Prof. Dr. Josef Bongartz mit Akademiepräsident Markus Schwaiger ©BAdW / Kai Neunert
Würdigung durch die Bayerische Akademie der Wissenschaften
Prof. Dr. Josef Bongartz, der seit dem Wintersemester 23/24 an der HFU Business School Privat- und Wirtschaftsrecht lehrt, wurde von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften mit dem Preis der Peregrinus-Stiftung ausgezeichnet. Die Verleihung des Preises würdigt seine herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften. Hierzu zählen neben seiner Dissertation „Gericht und Verfahren in der Stadt und im Hochstift Würzburg. Die fürstliche Kanzlei als Zentrum der (Appellations-)Gerichtsbarkeit bis 1618“ sein Engagement in interdisziplinären Netzwerken zugunsten eines Dialogs zwischen Rechtswissenschaft und Geschichte.
Bongartz' Arbeit zeichnet die Entwicklung der Gerichtsbarkeit im Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit nach und analysiert die Professionalisierung und Territorialisierung der Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Er untersucht dabei insbesondere die Wechselwirkungen zwischen der Entstehung von Instanzenzügen, der Professionalisierung des Gerichtspersonals und dem Einfluss des Römischen Rechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des Würzburger Kanzleigerichts als bisher wenig erforschtem Obergericht.
Zu den Forschungsinteressen von Prof. Bongartz gehören neben der Rechtsgeschichte auch das Bürgerliche Recht, insbesondere Familien- und Erbrecht, sowie das Zivilverfahrensrecht. Seine rechtshistorischen Studien beschäftigen sich mit der Gerichtsverfassung und den diskursiven Prozessen der Frühen Neuzeit und deren Auswirkungen bis in die Gegenwart.
“Ich freue mich sehr über die Verleihung des Preises durch die Bayerische Akademie der Wissenschaften und die damit verbundene Würdigung meiner rechtshistorischen Forschung”, sagt Prof. Bongartz - dies sei nicht nur ein klares Bekenntnis zur interdisziplinären Forschung, sondern zeige auch, dass die rechtshistorische Forschung uns auch heute noch etwas mitzuteilen habe. “Aus meiner Sicht vermittelt die Kenntnis von der Vergangenheit und die Möglichkeit einer ex-post-Betrachung auch Analysewerkzeuge und -kriterien für die Gegenwart. Gute historische Forschung und vor allem anregende Lehre zur (Rechts-)Geschichte muss daher auch Bezüge zu Gegenwart und Zukunft herstellen, ohne floskelhafte Lehren aus der Geschichte ziehen zu wollen. Insofern ist sie auch befruchtend für die rechtswissenschaftliche Forschung, die immer auch einen engen Bezug zu der gegenwärtigen politischen Praxis hat”, so Bongartz, der in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung der Wissenschaftsfreiheit hervorhob: “Gerade die geisteswissenschaftliche Forschung birgt das Risiko, etablierte gesellschaftliche Paradigmen zu erschüttern und daher denjenigen zu missfallen, die ein Interesse am Erhalt der bestehenden Macht- und Herrschaftsstrukturen haben. Die Wissenschaftsfreiheit erlaubt uns diese diskursiven Erschütterungen und ist somit ein integraler Bestandteil der liberalen Demokratien, den wir verteidigen sollten”.
Viele Bereiche der Geisteswissenschaften könnten ihren Nutzen nicht unmittelbar volkswirtschaftlich begründen und seien deshalb in entscheidendem Umfang auf die Unterstützung der staatlichen Wissenschaftsförderung angewiesen, so Bongartz. “Diese Bereitschaft des Staates zur Selbstkritik und zum Schutz seiner Kritiker ist als Voraussetzung der liberalen Demokratie unbedingt erhaltenswert und heute vor allem gegen diejenigen zu verteidigen, die fortgesetzt und lautstark behaupten, Demokratie und Rechtsstaat seien faktisch abgeschafft, und sich zugleich in der Erwartung einer neuen politischen Führung danach sehnen, alles Unbequeme zu beseitigen und die behaupteten Werte zu Grabe zu tragen. Diese Würdigung ermutigt mich dazu, zusammen mit meinen Kollegen an der HFU Business School und unseren Studierenden an einer kritikoffenen Gesellschaft weiterzubauen.”
Die Hochschule Furtwangen gratuliert Prof. Dr. Josef Bongartz herzlich zu dieser Auszeichnung!