Bewerben ist ganz einfach

Bewerbung (I3381)

Auf dieser Seite versorgen wir dich mit allen Infos, die du für deine Bewerbung an der HFU benötigst. Für einen ersten schnellen Überblick kannst du dich auch auf unserem Datei herunterladen:Merkblatt "Von der Bewerbung bis zur Einschreibung" für Bachelorbewerbungen orientieren. Bei Fragen melde dich jederzeit!

So geht bewerben an der HFU

Informationen zu der Bewerbung für einen Studiengang finden sich auch auf den jeweiligen Studiengangseiten - einfach auf den Button "Jetzt für ... bewerben" klicken! Hier geben wir noch einmal einen Überblick über alle Schritte, die für eine erfolgreiche Bewerbung nötig sind.

In wenigen Schritten zum Studienplatz

Die Hochschule Furtwangen nutzt eine Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Online-Bewerbungsplattform für die Bewerbungen um einen Bachelorstudienplatz. Dort kannst du dich für einen oder für mehrere Studiengänge bewerben.

So läuft die Bewerbung ab:

  1. Registriere dich auf www.hochschulstart.de
    Du bekommst dort eine Bewerberidentifikationsnummer (BID) und die dazugehörige Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN).
  2. Registriere dich an unserer Hochschule unter https://mio.hs-furtwangen.de und gebe dort BID und BAN an. Ein Teil der Personen- und Kontaktdaten wird dann automatisch aus deiner Registrierung bei hochschulstart.de übernommen.
  3. Zur Bestätigung erhältst du eine Willkommens-E-Mail mit Freischaltcode.
  4. Speichere auf deinem PC deinen Lebenslauf, Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung, Orientierungstest, ggf. Berufsausbildungszeugnis, Unterlagen für das Auswahlverfahren und Exmatrikulationsbescheinigung als PDF. Du brauchst diese Unterlagen im weiteren Verlauf der Bewerbung.
  5. Bewirb dich an unserer Hochschule. Du wirst von einem Assistenten durch die Bewerbung geleitet.
  6. Deine Studienbewerbung kannst du jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn du z.B. Angaben nachrecherchieren musst. Deine bisherigen Angaben bleiben erhalten.
  7. Du kannst den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur solange bearbeiten, bis du ihn durch Klick auf „Antrag stellen“ endgültig abgibst. Danach können Änderungen nur nach Zurückziehen des Antrags vorgenommen werden und der Antrag wird solange von der Hochschule nicht bearbeitet, bis er wieder neu gestellt wird.
  8. Über die Funktion „Kontrollblatt drucken“ kannst du alle eingegebenen Daten kontrollieren und drucken.

Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Zum Bewerbungsformular

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

Bitte plane Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung ein.

Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

 

 

Diese Termine sind wichtig

Für das Wintersemester 2024/25 (= Vorlesungsbeginn im Oktober): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juli 2024.

Für das Sommersemester 2025 (Vorlesungsbeginn im März): Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2025.

Mit Beginn der Koordinierungsphase kann es durch die Freigabe von Ranglisten und das Ausscheiden anderer Bewerberinnen und Bewerber jederzeit zu einem Zulassungsangebot für eine deiner Bewerbungen kommen. Bei mehr als einem Angebot greifen die Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierungsregeln.

Koordiniertes Nachrücken: Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Koordinierten Nachrücken vergeben. Wenn du in der Koordinierungsphase noch keine Zulassung erhalten hast, bekommst du von hochschulstart einen Link zugeschickt. In einem Zeitraum von 72 Stunden kannst du über diesen Link deinen Wunsch zur Teilnahme am Koordinierten Nachrücken für einzelne Studienangebote erklären, für die du dich beworben und die Bewerbung nicht zurückgezogen hast.

Was brauche ich für eine Bewerbung?

Für deine Bewerbung für einen Bachelorstudeinplatz solltest du folgende Unterlagen auf deinem PC als abspeichern:  

  • Zeugnis über die dem Zulassungsantrag zugrunde liegende Hochschulzugangsberechtigung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Orientierungstest Link öffnet sich im gleichen Fenster:(Infos zum Online-Test)
  • falls zutreffend: Dienstzeitbescheinigung mit Bestätigung über das Ende des Wehr-/Ersatzdienstes
  • falls vorhanden: Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder Auslandstätigkeit von mindestens drei Monaten Dauer
  • sofern bereits ein anderer Studiengang begonnen wurde: Exmatrikulationsbescheinigung
  • falls zutreffend: Erklärung bzw. Zeugnisse, die einen Härtefall begründen

Das Vergabeverfahren

Die Hochschule Furtwangen vergibt in zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind.

In Studiengängen ohne Bewerberüberhang erhält jeder Bewerber, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, einen Studienplatz; ein Auswahlverfahren findet dann nicht statt.

Nach Abzug der Vorabquoten werden

  • 90 Prozent der Studienplätze über das Auswahlverfahren
  • 10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit (gilt nicht für International Business Management)

vergeben.

Vorabquoten:

  •     10 Prozent Ausländer (gilt für nicht EU-Staatsanghörige)
  •     5 Prozent Härtefälle
  •     2 Prozent Zweitstudium
  •     1 Prozent Ortsbindung im öffentlichen Interesse
  •     alle Bevorzugten (Absage wegen Wehr-/Ersatzdienst)

Ein hochschuleigenes Auswahlverfahren wird grundsätzlich in allen Studiengängen durchgeführt. Für alle auslandsorientierten, englischsprachigen Studiengänge (derzeit International Business Management und International Business Information Systems) gilt eine andere Satzung: Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden jeweils zur Hälfte an ausländische Studienbewerber und zur Hälfte an Deutsche vergeben.

Die Auswahlkriterien sind:

1.  die schulischen Leistungen (Deutsch, Mathematik und die bestbenotete,
     fortgeführte (moderne) Fremdsprache). Im Studiengang International
     Business Management werden nur die englischen Sprachkenntnisse
     bewertet.

2.  die Note der Hochschulzugangsberechtigung
     (Abitur, Fachhochschulreife etc.)

3.  sonstige Leistungen. Dazu gehören z. B.

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf der Bereiche Technik, Wirtschaft oder Informatik,
  • praktische Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit einem Technik-, Informatik- oder Wirtschaftsstudium stehen
  • außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen
  • Auslandstätigkeit von mindestens drei Monaten Dauer
    Die „sonstigen Leistungen" können im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung entsprechende Nachweise beilegen.

Eine Auswahlkommission trifft eine Auswahl aufgrund der oben genannten Auswahlkriterien, aufgrund derer eine Rangliste erstellt wird. Die freien Studienplätze werden in der Reihenfolge der Rangliste vergeben. Ein schriftlicher Test oder ein persönliches Auswahlgespräch sind  nicht vorgesehen.

Dem Vergabeverfahren liegt die Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) zugrunde.

HFU-Satzung Auswahlverfahren Bachelor

Wichtig zu wissen

Termine und Fristen für Bewerbungen

Bachelorstudiengänge

Bewerbungsschluss für alle Bachelorstudiengänge ist:

  • 15. Juli für das Wintersemester (Ausnahmeregelungen siehe unten)
  • 15. Januar für das Sommersemester

Ausnahme für Bewerber/-innen mit einer Staatsbürgerschaft außerhalb der EU und staatenlose Bewerber/-innen für die Studiengänge:

  • International Business Management (IBM): 15. Juni für das Wintersemester
  • International Business Information Systems (IBS): 15. Juni für das Wintersemester / 10. Dezember des Vorjahres für das Sommersemester

Ausnahme: Studiengang Hebammenwissenschaft: Bewerbungsschluss 1. Juli

Diese Termine sind Ausschlussfristen. Bewerbungen, die nach diesem Termin bei der Hochschule Furtwangen eingehen, werden bei dem Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt. Es gelten keine gesonderten Regelungen für Altabiturientinnen und -abiturienten.

Masterstudiengänge

Für Masterstudiengänge gelten diese Bewerbungsfristen:  
Für das Wintersemester

  • 15. Mai für Biomedical Engineering, International Management für Nicht-EU Bewerber/-innen, Precision Medicine Diagnostics für Nicht-EU Bewerber/-innen, Smart Systems   
  • 1. Juni für International Business Management für Nicht-EU Bewerber/-innen
  • 15. Juli  regulärer Bewerbungsschluss für alle Masterstudiengänge, die im Wintersemester starten und die nicht oben mit anderen Daten genannt sind

Für das Sommersemester

  • 15. Oktober für Business Consulting   
  • 15. Januar regulärer Bewerbungsschluss für alle Masterstudiengänge, die im Sommersemester starten und die nicht oben mit anderen Daten genannt sind.

Ab wann kann ich mich bewerben?

Die Online-Bewerbung für die Bachelorstudiengänge erfolgt über eine zentrale Bewerbungsplattform, welche über die Seiten des jeweiligen Studiengangs verlinkt ist:

  • für das Wintersemester ist die Bewerbung ab Ende April möglich
  • für das Sommersemester ab Mitte Oktober des Vorjahres

Für Masterstudiengänge erfolgt die Bewerbung über unser Bewerbungsportal https://mio.hs-furtwangen.de/.
Eine genaue Anleitung für eine Bewerbung findet sich auf den jeweiligen Studiengangseiten.

 

Mein Abschlusszeugnis über den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn du die gymnasiale Oberstufe mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife verlassen hast und den praktischen Teil der Fachhochschulreife bis zum Ende der Einschreibefrist an der Hochschule Furtwangen nachweist, kannst du dich bewerben.

Bitte lege bei der Einschreibung das Zeugnis über den Abschluss des schulischen und praktischen Teils der Fachhochschulreife vor.

Mein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn du alle Prüfungen abgeschlossen hast, kannst du dich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben. Dieses bekommst du von deiner Schule.
Eine Zulassung auf der Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist möglich. Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis spätestens zur Einschreibung vorliegen.

Bewerben und Einreisen für Internationals

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung werden wie deutsche Staatsangehörige zugelassen.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen können sich erst bewerben, wenn das Zeugnis vom

Regierungspräsidium Stuttgart
Abteilung 7 Schule und Bildung
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Telefon 0711 904 17170
www.rp-stuttgart.de

als Hochschulreife anerkannt ist.

Ausländische Bewerber mit ausländischen Zeugnissen und staatenlose Bewerber müssen die Zeugnisanerkennung über die

HTWG Konstanz
Studienkolleg
Alfred-Wachtel-Straße 8
78462 Konstanz
www.studienkolleg.htwg-konstanz.de

beantragen.

Das Studienkolleg Konstanz entscheidet, ob eine Feststellungs- oder eine Deutschprüfung (DSH) abzulegen ist, oder ob eine direkte Studienberechtigung ausgesprochen werden kann.

https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/zeugnisanerkennung/anerkennung

Bitte plane Bearbeitungszeit für die Zeugnisanerkennung ein.

Im Anschluss an die Zeugnisanerkennung bewirb dich bitte ebenfalls über die zentrale Bewerbungsplattform www.hochschulstart.de.

Was du bei deiner Einreise nach Deutschland beachten musst

Wenn du in Deutschland studieren möchtest, musst du in der Regel vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zunächst ein Studentenvisum beantragen (dies gilt nicht für Staatsangehörige der EU- und EWR-Staaten).

Für die Beantragung des Visums müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

  •     Gültiger Reisepass
  •     Zulassung von der deutschen Hochschule
  •     Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  •     Krankenversicherung

Einzelheiten über die benötigten Unterlagen findest du auf den Internet-Seiten der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland. Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum zur Einreise erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.

Staatsangehörige aus folgenden Staaten können den erforderlichen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken auch nach der Einreise einholen (zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz nehmen werden):

  •     Australien
  •     Israel
  •     Japan
  •     Kanada
  •     Neuseeland
  •     Südkorea
  •     Vereinigte Staaten von Amerika
  •     Andorra
  •     Brasilien
  •     El Salvador
  •     Honduras
  •     Monaco
  •     San Marino

Bitte beachte:

Das Visum muss für den Zweck des Studiums ausgestellt sein. Ein Touristenvisum oder ein so genanntes "Schengen-Visum" ist nicht ausreichend. Eine Änderung der Art des Visums ist nach der Einreise nicht mehr möglich.

Aufenthaltserlaubnis

Nach deiner Einreise musst du dich beim Einwohnermeldeamt (auch "Bürgerbüro" oder "Bürgeramt") an deinem Wohnort anmelden. In der Regel solltest du dich innerhalb der ersten Woche nach deiner Einreise mit den folgenden Dokumenten anmelden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass (eventuell mit Visum)
  • Vermieterbescheinigung (sogenannte "Wohnungsgeberbestätigung")
  • Ausgefülltes Anmeldeformular

Nach deiner  Anmeldung bekommst du eine Meldebescheinigung. Dieses Dokument benötigst du z. B. zur Eröffnung eines Bankkontos oder der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Einreise mit Visum: Das Visum gilt nur als Einreiseerlaubnis. Melde dich innerhalb einer Woche nach Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt an deinem Wohnort an. Dadurch wird ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt und infolge dessen das Einreisevisum durch eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis ersetzt.

Einreise ohne Visum: Auch wenn du für deine Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen, musst du dich nach Einreise an deinem Wohnsitz in Deutschland anmelden. Wenn du länger als drei Monate in Deutschland bleibst, musst du in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt nicht für Staatsangehörige der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz.

Ausländerbehörden: Zuständig ist die Ausländerbehörde an deinem Wohnort:

  1. Furtwangen (= Landkreis Villingen-Schwenningen)
    Ausländeramt
    Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
    Am Hoptbühl 2
    78048 VS-Villingen
  2. Schwenningen (= Stadtgebiet Villingen-Schwenningen)
    Ausländeramt
    Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen
    Marktplatz 1
    78054 VS-Schwenningen
  3. Tuttlingen (Stadtgebiet)
    Ausländerwesen
    Stadtverwaltung Tuttlingen
    Rathausstr. 1
    78532 Tuttlingen
  4. Tuttlingen (Landkreis)
    Ausländeramt
    Landratsamt Tuttlingen
    Bahnhofstr. 100
    78532 Tuttlingen

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.

Krankenversicherung

Für das Studium in Deutschland benötigst du eine gültige Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres. Bitte informiere dich vor deiner Bewerbung, ob deine Heimat-Krankenversicherung dir Schutz in Deutschland bietet oder nicht. Ohne gültige Krankenversicherung kannst du nicht immatrikuliert werden.

Studierende aus EU-Staaten: Wenn du im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) bist, musst du diese lediglich bei der Einschreibung vorlegen.

Studierende aus Nicht-EU-Staaten: Wenn du keine Europäische Krankenversicherungskarte hast, musst du dich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern. Solange du unter 30 bist, kannst du dich zum günstigen Studententarif bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. TK, AOK) versichern.

Du hast die Wahl zwischen den gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Üblicherweise wirst du dich, falls du unter 30 bist und keine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) hast, für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland entscheiden.

Hier findest du Infos zum Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:System der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland.

Eine private Krankenversicherung aus deinem Heimatland kann nur anerkannt werden, wenn sie ausreichenden Versicherungsschutz während des Studiums in Deutschland bietet. Die Prüfung der Versicherung erfolgt durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse. Bei ausreichendem Versicherungsschutz kannst du von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit werden. Du bekommst dann von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse eine entsprechende Befreiungsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung kannst du dich dann einschreiben. Während des gesamten Studiums ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse dann nicht mehr möglich.

Visum: Du kannst bereits aus dem Ausland eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Bitte nimm dazu Kontakt mit der Versicherung auf. Du wirst eine Bestätigung erhalten, die du als Nachweis einer deutschen Krankenversicherung für die Visumsbeantragung nutzen kannst.

Stipendiatinnen und Stipendiaten, z. B. des DAAD, sind üblicherweise über eine Gruppenversicherung während ihres Aufenthalts in Deutschland krankenversichert. Dies muss in den Stipendienunterlagen vermerkt sein. Bitte bringe eine entsprechende Bescheinigung zur Einschreibung mit. Mehr Informationen dazu unter www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/versicherung/

Studierende ab dem 30. Lebensjahr können in der Regel nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Sie müssen sich privat versichern.

Von der Ankunft in Deutschland bis zum Semesterbeginn: Für diese Zeit empfehlen wir dringend eine private Krankenversicherung abzuschließen (z.B. Reiseversicherung).

Haftpflichtversicherung

In Deutschland bist du per Gesetz für Schäden, die du anderen zufügst, verantwortlich. Daher ist eine private Haftpflichtversicherung sehr wichtig, denn es können hohe Kosten auf dich zukommen, wenn du z. B. einen Schaden im Haus deines Vermieters verursachen.

Wir empfehlen dir dringend den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

Für Tätigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen und in Räumen der Hochschulen stattfinden, bist du über den Sozialbeitrag des Studierendenwerks Freiburg haftpflichtversichert. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Teilnahme an Praxissemestern, die zur Erreichung des Studienziels dienen.

Unfallversicherung

Als Studierende oder Studierender einer baden-württembergischen Hochschule bist du gesetzlich versichert bei Unfällen, die sich auf dem Hochschulgelände oder auf dem direkten Weg zu oder von der Hochschule ereignen.

Für Unfälle, die sich in deiner Freizeit außerhalb der Hochschule ereignen, bist du über deinen Sozialbeitrag des Studierendenwerks Freiburg versichert. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf Urlaubsreisen, Praktika und Tätigkeiten in Zusammenhang mit deiner Thesis an ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Weitere Infos dazu unter www.swfr.de/beratung-soziales/versicherungen/

Zulassung zum Studium

Wer an der Hochschule Furtwangen studieren will, muss nachweisen, dass er oder sie

  •  eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, das ist üblicherweise das Abschlusszeugnis einer Schule (nähere Erläuterungen weiter unten)
  •  in ein paar Studiengängen müssen bestimmte Sprachkenntnisse nachgewiesen werden
  • und in bestimmten Studiengängen ein Vorpraktikum absolviert hat, nämlich für:
    • Wirtschaftsingenieurwesen - Marketing & Vertrieb (MVB)
    • Wirtschaftsingenieurwesen - Product Engineering (PEB)
  • Das Vorpraktikum in den Studiengängen Wirtschaftsingenieurwesen MVB und PEB kann bis zum Beginn der Vorlesungszeit des dritten Semesters nachgeholt werden. Es kann in maximal zwei Abschnitte geteilt werden.

Hochschulzugangsberechtigung

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Bachelorstudienganges an der Hochschule Furtwangen ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur), die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Die allgemeine Hochschulreife wird unter anderem durch das Abitur an

  •     allgemein bildenden Gymnasien und Gesamtschulen
  •     beruflichen Gymnasien und Fachgymnasien
  •     Berufsoberschulen
  •     Kollegien als Vollzeitschule
  •     Abendgymnasien
  •     freien Waldorfschulen

erworben.

Die fachgebundene Hochschulreife erhält man durch die Reifeprüfung an

  •     Fachgymnasien
  •     Berufsoberschulen

Die Fachhochschulreife erwirbt man durch die Reifeprüfung an

  •   Gymnasien/Fachgymnasien/Gesamtschulen/freien Waldorfschulen nach der 12. Klasse (schulischer Teil), ein beruflicher Teil ist zusätzlich nachzuweisen
  •   Fachoberschulen
  •   Berufskollegs und Berufsfachschulen
  •   Abendgymnasien

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige siehe auf dieser Seite oben.

Studium für beruflich Qualifizierte

Wer über eine Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügt, kann sich über eine Eignungsprüfung für ein Studium qualifizieren. Weitere Informationen gibt es beim Zulassungsamt: 

HFU Zulassungsamt
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Tel: 07723 920-1232
Fax: 07723 920-1239
E-Mail Anwendung wird gestartet:zulassungsamt(at)hs-furtwangen.de


Mit abgeschlossener Meisterprüfung oder als Fachwirt IHK kann man sich direkt über Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:www.hochschulstart.de bewerben. Außerdem ist zusätzlich ein Beratungsgespräch bei der oder dem Studiendekanin/Studiendekan notwendig.

Studieren auch ohne Abitur

An der Hochschule Furtwangen kann man sich auch ohne Abitur für einen Studienplatz bewerben. 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Beim sogenannten Studium ohne Abitur werden zwei Zugangswege unterschieden:

  1. Berufstätige mit Aufstiegsfortbildung
  2. Personen mit Berufsausbildung und Berufserfahrung

Nach dem Landeshochschulgesetz (LHG § 58 Abs. 2 Nr. 5 und 6 in der Fassung vom 1. April 2014) und der Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (BerufsHZVO vom 1. April 2014) steht Absolventinnen und Absolventen anerkannter Aufstiegsfortbildungen, z. B. Meistern oder Fachwirten, der allgemeine Hochschulzugang offen, d.h. sie sind zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen berechtigt.
 
Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben.

Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.

1. Berufstätige mit Aufstiegsfortbildung - Voraussetzungen

  • Erfolgreicher Abschluss einer öffentlich-rechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung, insbesondere nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder nach § 14 des Schulgesetzes, aufbauend auf eine mindestens zweijährige Berufsausbildung. Anerkannte Aufstiegsfortbildungen sind zum Beispiel
    • Meisterprüfungen
    • Andere öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildungen (Fachwirt IHK, Handelsfachwirt, Bankfachwirt, Versicherungsfachwirt, Industriefachwirt, Fachkaufleute, …)
    • Abschluss einer Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes (staatlich geprüfter Techniker, staatlich geprüfter Betriebswirt,…)
    • Bestimmte Abschlüsse einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA)
  • Befähigung zu höherer beruflicher Kompetenz und Funktion
  • Vorbereitungslehrgang mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • Beratungsgespräch an einer Hochschule

Bewerbung

Wichtig für die Bewerbung ist, unser Zulassungsamt rechtzeitig vor Bewerbungsschluss zu kontaktieren, damit wir den Fortbildungsabschluss vor der Bewerbung prüfen können und Zeit bleibt, ein eventuell noch fehlendes Beratungsgespräch mit dem Studiendekan zu planen.

Folgende Unterlagen werden im Verlauf der online Bewerbung benötigt:

Die für das Zulassungsverfahren der Hochschule in zulassungsbeschränkten Studiengängen maßgebende Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildung.

2. Fachgebundener Hochschulzugang über eine Eignungsprüfung - Voraussetzungen

  • eine mindestens zweijährige dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung.
  • an die Berufsausbildung anschließende Berufserfahrung von in der Regel drei Jahren in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich.
  • ein Beratungsgespräch nach § 2 Abs. 2 LHG über den Berufstätigenhochschulzugang an einer Hochschule.
  • Bestehen der Eignungsprüfung an der HTWG Konstanz

Die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung wird an der Hochschule Konstanz abgelegt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über die Hochschule Furtwangen. Die Kosten der Eignungsprüfung können anteilig auf den Bewerber/die Bewerberin umgelegt werden.

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und mündlichen Prüfung: Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen: Deutsch, Englisch sowie eine in Bezug auf den gewählten Studiengang fachspezifische Aufsichtsarbeit (z.B. Mathematik/Wirtschaft; Mathematik/Technik, ...). Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf allgemeine Kenntnisse der Bewerber zu kulturellen, politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Themen. Sie bietet außerdem die Möglichkeit zur Überprüfung der schriftlichen Noten.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Hochschule Konstanz.

Bewerbung

Antragstermine
Der Zulassungsantrag für das folgende Wintersemester muss bis zum 1. Februar des Jahres an das Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen gerichtet werden.
Eine Zulassung zum Sommersemester ist grundsätzlich möglich, jedoch wird die Eignungsprüfung nur 1 x jährlich in Konstanz angeboten.
Bis Ende März ist eine Anmeldung zur Prüfung an der Hochschule Konstanz möglich.
 

Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizulegen:

  • Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnisse der beruflichen Ausbildung und Berufspraxis in amtlich beglaubigter Kopie
  • ggf. Unterlagen für das Auswahlverfahren
  • ggf. Dienstzeitbescheinigung
  • Nachweis des Beratungsgesprächs

Fachliche Entsprechung
Über die fachliche Entsprechung der Berufsausbildung und Berufspraxis zum gewählten Studiengang entscheidet der Studiendekan der Hochschule Furtwangen.

Gegenseitige Anerkennung
Die bestandene Eignungsprüfung, die von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG in anderen Bundesländern oder von anderen staatlichen Stellen abgenommen wurde, wird anerkannt, soweit es sich um den gleichen Studiengang oder um einen verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichen Inhalt handelt.
Ebenso wird ein Beratungsgespräch von einer anderen Hochschule anerkannt.

Nach bestandener Eignungsprüfung ist eine Online-Bewerbung für den gewünschten Studiengang innerhalb der Bewerbungsfristen möglich.

Downloads

Datei herunterladen:Satzung der Hochschule Furtwangen über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Datei herunterladen:Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Datei herunterladen:Beratungsgespräch bei fachgebundenem Hochschulzugang mit Eignungsprüfung

Datei herunterladen:FAQ zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

 

Wir beraten gerne zum Studium für beruflich Qualifizierte

Unsere Ansprechpersonen

  •  Sabrina Singler
    Sabrina Singler Zulassungsamt
  •  Franziska Laabs
    Franziska Laabs Zulassungsamt

Einschreibung

Sind noch Fragen offen?

Es ist eine große Entscheidung, ein Studium für sich zu wählen. Und es gibt so vieles zu bedenken. Hier findest du noch mehr Infos und gute Gründe für die HFU!

Infos & Beratung

Du hast Fragen zur Bewerbung? Melde dich, wir helfen gerne weiter!

Deine Ansprechpersonen

  •  Victoria Reineck
    Victoria Reineck Zentrale Studienberatung