Unser Qualitätsbeiratsmodell

zu Über uns

Qualität auf allen Ebenen

Logo des alternativen Akkreditierungsverfahrens

Die Hochschule Furtwangen sichert die Qualität von Studium und Lehre durch ein abgestimmtes System externer und interner Qualitätssicherung. Extern wird das Qualitätsmanagement durch einen unabhängigen Qualitätsbeirat im Rahmen des systembezogenen alternativen Verfahrens regelmäßig überprüft. Das Qualitätsbeiratsmodell wird im Verbund mit den Partnerhochschulen, Hochschule der Medien Stuttgart (HdM) und Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) ständig weiterentwickelt. Intern gewährleistet ein funktionsfähiges Qualitätsmanagementsystem mit dem QM-Board als zentralem Gremium, dass Studiengänge, Prozesse und Strukturen kontinuierlich evaluiert, verbessert und an nationale wie internationale Standards angepasst werden. So entsteht ein verlässlicher Rahmen für transparente, hochwertige und zukunftsorientierte Studienangebote, die mit den Anforderungen aus der Wissenschaft und Wirtschaft einhergehen, dabei aber die Kriterien der Berufsbefähigung und Studierbarkeit gleichermaßen berücksichtigen.

Externe Qualitätssicherung durch Alternatives Verfahren

Funktionsweise des Qualitätsbeiratsmodells

Das alternative Verfahren der Hochschule Furtwangen (HFU), der Hochschule der Medien Stuttgart (HdM) und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) basiert auf einem hochschulübergreifend abgestimmten Verfahren, das die Verantwortung für die externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre konsequent in die Hochschule selbst legt. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein unabhängiger Qualitätsbeirat (Q-Beirat) an jeder der beteiligten Hochschulen, der das Qualitätsmanagementsystem regelmäßig überprüft und dessen Wirksamkeit sowie Regelkonformität bewertet. Der Q-Beirat setzt sich aus externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Berufspraxis zusammen und hat auch eine/einen Studierenden als festes Mitglied, um durch eine unabhängige Perspektive Objektivität und Transparenz zu gewährleisten.

Im Rahmen des Verfahrens wird das gesamte Qualitätsmanagementsystem in festgelegten Zyklen analysiert. Dabei werden insbesondere die definierten Qualitätsziele, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege unter Zugrundelegung der Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg (StAkkrVO) betrachtet. Geprüft wird, ob die internen Instrumente – etwa Evaluationen, Kennzahlenauswertungen und Review-Formate – systematisch und vorgabenkonform angewendet werden und wirksam zur Weiterentwicklung der Studienangebote beitragen. Die Hochschulen legen dem Q-Beirat hierfür strukturierte Berichte und Dokumentationen vor, die die Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems nachvollziehbar darstellen. Auf dieser Grundlage spricht der Q-Beirat Empfehlungen aus und bestätigt die Funktionsfähigkeit des Systems. Werden Abweichungen von den Vorgaben der StAkkrVO festgestellt, werden entsprechende Auflagen formuliert, die von der Hochschule fristgerecht zu erfüllen sind. Das alternative Verfahren verbindet damit institutionelle Eigenverantwortung mit externer Qualitätssicherung und schafft einen verlässlichen Rahmen für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung. 

Der Qualitätsbeirat der Hochschule Furtwangen
Symbolbild: Die Mitglieder des Qualitätsbeirats stehen auf einer Treppe

Die Mitglieder des Qualitätsbeirats der HFU (von links): Prof. Dr. Ulrich Vossebein, Prof. Dr. Felicitas Albers, Prof. Dr. phil. Katja Makowsky, Mateo Backes, Jochen Schweickhardt

Der Qualitätsbeirat der Hochschule Furtwangen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Prof. Dr. Ulrich Vossebein, Technische Hochschule Mittelhessen, Vorsitzender des Qualitätsbeirats (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr. Felicitas Albers, Hochschule Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Qualitätsbeirats (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr. phil. Katja Makowsky, Hochschule Bielefeld (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Jochen Schweickhardt, Marquardt Group, Vertreter der Wirtschaft (Vertreter der Berufspraxis)
  • Mateo Backes, Studierender der Universität Hannover (Vertreter der Studierendenschaft)

Der Qualitätsbeirat tagt zweimal jährlich. Die enge Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeirat koordinieren der Prorektor für Lernen und Vielfalt, Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, sowie der Beauftragte für Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Jörg Fischer.

 

Akkreditierung des Alternativen Verfahrens

Im Oktober 2021 unterzeichnen die Rektoren der Hochschule Furtwangen, der Hochschule der Medien Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine Vereinbarung mit dem Akkreditierungsrat. 

Eine Gutachtergruppe des Akkreditierungsrats begutachtete das Qualitätsbeiratsmodell am 13./14. September 2022. Das Konzept wird auf der 113. Sitzung des Akkreditierungsrats am 30./31.03.2023 als erstes systembezogenes Alternatives Verfahren an einer deutschen Hochschule bis zum 30.09.2029 akkreditiert. 

Im Jahr 2025 haben die Partnerhochschulen eine selbstinitiierte Halbzeitevaluation des systembezogenen alternativen Verfahrens "Qualitätsbeiratsmodell" durchgeführt. Hierzu wurden die unterschiedlichen Statusgruppen in den Hochschulen befragt. Auf Basis der aus der Halbzeitevaluation gewonnenen und anderweitige generierten Erkenntnisse entwickeln die Partnerhochschulen das Qualitätsbeiratsmodell kontinuierlich weiter.

Stark im Verbund

Die Hochschule Furtwangen hat das Qualitätsbeiratsmodell gemeinsam mit der Hochschule der Medien Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entwickelt. Durch Kooperation und Erfahrungsaustausch im Sinne des Benchlearnings wollen die Partnerhochschulen voneinander lernen. Beraten und unterstützt werden die Verbundhochschulen von der Qualitätssicherungsagentur Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:evalag – der Qualitätssicherungsagentur Baden-Württemberg.

Rechtsgrundlage

Rechtlich möglich sind Alternative Verfahren aufgrund der Freiräume, die der 2018 in Kraft getretene Staatsvertrag zur Studienakkreditierung sowie die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglichen. Sie gestatten neben den bisherigen Programm- und Systemakkreditierungen auch Alternative Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen (vgl. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 StAkkrStV und § 34 StAkkrVO Baden-Württemberg). Gemäß § 34 Abs. 3 StAkkrVO sollen alternative Verfahren nicht zuletzt dazu dienen, grundsätzliche Erkenntnisse zu alternativen Ansätzen externer Qualitätssicherung jenseits zur klassischen Programm- und Systemakkreditierung zu gewinnen und so das Akkreditierungswesen weiterzuentwickeln.

Interne Qualitätssicherung durch ein funktionsfähiges Qualitätsbeiratssystem

Das Qualitätsmanagementsystem der HFU

Die Hochschule Furtwangen verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre (QMS). Das Qualitätsmanagementsystem an unserer Hochschule stellt sicher, dass Studium, Lehre, Forschung und Serviceleistungen kontinuierlich weiterentwickelt und auf hohem Niveau gesichert werden. Es schafft transparente Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Prozesse, die eine verlässliche Qualität in allen Bereichen gewährleisten. Grundlage bilden anerkannte nationale und internationale Standards, wie sie beispielsweise von der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ESG) formuliert werden.

Durch regelmäßige Evaluationen, Befragungen und interne Reviews werden Erfahrungen und Rückmeldungen von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden systematisch erfasst und ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in Verbesserungsmaßnahmen und strategische Entwicklungsprozesse ein. So fördern wir eine Kultur der Offenheit, Reflexion und kontinuierlichen Verbesserung.

Im Besonderen dient das QMS der kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung unserer Studienangebote. Hierzu sind Lehrende, externe und interne Studierende, Mitarbeitende aus Wissenschaft und Verwaltung sowie externe und interne Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sowie Alumni in die Ideenfindung, Konzeption aber auch Prüfung und Bewertung eingebunden.

Unser Qualitätsmanagement trägt damit wesentlich dazu bei, die Attraktivität unserer Studienangebote zu stärken, Innovationen zu ermöglichen und nachhaltige Exzellenz in Lehre und Organisation zu sichern.

QM-Board als relevantes Regulativ im QMS der HFU

Das QM-Board der Hochschule Furtwangen ist ein vom Senat gemäß § 19 Abs. 1 LHG eingesetzter beratender Senatsausschuss mit zentraler Bedeutung für die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in Studium und Lehre. Es diskutiert und bewertet qualitätsbezogene Themen und bereitet Beschlussvorlagen für den Senat sowie das Rektorat vor, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten entscheiden.

Im Bereich der Qualitätssicherung befasst sich das QM-Board unter anderem mit der Umsetzung von Auflagen und Empfehlungen des Qualitätsbeirats, prüft interne Akkreditierungsverfahren und bereitet Akkreditierungsentscheidungen vor. Zudem bewertet es regelmäßig Studiengänge und leitet Verbesserungsmaßnahmen ab.

Im Bereich der Qualitätsentwicklung wirkt das QM-Board an der Weiterentwicklung des Leitbilds inklusive der darin verankerten Bildungsziele für die Lehre sowie des Qualitätsmanagementsystems für Studiengänge und lehrbezogene Leistungsbereiche mit. Damit übernimmt es eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule.

Das QM-Board der Hochschule Furtwangen

Das QM-Board der Hochschule Furtwangen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, Prorektor für Lernen und Vielfalt (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr.-Ing. Hartmut Katz, Prodekan Lehre Fakultät I (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr.-Ing. Christian Krause, Prodekan Lehre Fakultät II (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr. Melanie Schnee, Prodekanin Lehre Fakultät III (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Prof. Dr. Gabriel Rausch, Prodekan Lehre Fakultät IV (Vertreter der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen)
  • Jörg Fischer, Qualitätsmanagement und Akkreditierung
  • Lena Neumann-Droll, Qualitätsmanagement
  • Peter Umbscheiden, Studierender

Das QM-Board tagt zweimal pro Semester. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Qualitätsmanagement der HFU und dem QM-Board koordinieren der Prorektor für Lernen und Vielfalt, Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, sowie der Beauftragte für Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Jörg Fischer.

Interne Akkreditierung von Studiengängen

Die interne Akkreditierung (Konzept-, Erst- und Reakkreditierung) von Studiengängen setzt sich aus einer Prüfung der formalen Kriterien (gemäß §§ 3 – 10 StAkkrVO), dem Peer-Review-Verfahren mit externen und fakultätsfremden Gutachtenden für die fachlich-inhaltliche Begutachtung (gemäß §§ 11 - 15 sowie ggf. §§ 19 und 20 StAkkrVO) sowie – falls ausgesprochen – der Erfüllungsprüfung für Auflagen zusammen. Es bildet einen zentralen Bestandteil des hochschulinternen Qualitätsmanagements. Die Begutachtung erfolgt dabei durch sogenannte Peer Groups. Diese setzen sich aus hochschulfremden als auch fakultätsfremden Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, Vertreter und Vertreterinnen der beruflichen Praxis sowie hochschulexternen Vertreter und Vertreterinnen der Studierendenschaft zusammen. Grundlage des Peer Reviews ist eine umfassende Studiengangsdokumentation. Die Peer Groups prüfen die Einhaltung der Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung sowie der hochschuleigenen Qualitätsstandards. Darüber hinaus geben sie eine fachliche Einschätzung zu Stärken und Entwicklungsfeldern des Studiengangs ab und formulieren Empfehlungen zur weiteren Qualitätsentwicklung.

Werden die maßgeblichen Kriterien als erfüllt bewertet, entscheidet der Senat über die interne Akkreditierung des Studiengangs für einen Zeitraum von acht Jahren. Die Umsetzung etwaiger Auflagen oder Empfehlungen wird im Rahmen eines strukturierten Verfahrens überprüft.

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