wintersemester (=Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli.

Für das Sommersemester (=Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar.

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