FAQs
Zugangsvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss im ingenieurwissenschaftlichen Bereich (insbesondere Maschinenbau / Mechatronik).
Das Studium kann sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
Die Vorlesungen und Labore finden freitags und zusätzlich an maximal 3-4 Samstagen pro Semester statt.
Die praktischen Vorführungen finden im Labor des KSF in Tuttlingen statt.
Die Forschungsmodule können entweder direkt in der Industrie oder im KSF durchgeführt werden.
Es werden maximal 15 Studierende pro Semester zugelassen
Bewerber müssen entweder ein Zusatzsemester belegen oder die fehlenden ECTS während des Masterstudiums durch Zusatzfächer (und teilweise Projekte) nachholen. Möglichkeiten für die Nachholung der fehlenden ECTS müssen mit dem Studiendekan abgesprochen werden.
Die meisten Vorlesungen finden in deutscher Sprache statt. Es kann aber sein, dass einzelne Vorlesungen auf Englisch gehalten werden.
Ein Englisch-Zertifikat wird nicht benötigt. Allerdings kann es sein, dass Vorlesungen in Englisch unterrichtet werden; die Prüfung kann wahlweise auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden. Studierende müssen in der Lage sein, die englische Sprache zu verstehen.
Neben den Vorlesungen (die freitags ganztags und ggf. zusätzlich samstags stattfinden) werden pro Semester maximal 2 Pflicht-Termine als Blockveranstaltung angeboten (z.B. Laborbesuch im KSF in Tuttlingen). Diese Termine finden entweder an einem Freitag oder Samstag statt. Bei den Vorlesungen handelt es sich nicht um Pflichttermine, aber es wird dringend empfohlen, an den Vorlesungen teilzunehmen.
Wahlpflichtvorlesungen können in Felix unter MM/PMM gefunden werden.
Für alle Vorlesungen sind Hausarbeiten/Präsentationen vorgesehen, die mindestens 40% der Gesamtnote ausmachen (Es gibt nur drei Prüfungen pro Semester - teilweise als Modulprüfung)
Es ist kein Problem, wenn Studierende für das Masterstudium anstelle von den geplanten 3 Semestern 4 Semester benötigen. Allerdings fallen die Semestergebühren in Höhe von momentan 2.600.- + 130.- Verwaltungsgebühren für jedes Semester an.
In der Regel muss die Semestergebühr als Einmalzahlung vor der Einschreibung/dem Beginn des Studiums erfolgen. Im Einzelfall können Studierende einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, über den dann die Hochschule entscheiden muss.