Studium mit beruflicher Qualifikation

Sie haben kein Abitur, aber "den Meister", einen Abschluss als Fachwirt und Berufserfahrung und möchten studieren? Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, und auf was Sie bei der Bewerbung achten sollten. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Beim sogenannten Studium ohne Abitur werden zwei Zugangswege unterschieden:

  1. Berufstätige mit Aufstiegsfortbildung
  2. Personen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG § 58 Abs. 2 Nr. 5 und 6 in der Fassung vom 1. April 2014) und der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO vom 1. April 2014) steht Absolventen anerkannter Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meistern oder Fachwirten, der allgemeine Hochschulzugang offen, d.h. sie sind zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen berechtigt.
 
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.

Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.

1. Berufstätige mit Aufstiegsfortbildung - Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss einer öffentlich-rechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung, insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes, aufbauend auf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Anerkannte Aufstiegsfortbildungen sind zum Beispiel
    • Meisterprüfungen
    • Andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt IHK, Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt, Industriefachwirt, Fachkaufleute, …)
    • Abschluss einer Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes (staatlich geprüfter Techniker, staatlich geprüfter Betriebswirt,…)
    • Bestimmte Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)
  • Befähigung zu höherer beruflicher Kompetenz und Funktion
  • Vorbereitungslehrgang mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Beratungsgespräch an einer Hochschule

Bewerbung

Bitte kontaktieren Sie rechtzeitig vor Bewerbungsschluss das Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen, damit wir Ihren Fortbildungsabschluss prüfen können bevor Sie sich bewerben und damit Sie Zeit haben ein eventuell noch fehlendes Beratungsgespräch mit dem Studiendekan zu planen. Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier: Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Bewerbung A - Z.

Folgende Unterlagen benötigen Sie im Verlauf der online Bewerbung:

  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der beruflichen Aus- und Fortbildung
  • ggf. Unterlagen für das Auswahlverfahren
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung
  • Nachweis des Beratungsgesprächs an einer Hochschule

Die für das Zulassungsverfahren der Hochschule in zulassungsbeschränkten Studiengängen maßgebende Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildung.

2. Fachgebundener Hochschulzugang über eine Eignungsprüfung - Voraussetzungen

  • eine mindestens zweijährige dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung.
  • an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel drei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich.
  • ein Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG über den Berufstätigenhochschulzugang an einer Hochschule.
  • Bestehen der Eignungsprüfung an der HTWG Konstanz

Die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird an der Hochschule Konstanz abgelegt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Hochschule Furtwangen. Die Kosten der Eignungsprüfung können anteilig auf den Bewerber/die Bewerberin umgelegt werden.

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Deutsch, Englisch sowie eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit (z.B. Mathematik/Wirtschaft; Mathematik/Technik, ...). Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten.

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite der Hochschule Konstanz.

Bewerbung

Antragstermine
Bitte richten Sie Ihren Zulassungsantrag für das folgende Wintersemester bis zum 1. Februar des Jahres an das Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen.
Eine Zulassung zum Sommersemester ist grundsätzlich möglich, jedoch wird die Eignungsprüfung nur 1 x jährlich in Konstanz angeboten.
Bis Ende März können wir Sie zur Prüfung an der Hochschule Konstanz anmelden.
 

Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der beruflichen Ausbildung und Berufspraxis in amtlich beglaubigter Kopie
  • ggf. Unterlagen für das Auswahlverfahren
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung
  • Nachweis des Beratungsgesprächs

Fachliche Entsprechung
Über die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung und Berufspraxis zum gewählten Studiengang entscheidet der Studiendekan der Hochschule Furtwangen.

Gegenseitige Anerkennung
Die bestandene Eignungsprüfung, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG in anderen Bundesländern oder von anderen staatlichen Stellen abgenommen wurde, wird anerkannt, soweit es sich um den gleichen Studiengang oder um einen verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt handelt.
Ebenso wird ein Beratungsgespräch von einer anderen Hochschule anerkannt.

Nach bestandener Eignungsprüfung können Sie sich online auf Ihren Studiengang bewerben. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen.
Informationen zum Bewerbungsablauf finden Sie hier: Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Bewerbung A - Z.

Kontakt

Studium für beruflich Qualifizierte
Hochschule Furtwangen
Zulassungsamt
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen

Tel: 07723 920-1232
Fax: 07723 920-1239

E-Mail Anwendung wird gestartet:zulassungsamt(at)hs-furtwangen.de