ERASMUS+

ERASMUS+ (I13086-1)

ERASMUS+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In ERASMUS+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Studierende können nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Dafür können sie durch ein ERASMUS-Stipendium gefördert werden.
Die Hochschule Furtwangen nimmt am ERASMUS+ Programm teil.

ERASMUS Koordinatorin der HFU: Brigitte Minderlein
ERASMUS Code der HFU: D  FURTWAN01
ERASMUS Charta for Higher Education 2021-2027 (ECHE) Datei herunterladen:ECHE Hochschule Furtwangen
European Policy Statement (EPS) Datei herunterladen:EPS Hochschule Furtwangen

Ansprechperson für allgemeine Beschwerden im Rahmen des ERASMUS-Programms ist der Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Prorektor für Internationales und Weiterbildung.

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Allgemeine Infos zum ERASMUS+ Programm ab 2021

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.

Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020).

Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.

Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

  • unterstützt außerdem die europäischen Säule sozialer Rechte,
  • setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
  • fördert die europäische Dimension des Sports.

 
Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Einbezogen werden Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Studierende können im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei. Weiterhin können die Hochschulen Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln (z. B. im Bereich der Curriculum-Entwicklung oder zu bildungsbereichsübergreifenden Themen).
 
Die Fördermittel für die meisten Mobilitätsmaßnahmen werden in den Programmländern (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, FYR Mazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei) von den Nationalen Agenturen vergeben. In Deutschland nimmt diese Aufgabe wie bisher der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) wahr.
Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden im Hochschulbereich folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 3-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).

Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
 
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Beneficiary Tool (sobald vorhanden) zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Wenn die Unterlagen nicht fristgerecht eingehen, tritt ein 3stufiges Mahnverfahren in Kraft. Fehlen dann weiterhin die Unterlagen, muss die ERASMUS+-Fördersumme teilweise oder komplett zurückgezahlt werden, siehe dazu die entsprechenden Hinweise in den Feldern "Unterlagen und Finanzen".

Haftungsklausel
 „Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
 
Verweis auf DAAD
 Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmus@daad.de
Homepage: www.eu.daad.de