Qualität auf allen Ebenen
Die Hochschule Furtwangen sichert die Qualität von Studium und Lehre durch ein abgestimmtes System externer und interner Qualitätssicherung. Extern wird das Qualitätsmanagement durch ein unabhängiges Qualitätsbeiratsmodell im Verbund mit Partnerhochschulen regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Intern gewährleistet ein funktionsfähiges Qualitätsmanagementsystem mit dem QM-Board als zentralem Gremium, dass Studiengänge, Prozesse und Strukturen kontinuierlich evaluiert, verbessert und an nationale wie internationale Standards angepasst werden. So entsteht ein verlässlicher Rahmen für transparente, hochwertige und zukunftsorientierte Studienangebote.
Externe Qualitätssicherung durch Alternatives Verfahren
Funktionsweise des Qualitätsbeiratsmodells
Das alternative Verfahren der Hochschule Furtwangen (HFU), der Hochschule der Medien Stuttgart (HdM) und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) basiert auf einem hochschulübergreifend abgestimmten Verfahren, das die Verantwortung für die externe Qualitätssicherung in Studium und Lehre konsequent in die Hochschule selbst legt. Eine zentrale Rolle spielt dabei ein unabhängiger Qualitätsbeirat (Q-Beirat) an jeder der beteiligten Hochschulen, der das Qualitätsmanagementsystem regelmäßig überprüft und dessen Wirksamkeit sowie Regelkonformität bewertet. Der Q-Beirat setzt sich aus externen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Berufspraxis zusammen und gewährleistet durch seine unabhängige Perspektive Objektivität und Transparenz.
Im Rahmen des Verfahrens wird das gesamte Qualitätsmanagementsystem in festgelegten Zyklen analysiert. Dabei werden insbesondere die definierten Qualitätsziele, Prozesse, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege unter Zugrundelegung der StAkkrVO betrachtet. Geprüft wird, ob die internen Instrumente – etwa Evaluationen, Kennzahlenauswertungen und Review-Formate – systematisch und vorgabenkonform angewendet werden und wirksam zur Weiterentwicklung der Studienangebote beitragen. Die Hochschulen legen dem Q-Beirat hierfür strukturierte Berichte und Dokumentationen vor, die die Umsetzung und Weiterentwicklung des Systems nachvollziehbar darstellen. Auf dieser Grundlage spricht der Q-Beirat Empfehlungen aus und bestätigt die Funktionsfähigkeit des Systems. Werden Abweichungen von den Vorgaben der StAkkrVO festgestellt, werden entsprechende Auflagen formuliert, die von der Hochschule fristgerecht zu erfüllen sind. Das alternative Verfahren verbindet damit institutionelle Eigenverantwortung mit externer Qualitätssicherung und schafft einen verlässlichen Rahmen für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung.
Der Qualitätsbeirat der Hochschule Furtwangen
Der Qualitätsbeirat der Hochschule Furtwangen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Prof. Dr. Ulrich Vossebein, Technische Hochschule Mittelhessen, Vorsitzender des Qualitätsbeirats
- Prof. Dr. Felicitas Albers, Hochschule Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Qualitätsbeirats
- Prof. Dr. phil. Katja Makowsky, Hochschule Bielefeld
- Jochen Schweickhardt, Marquardt Group, Vertreter der Wirtschaft
- Mateo Backes, Studierender der Universität Hannover
Der Qualitätsbeirat tagt zweimal jährlich. Die enge Zusammenarbeit mit dem Qualitätsbeirat koordinieren der Prorektor für Lernen und Vielfalt, Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, sowie der Beauftragte für Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Jörg Fischer.
Akkreditierung des Alternativen Verfahrens
Im Oktober 2021 unterzeichnen die Rektoren der Hochschule Furtwangen, der Hochschule der Medien Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen eine Vereinbarung mit dem Akkreditierungsrat.
Eine Gutachtergruppe des Akkreditierungsrats begutachtete das Qualitätsbeiratsmodell am 13./14. September 2022. Das Konzept wird auf der 113. Sitzung des Akkreditierungsrats am 30./31.03.2023 als erstes systembezogenes Alternatives Verfahren an einer deutschen Hochschule bis zum 30.09.2029 akkreditiert.
Stark im Verbund
Die Hochschule Furtwangen hat das Qualitätsbeiratsmodell gemeinsam mit der Hochschule der Medien Stuttgart und der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen entwickelt. Durch Kooperation und Erfahrungsaustausch im Sinne des Benchlearnings wollen die Partnerhochschulen voneinander lernen. Beraten und unterstützt werden die Verbundhochschulen von der Qualitätssicherungsagentur Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:evalag – der Evaluationsagentur Baden-Württemberg.
Rechtsgrundlage
Rechtlich möglich sind Alternative Verfahren aufgrund der Freiräume, die der 2018 in Kraft getretene Staatsvertrag zur Studienakkreditierung sowie die Studienakkreditierungsverordnung des Landes Baden-Württemberg ermöglichen. Sie gestatten neben den bisherigen Programm- und Systemakkreditierungen auch Alternative Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen (vgl. Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 StAkkrStV und § 34 StAkkrVO Baden-Württemberg).
Interne Qualitätssicherung durch ein funktionsfähiges Qualitätsbeiratssystem
Das Qualitätsmanagementsystem der HFU
Die Hochschule Furtwangen verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre (QMS). Das Qualitätsmanagementsystem an unserer Hochschule stellt sicher, dass Studium, Lehre, Forschung und Serviceleistungen kontinuierlich weiterentwickelt und auf hohem Niveau gesichert werden. Es schafft transparente Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Prozesse, die eine verlässliche Qualität in allen Bereichen gewährleisten. Grundlage bilden anerkannte nationale und internationale Standards, wie sie beispielsweise von der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ESG) formuliert werden.
Durch regelmäßige Evaluationen, Befragungen und interne Reviews werden Erfahrungen und Rückmeldungen von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden systematisch erfasst und ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in Verbesserungsmaßnahmen und strategische Entwicklungsprozesse ein. So fördern wir eine Kultur der Offenheit, Reflexion und kontinuierlichen Verbesserung.
Im Besonderen dient das QMS der kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung unserer Studienangebote. Hierzu sind Lehrende, externe und interne Studierende, Mitarbeitende aus Wissenschaft und Verwaltung sowie externe und interne Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft und sowie Alumni in die Ideenfindung, Konzeption aber auch Prüfung und Bewertung eingebunden.
Unser Qualitätsmanagement trägt damit wesentlich dazu bei, die Attraktivität unserer Studienangebote zu stärken, Innovationen zu ermöglichen und nachhaltige Exzellenz in Lehre und Organisation zu sichern.
QM-Board als relevantes Regulativ im QMS der HFU
Das QM-Board der Hochschule Furtwangen ist ein vom Senat gemäß § 19 Abs. 1 LHG eingesetzter beratender Senatsausschuss mit zentraler Bedeutung für die Qualitätssicherung und -weiterentwicklung in Studium und Lehre. Es diskutiert und bewertet qualitätsbezogene Themen und bereitet Beschlussvorlagen für den Senat sowie das Rektorat vor, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten entscheiden.
Im Bereich der Qualitätssicherung befasst sich das QM-Board unter anderem mit der Umsetzung von Auflagen und Empfehlungen des Qualitätsbeirats, prüft interne Akkreditierungsverfahren und bereitet Akkreditierungsentscheidungen vor. Zudem bewertet es regelmäßig Studiengänge und leitet Verbesserungsmaßnahmen ab.
Im Bereich der Qualitätsentwicklung wirkt das QM-Board an der Weiterentwicklung des Leitbilds für die Lehre sowie des Qualitätsmanagementsystems für Studiengänge und lehrbezogene Leistungsbereiche mit. Damit übernimmt es eine zentrale Steuerungsfunktion innerhalb des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule.
Das QM-Board der Hochschule Furtwangen
Der Qualitätsbeirat der Hochschule Furtwangen setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, Prorektor für Lernen und Vielfalt
- Prof. Dr.-Ing. Hartmut Katz, Prodekan Lehre Fakultät I
- Prof. Dr.-Ing. Christian Krause, Prodekan Lehre Fakultät II
- Prof. Dr. Melanie Schnee, Prodekanin Lehre Fakultät III
- Prof. Dr. Gabriel Rausch, Prodekan Lehre Fakultät IV
- Jörg Fischer, Qualitätsmanagement und Akkreditierung
- Lena Neumann-Droll, Qualitätsmanagement
- Peter Umbscheiden, Studierender
Der Qualitätsbeirat tagt zweimal pro Semester. Die enge Zusammenarbeit mit dem QM-Board koordinieren der Prorektor für Lernen und Vielfalt, Prof. Dr.-Ing. Hans-Georg Enkler, sowie der Beauftragte für Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Jörg Fischer.
Interne Akkreditierung von Studiengängen
Die interne Akkreditierung (Konzept-, Erst- und Reakkreditierung) von Studiengängen setzt sich aus einer Prüfung der formalen Kriterien (gemäß §§ 3 – 10 StAkkrVO), dem Peer-Review-Verfahren mit externen und fakultätsfremden Gutachtenden für die fachlich-inhaltliche Begutachtung (gemäß §§ 16 – 17 und ggf. §§ 19 – 20 StAkkrVO) sowie – falls ausgesprochen – der Erfüllungsprüfung für Auflagen zusammen. Es bildet einen zentralen Bestandteil des hochschulinternen Qualitätsmanagements. Die Begutachtung erfolgt dabei durch sogenannte Peer Groups. Diese setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Fakultäten, aus Wissenschaft und Wirtschaft und aus der Studierendenschaft zusammen. Grundlage des Peer Reviews ist eine umfassende Studiengangsdokumentation. Die Peer Groups prüfen die Einhaltung der Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung sowie der hochschuleigenen Qualitätsstandards. Darüber hinaus geben sie eine fachliche Einschätzung zu Stärken und Entwicklungsfeldern des Studiengangs ab und formulieren Empfehlungen zur weiteren Qualitätsentwicklung.
Werden die maßgeblichen Kriterien als erfüllt bewertet, entscheidet der Senat über die interne Akkreditierung des Studiengangs für einen Zeitraum von acht Jahren. Die Umsetzung etwaiger Auflagen oder Empfehlungen wird im Rahmen eines strukturierten Verfahrens überprüft.