Auslandsstudium für Studierende (SMS)

Für Studienaufenthalte an ERASMUS+ Partnerhochschulen der HFU in Europa

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In ERASMUS+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Studierende können nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Dafür können sie durch ein ERASMUS+-Stipendium gefördert werden.

Seit dem Wintersemester 2022/23 wird die Erasmus-Förderung nicht mehr durch das International Center abgewickelt sondern über das Konsortium Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:KOOR - Erasmus Services BW in Karlsruhe. 

Um die Förderung zu erhalten, müssen sich Studierende nach der Nominierung und Bestätigung des Studienplatzes im Ausland zeitnah bei KOOR registrieren und die erforderlichen Dokumente (u.a. Learning Agreement) fristgerecht hochladen.

Die Frist für das Einreichen des Learning Agreements (mit den Unterschriften der Heimat- und Gasthochschule) ist eine Woche vor Aufenthaltsstart.

Alle Erasmus-Studierenden werden nach der Nominierung an der Gasthochschule vom International Center per Email über die notwendige Registrierung bei KOOR informiert.

Informationen zur Versicherung im Ausland und zum Erfahrungsbericht sind der Seite "Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Wege ins Ausland" zu entnehmen. Beides ist verpflichtend zur Teilnahme am ERASMUS+-Programm.

Welche Vorteile bietet mir ein ERASMUS-Studium im Ausland?
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme am ERASMUS+ Programm?
  • Sie sind regulär an der HFU immatrikuliert
  • Sie haben Ihr erstes Studienjahr bereits abgeschlossen
  • Die Partnerhochschule hat mit der HFU eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige ERASMUS Universitätscharta (ECHE)
  • Studienaufenthalt von mindestens drei Monaten (90 Tagen) an der Gasthochschule
  • Mindestbelegung von 20 ECTS gemäß interner Festlegung der HFU
Was sind die Förderleistungen?
  • Monatliches Teilstipendium für bis zu zwölf Monate jeweils im Bachelor- und Masterstudium sowie im Doktorat (man kann also im Bachelor für bis zu zwölf Monate gefördert werden und später im Master nochmal)
  • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit besonderen Bedürfnissen oder mit Kindern
  • Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").

Die Höhe der Förderung für die unterschiedlichen Zielländer finden Sie auf den Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Websiten der KOOR - Erasmus Services BW.

Wird mein BAföG reduziert, wenn ich ein ERASMUS-Stipendium bekomme?

Bis zu einer Förderhöhe von 300 € pro Monat (umgerechnet auf Ihre gesamte Aufenthaltsdauer) wird das ERASMUS-Stipendium nicht auf BAföG angerechnet. Sollte die ERASMUS-Förderung den Betrag von 300 € pro Monat überschreiten, findet eine Anrechnung statt.

Setzen Sie sich für genauere Informationen darüber bitte mit Ihrem zuständigen BAföG-Amt in Verbindung.

Bekomme ich eine zusätzliche Förderung, wenn ich mein/e Kind/er mit ins Ausland nehme?

Ja. Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund können Studierende, die Ihr/e Kinde/r mit zum Erasmus-Studienaufenthalt nehmen, eine zusätzliche Förderpauschale erhalten.

Mehr Info zur Sonderförderung mit Kindern finden Sie Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:hier.

Bekomme ich zusätzliche Förderung, wenn ich eine Behinderung habe?

Ja. ERASMUS+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern; aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Mehr Informationen zur Sonderförderung für Studierende mit Behinderung finden Sie Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:hier.

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org

Bekomme ich eine zusätzliche Förderung, wenn ich mit dem Zug reise?

Ja. Ein Fokus der neuen Erasmus+ Programmgeneration liegt auf "Green Erasmus". Daher wird umweltfreundliches und nachhaltiges Reisen unterstützt.

Mehr Informationen zur Reisekostenpauschale für Zugreisen finden Sie Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:hier.

Werden meine Kurse aus dem Auslandssemester angerechnet und was passiert, wenn ich Kurse nicht bestehe?

Sobald Sie dann in das Erasmus-Programm aufgenommen werden, müssen Sie ein sog. Online Learning Agreement (OLA) erstellen. In diesem OLA tragen Sie sowohl die Kontaktdaten Ihres Auslandsbeauftagten/Regionalkoordinators als auch die der zuständigen Kontaktperson an der Gasthochschule ein. Beide erhalten dann über das OLA-Portal automatisch eine Nachricht und müssen das OLA im Portal unterzeichnen. Wenn das OLA von allen Seiten fertig unterzeichnet ist, müssen Sie es als PDF herunterladen und bei der KOOR - Erasmus Services BW im Portal hochladen.

Änderungen müssen ebenfalls im Learning Agreement festgehalten werden und sind bis zu vier Wochen nach Semesterstart möglich.

Sie müssen im Ausland die Prüfungen der im Learning Agreement aufgeführten Kurse mitschreiben. Ein Rücktritt von den Prüfungen ist nicht möglich, bzw. zieht unter Umständen eine Rückzahlung des Stipendiums nach sich. Das Learning Agreement ist als verbindlicher Vertrag anzusehen, von dessen Einhaltung unter anderem die Auszahlung der Förderung abhängt.

Falls einzelne Fächer im Ausland nicht bestanden werden, gelten die Bestimmungen, welche in den SPOs der einzelnen Studiengänge festgeschrieben sind. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren zuständigen Studiendekan oder Regionalkoordinator/Auslandsbeauftragten.

Wie bewerbe ich mich?
  • Sie bewerben sich zunächst für einen Platz an einer Erasmus-Partnerhochschule der HFU (hier werden im Onlineformular einfach ein paar zusätzliche Felder ausgefüllt)
  • Die Bewerbungsfristen entsprechen denen für den Studienplatz an einer Partnerhochschule: 20. November – 20. Januar für das darauffolgende Wintersemester; 20. April – 20. Juni für das darauffolgende Sommersemester
  • Wenn das Auswahlverfahren abgeschlossen ist und Sie vom International Center die Bestätigung über einen Austauschplatz an einer Erasmus-Partnerhochschule erhalten haben, dann müssen Sie sich bei der KOOR - Erasmus Services BW registrieren. Sie erhalten dazu rechtzeitig eine Aufforderung mit dem Registrierungslink per Email.
  • Sie müssen dann alle geforderten Dokumente fristgerecht bei der KOOR - Erasmus Services BW einreichen, um die Förderung zu erhalten.

Die Bewerbungsfristen sind bindend. Weder eine Bewerbung für ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der HFU noch die begleitende Bewerbung für eine ERASMUS-Förderung sind außerhalb dieser Zeiten möglich.

Wie ist der weitere Ablauf, wenn ich ein Stipendium bekomme?

Alle Teilnehmenden am ERASMUS+ Programm für Studiensemester verpflichten sich dazu, die Mitwirkungs- und Berichtspflichten zu erfüllen. 

Entsprechende Informationen sind auf den Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Websiten der KOOR - Erasmus Services BW zu finden.

Eine Nicht-Einhaltung der entsprechenden Pflichten kann zu einem Ausschluss aus dem ERASMUS-Programm sowie zu einer Rückforderung der bisher gezahlten Fördermittel führen.

Die allgemeinen Pflichten und Rechte der Studierenden im ERASMUS+ Programm sind in der ERASMUS+ Studentencharta geregelt.

Wo finde ich weiterführende Informationen zur ERASMUS+ Studierendenmobilität?

Weitere Informationen über das ERASMUS-Programm finden Sie auf den Webseiten der Nationalen Agentur für EU-Hochschulezusammenarbeit, dem DAAD. Der DAAD ist allerdings nicht zuständig für die eingehende Beratung von Bewerbenden und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Dies liegt in der Verantwortung der am Programm teilnehmenden Hochschule. 

Informationen des DAAD rund um das Thema Studium und Praktikum im europäischen Ausland finden Sie hier.

Downloads

Vor dem AuslandsaufenthaltAm Ende des Aufenthalts

Nach Abschluss Ihres durch Erasmus+ geförderten Auslandssemesters müssen Sie bei KOOR eine Bescheinigung der Heimathochschule über die Anerkennung der erbrachten Leistungen einreichen. Diese Bescheinigung muss vom/von der Auslandsbeauftragten bzw. Regionalkoordinator/in Ihrer Fakultät unterschrieben werden. Dies kann natürlich erst geschehen, wenn das Zeugnis (transcript) der Gasthochschule eingegangen ist und die Anerkennung erfolgt ist.
Das erforderliche Dokument können Sie im Portal von KOOR herunterladen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Abschnitt "Organisatorisches nach der Rückkehr aus dem Auslandssemester" auf der Webseite zum Auslandssemester Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:"Wege ins Ausland". Hier finden Sie auch den Download für den Erfahrungsbericht, den Sie im IC einreichen müssen.