Diese Termine sind wichtig
Für das Wintersemester (=Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli für Nicht-EU-Bewerber (mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung) bereits am 15. Juni.
Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierungsregeln.
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom
Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de
als Hochschulreife anerkannt ist.
Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen müssen die Zeugnisanerkennung über die
HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de
beantragen.
Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.
https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung
Bitte Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung einplanen!
Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.