Wie bewerbe ich mich für ET?

zurück zum Studiengang

Diese Termine sind wichtig

Für das Wintersemester (=Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli.

Für das Sommersemester (=Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar.

Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Koordinierungsregeln.

Bewerbung

Die Hochschule Furtwangen nutzt eine Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Online-Bewerbungsplattform für die Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz. Dort kannst du dich für einen oder für mehrere Studiengänge bewerben. Über die einzelnen Link öffnet sich im gleichen Fenster:für die Bewerbung notwendigen Schritte kannst du dich hier informieren.

Hinweis: Du kannst optional für die Bewerbung bei ET auch ein Empfehlungsschreiben eines Krankenhauses in dem du tätig warst oder bist einreichen.

Wie läuft die Immatrikulation (Einschreibung) für ET?

Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Immatrikulation.

Wichtig: Für die Immatrikulation (Einschreibung) im Studiengang Ergotherapie werden neben den allgemeinen Immatrikulationsunterlagen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt. Du musst diese Unterlagen nicht bei der Bewerbung einreichen! Bitte warte solange mit der Beantragung der Dokumente, bis du für den Studiengang zugelassen wurdest.

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Selbstauskunft
  • Ärztliche Bescheinigung
  • Immunitätsnachweis der im Gesundheitswesen gesetzlich festgeschriebenen Schutzimpfungen
  • Schulvertrag mit der kooperierenden Berufsfachschule

Mit der Zulassung zum Studiengang Ergotherapie erhältst du aus der Fakultät weitere Informationen, die entsprechenden Vordrucke und Bescheinigungen für die Unterlagen sowie den Schulvertrag mit der kooperierenden Berufsfachschule für Ergotherapie. Du musst dich dort nicht zusätzlich bewerben.

Achtung: Der Schulvertrag muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt bei der HFU vorliegen.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber und Bewerberinnen mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber und Bewerberinnen müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

Bitte Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung einplanen!

Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

zum Seitenanfang springen