Studienbegleitendes Traineeprogramm
Häufig gestellte Fragen
Im Folgenden haben wir für Sie einige Fragen und Antworten rund um das Studienbegleitende Traineeprogramm zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die vertraglichen Aspekte in unserem Mustervertrag lediglich vorgeschlagen werden. Unternehmen und Sie können hiervon teilweise auch etwas abweichen. Gültig ist dann natürlich das, was vereinbart wurde. Die Antworten hier beziehen sich also auf unseren Mustervertrag.
Ganz grundsätzlich gilt: Die Bewerbung um einen Studienplatz und die Bewerbung um einen Platz im Studienbegleitenden Traineeprogramm laufen separat voneinander.
Sie bewerben sich also direkt bei einem Unternehmen um eine Traineestelle. Auch das Bewerbungsverfahren hierfür läuft dann über das Unternehmen.
Einige unserer Partnerunternehmen schreiben die Stellen direkt auf ihren Stellenportalen aus. Das ist die einfachste Variante – Sie können sich dann direkt auf diese Stelle bewerben. Die meisten Unternehmen erwarten jedoch eher eine Initiativbewerbung. Am besten kontaktieren Sie das Unternehmen vorher telefonisch.
Sehr gerne können Sie auch auf ein Unternehmen zugehen, das unser Studienbegleitendes Traineeprogramm noch nicht kennt. Am besten nehmen Sie dann auch gleich Kontakt mit uns auf – dann stellen wir dem Unternehmen unseren Mustervertrag zur Verfügung und stehen mit Rat und Tat zur Seite.
Sie dürfen sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Unternehmen.
Wir empfehlen, den Vertragsbeginn und das Vertragsende mit dem jeweiligen Semesterbeginn/-ende zusammenzulegen.
Manchmal geschehen unvorhergesehene Dinge. In unserem Mustervertrag ist vorgesehen, dass sich das Studienbegleitende Traineeprogramm dann ebenfalls automatisch um ein Semester verlängert. Sie erhalten die Vergütung also ein Semester länger, müssen aber natürlich auch eine zusätzliche Praxisphase im Unternehmen absolvieren.
Prinzipiell kann – je nach gewünschter Programmvariante – ein Vertrag während des Studiums, aber auch schon vor Studienbeginn abgeschlossen werden.
Unternehmen und Trainee können einen Vertrag über das Studienbegleitende Traineeprogramm bereits vor Studienbeginn abschließen. Unser Mustervertrag regelt auch die Konstellation, dass keine Immatrikulation erfolgt: Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrags ist die Zulassung zum und die erfolgte Immatrikulation im angegebenen Studiengang an der HFU.
Selbstverständlich eignet sich auch ein Werkstudierendenvertrag hervorragend, um tiefere Einblicke in die Praxis zu bekommen. Je nach Vertrag sind Sie dann sehr flexibel, müssen aber alles mit dem Unternehmen aushandeln.
Beim Studienbegleitenden Traineeprogramm binden Sie sich längerfristig an ein Unternehmen. Einerseits haben Sie dabei den Vorteil, dass sich Unternehmen und Hochschule schon gut kennen. Außerdem bietet unser Mustervertrag weitere Vorteile:
Vorlesungs- und Prüfungszeit sind für das Unternehmen Tabu – Sie können sich also voll auf Ihr Studium konzentrieren. Die Praxisphasen sind am Stück und vorab für alle Semester vereinbart. Damit sind die Praxisphasen gut für Sie planbar. Sie wissen schon früh, dass Sie das Praxissemester und das Thesissemester im Unternehmen verbringen. So müssen Sie sich nicht noch einmal extra darum kümmern. Außerdem erhalten Sie eine durchgehende finanzielle Unterstützung pro Monat – und zwar unabhängig davon, ob Sie gerade im Unternehmen sind.