ERASMUS+

ERASMUS+

Hochschule Furtwangen nimmt am ERASMUS+-Programm teil.

ERASMUS+-Code: D FURTWAN01

  • ERASMUS+ (I10417)
Allgemeine Infos zum ERASMUS+ Programm ab 2021

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

  • unterstützt außerdem die europäische Säule sozialer Rechte,
  • setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
  • fördert die europäische Dimension des Sports.

 
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Studierende können im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
 
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den Programmländern (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).

Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende mit mitreisendem Kind, Erwerbstätige, die ihre Stelle für den Auslandsaufenthalt beenden müssen sowie für Erstakademiker) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
 
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool (sobald vorhanden) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, tritt ein 3stufiges Mahnverfahren in Kraft. Fehlen dann weiterhin die Unterlagen, muss die ERASMUS+-Fördersumme teilweise oder komplett zurückgezahlt werden, siehe dazu die entsprechenden Hinweise in den Feldern "Unterlagen und Finanzen".

Haftungsklausel
 
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
 
Verweis auf DAAD
 
Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus(at)daad.de
Homepage: www.eu.daad.de

 Besonderheiten an der Hochschule Furtwangen für den Förderzeitraum bis einschließlich SoSe 2026

Die Stipendienvergabe an der HFU erfolgt bis einschließlich SoSe 2026 über das Konsortium KOOR-Erasmus Services BW, eine zentrale Einrichtung des Landes Baden-Württemberg mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe. Die Stipendienvergabe erfolgt über das KOOR-Erasmus Services BW, eine zentrale Einrichtung des Landes Baden-Württemberg mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe.

ERASMUS-Auslandsstudium für Studierende - generelle Info

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
 
Vorteile eines Studiums im Ausland

  • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

 
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus- Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
ERASMUS-Auslandsstudium für Studierende - Unterlagen VOR Beginn und Finanzen

Alle Studierenden, die einen Platz an einer ERASMUS+ - Partnerhochschule haben, haben Anspruch auf ERASMUS+ - Förderung. Es liegt in der Entscheidung der Hochschule, ob der komplette Aufenthalt gefördert wird oder ob die Förderzeit mit Zero - Grant - Zeiträumen kombiniert wird. Die Entscheidung bezüglich der Verteilung der Geförderten auf verschiedene Projektjahre liegt ebenfalls bei der Hochschule.
Wenn sich mehr Studierende bewerben, als Plätze verfügbar sind, erfolgt eine Auswahl nach akademischen Leistungen, Sprachkenntnissen und Engagement für die Hochschule. Mitglieder der Auswahlkommission sind die jeweiligen Auslandsbeauftragten/RegionalkoordinatorInnen der Fakultäten sowie die Leitung des International Center.

Um ERASMUS+ - Gelder beantragen zu können, müssen VOR BEGINN folgende Unterlagen eingereicht werden:

a) Online learning agreement OLA (www.learning-agreement.eu). 

b) SMS Grant Agreement 

c) unterschriebene Versicherungserklärung

d) ggf. ehrenwörtliche Erklärung für die Zusatzförderung

e) ggf. ehrenwörtliche Erklärung für grünes Reisen

f) aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Wenn Sie alle Dokumente fristgerecht eingereicht haben, erhalten Sie zunächst 80% der Förderung.

Finanzen Projekt 2025:

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
• Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, 
• Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
• Gruppe 3 (monatlich 540 Euro): Bulgarien, Kroatien, Litauen, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn.

Einmalige Reisekosten werden entsprechend des EU distance calculators (Luftlinie) wie folgt gezahlt:
10 - 99 km: 28 EUR/56 EUR green 
100 - 499 km: 211 EUR/285 EUR green
500 - 1.999 km: 309 EUR/417 EUR green 
2.000 - 2.999 km: 395 EUR/535 EUR green 
3.000 - 3.999 km: 580 EUR
4.000 - 7.999 km: 1.188 EUR
>8.000 km: 1.735 EUR 

Blended Intensive programmes (BIP):

Studierende, die an einem BIP teilnehmen, können folgende Summen beantragen:
Aufenthalt: Tag 1 - 14: 79 Euro/Tag, Tag 15 - 30: 56 Euro / Tag

Benachteiligte Studierende: 
Wenn Sie als Eltern mit Kind an einer Partnerhochschule gehen, eine Behinderung mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mind. 20 % oder eine chronische Krankheit haben, Erstakademikerin sind oder seit mindestens 6 Monaten nebenberuflich erwerbstätig sind und zwischen 450 - 850 Euro verdienen, können Sie ein Top-Up für Ihren Aufenthalt beantragen.

Rückforderung:
Wenn Sie die Abschlussdokumente nicht fristgerecht max. 30 Tage nach Ende des Semesters an der Partnerhochschule einreichen, werden Sie zunächst daran erinnert, dann zweimal gemahnt.
Wenn Berichte auch nach der zweiten Mahnung noch fehlen, verzichten Sie auf die 2. Rate.
Wenn die Endbestätigung nach der zweiten Mahnung noch fehlt, fordert die HS das komplette bisher gezahlte Geld zurück.

ERASMUS-Auslandsstudium - Während der Mobilität

Nach Beginn des Semesters an der Partnerhochschule haben Sie 4 Wochen Zeit, um Vorlesungen zu ändern (neue Vorlesungen hinzufügen, ursprünglich geplante Vorlesungen absagen etc.).

Denken Sie daran, unbedingt Ihre/n Auslandsbeauftragten bzw. Regionalkoordinator/in anzuschreiben und die neuen Vorlesungen genehmigen zu lassen! Ohne Genehmigung sind keine Änderungen möglich.

Sie kommunizieren diese Änderungen offiziell über die "Changes to the Learning Agreement " im OLA. 

ERASMUS-Auslandsstudium - nach der Mobilität

Zum Ende bzw. nach der Mobilität müssen Sie noch folgende Dokumente einreichen, damit die Restrate in Höhe von 20% des Gesamtstipendiums ausgezahlt werden kann:

  1. Confirmation of Stay
    1. Transcript of Records
    2. Bescheinigung zur Anerkennung an der Heimathochschule
    3. Erfahrungsbericht
    4. Beantwortung der Umfrage der Europäischen Kommission im Beneficiary Tool
ERASMUS-Auslandspraktikum - generelle Infos

Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

Vorteile eines Erasmus+-Praktikums im Ausland
• EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
• Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
• Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
• Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
• Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
• reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
• Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus+ Universitätscharta (ECHE), ausländische Firmen benötigen keine ECHE.
• nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

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Auswahlkriterien
Sie sind an der Hochschule immatrikuliert und haben eine Zusage für ein (freiwilliges oder verpflichtende) Auslandspraktikum von mindestens 61 Tagen? Dann können Sie Gelder für den Aufenthalt beantragen. Die Beantragung erfolgt über das Mobilitätskonsortium KOOR Erasmus Services BW (verlinken: Die HKA - Die Hochschule Karlsruhe : E+ Praktikum)

ERASMUS-Lehre an Partnerhochschulen - STA

ERASMUS fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS-Universitätscharta sind. Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden / Woche umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen ist möglich (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
 
Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

 
Das Programm bietet folgende Leistungen:
Erstattung von Fahrtkosten
Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Intranet.

ERASMUS-Aufenthalte an Partnerhochschulen oder Unternehmen für Mitarbeiter - STT

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.

Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden, Beispiele hierfür sind:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung


Das Programm bietet folgende Leistungen:

Erstattung von Fahrtkosten
Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Intranet.

Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen Ihrer ERASMUS+Mobilität erhebt die Hochschule über das Ihnen vorliegende und weitere Formulare Daten, die benötigt werden, um die Möglichkeit Ihrer Teilnahme an einer ERASMUS+ Mobilität zu beurteilen sowie, bei positiver Beurteilung, die Förderhöhe berechnen und mit Ihnen ein „Grant Agreement“ abschließen zu können. Die Hochschule bewahrt die Daten unter anderem aus steuer- und haushaltsrechtlichen Gründen entsprechend der gesetzlichen Fristen auf. Sie können jederzeit Auskunft über die bei der Hochschule über Sie gespeicherten Daten verlangen, deren Korrektur, soweit sie fehlerhaft sind, sowie deren Löschung, insoweit dem keine anderen Rechte und insbesondere keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen. Soweit eine Löschung nicht möglich ist, werden die Daten gesperrt und nur noch für die Zwecke genutzt, die der Löschung entgegenstanden.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Daten ist sowohl eine Vertragsanbahnung (Art. 6 (1) lit. b DSGVO) als auch eine gesetzliche Grundlage (Art. 6 (1) lit. c DSGVO). Die EU verarbeitet Ihre im Rahmen von ERASMUS+ erhobenen Daten in eigener Verantwortung, die Hochschule ist verpflichtet, diese Daten in das EU „Mobility Tool“ bzw. das „Beneficiary Tool“ einzutragen. Welche Daten betroffen sind, lesen Sie unten. Die Datenschutzerklärung der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit in Deutschland finden Sie hier: eu.daad.de/footer/de/47171-datenschutzerklaerung. Die aufnehmende Institution erhält entsprechend der EU-Regularien die Daten, die Sie selbst im „Mobility Agreement“ eintragen. Sie verarbeitet sie in eigener Verantwortung. Für die Verarbeitung Ihrer Daten an der Hochschule ist die Hochschule Furtwangen, Robert-Gerwig-Platz 1, 78120 Furtwangen, vertreten durch die Rektorin, Dr. Alexandra Bormann, verantwortliche Stelle: International Center, verantwortlich.

Datenschutzbeauftragter der Hochschule ist Prof. Dr. jur. Bernhard Plum E-Mail Anwendung wird gestartet:bernhard.plum(at)hs-furtwangen.de. Für Datenschutzbeschwerden ist die zuständige Aufsichtsbehörde der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Stuttgart.

Folgende Daten erhält die EU über das „Mobility Tool“ /„Beneficiary Tool“:
Name, Vorname, E-Mail, Geschlecht, Nationalität, Dauer der Berufserfahrung Daten, zeitlicher Umfang und Art der Mobilität (Studium / Lehre / Fort- und Weiterbildung), Umfang der Förderung, Hauptarbeitssprache und ggf. andere verwendete Sprachen Entsende- und Aufnahmeorganisation

Bei Personalmobilität zu Lehrzwecken:
Zahl Unterrichtsstunden und Ebene Lehrtätigkeit Bildungsbereich (ISCED-Code)
 

Bei Personalmobilität zu Ausbildungszwecken:
Art der Fort- und Weiterbildung Kategorie Bildungspersonal
Falls wegen Behinderung zusätzliche Mittel beantragt werden / Falls wegen höherer Gewalt die
Mobilität abgebrochen oder nicht angetreten wurde

Furtwangen, 08.10.2025

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