Allgemeine Fragen zum Studiengang Physiotherapie
Bislang findet der Unterricht an vier von fünf Wochentagen im Studienzentrum in Freiburg (Konrad-Goldmann-Straße 7) statt. An einem Tag der Woche werden die Lehrveranstaltungen in Furtwangen (O-Bau, A-Bau) durchgeführt. Zusätzlich sind Sie an wechselnden Orten in den praktischen Studienphasen im Einsatz. Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner für die praktischen Ausbildungseinsätze finden Sie Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:hier.
Die Verbindung zwischen Freiburg und Furtwangen ist auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen. Leider sind die Verbindungen zeitlich nicht optimal getaktet, so dass unsere Studierenden sich in den vergangenen Jahren in Fahrgemeinschaften organisiert haben.
Die VL finden an vier von fünf Tagen der Woche in Freiburg statt. Jeder muss selbst entscheiden, ob er in Freiburg, im Freiburger Umland oder in Furtwangen wohnen möchte.
Ein Auto erleichtert sicherlich die Transfers zwischen den Studienstandorten. Jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Die Fahrten zwischen Furtwangen und Freiburg können durch Fahrgemeinschaften oder Modelle wie Carsharing abgedeckt werden. Die Einrichtungen der praktischen Ausbildung, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar sind, bieten häufig Übernachtungsmöglichkeiten an.
Da die Studierenden an die staatlich geregelte Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeut*innen gebunden sind, um die Zulassung als Physiotherapeut*in zu erreichen, gestaltet sich ein Auslandsaufenthalt vor dem siebten Semester zum jetzigen Zeitpunkt schwer. Daher entscheiden sich viele unserer Studierenden für einen Auslandsaufenthalt im 7. Semester, in welchem die Bachelor-Thesis und versch. Wahlpflichtfächer stattfinden.
Ab dem 3. Semester finden im Wechsel mit den Lehrveranstaltungen an der Hochschule Furtwangen Praxisphasen in 4-8-wöchigen Blöcken in kooperierenden physiotherapeutischen Einrichtungen statt. Dazu zählen verschiedene Rehakliniken, Praxen und Akutkrankenhäuser. Die praktische Ausbildung wird größtenteils in Einrichtungen in der Region Schwarzwald-Oberrhein absolviert, in Einzelfällen ist auch eine Praxisphase im Ausland möglich. Es werden entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten 1600 Stunden praktische Ausbildung absolviert (wie in der klassischen Berufsausbildung). Eine Übersicht über unsere Kooperationspartner für die praktischen Ausbildungseinsätze finden Sie Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:hier.
Nein, Sie müssen sich nicht selbst um einen Platz für die praktischen Studienphasen kümmern. Die Hochschule Furtwangen verfügt
über eine große Zahl an Partner-Institutionen für die praktische Ausbildung. Die Plätze für die praktische Ausbildung werden von der Hochschule zugeteilt, um regelmäßige Lehrbesuche durch Ihre Dozierenden gewährleisten zu
können.
Häufige Fragen zur Bewerbung
Nein diese Dokumente werden erst nach der Zulassung benötigt und müssen zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorliegen. Vorlagen für die Bescheinigung vom Arzt, für die Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses (Belegart NE) und für die Selbstauskunft sowie der Vertrag mit unserem Kooperationspartner für die praktische Ausbildung, der Gesundheitsschulen Südwest GmbH, werden Ihnen zusammen mit dem Zulassungsbescheid zugesandt.
Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Belegart NE) darf zu Semesterbeginn (WS: 01. September) nicht älter als 3 Monate sein (d.h. frühestes Ausstelldatum: 01. Juni des Jahres). Sie erhalten von uns zusammen mit dem Zulassungsangebot ein Informationsschreiben zur Beantragung des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses der Belegart NE. Sie müssen mit der Bewerbung kein Führungszeugnis einreichen. Bitte warten Sie mit der Beantragung, bis Sie von uns ein Zulassungsangebot und das entsprechende Informationsschreiben erhalten haben.
Für die ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes des Physiotherapeuten/der Physiotherapeutin liegt dem Zulassungsbescheid ein Vordruck bei, der vom Arzt unterschrieben und abgestempelt werden muss. Aufwendige diagnostische Untersuchungsverfahren (z.B. Röntgen, EKG…) sind dafür nicht notwendig.
Das komplette Bewerbungsverfahren erfolgt über die Hochschule Furtwangen. Der Ausbildungsvertrag ist in das Zulassungsverfahren integriert und wird Ihnen automatisch mit der Zulassung zur Verfügung gestellt. Der von Ihnen unterschriebene Vertrag muss zum Zeitpunkt der Einschreibung der studentischen Abteilung vorliegen. Der Vertrag wird dann von uns zur Unterschrift an die Gesundheitsschulen Südwest GmbH weitergegeben. Sie müssen den Vertrag nicht selbstständig an die Gesundheitsschulen Südwest GmbH schicken.
Haben Sie alle Prüfungen abgeschlossen, können Sie sich mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben. Dieses erhalten Sie von Ihrer Schule. Eine Zulassung auf der Grundlage eines vorläufigen Zeugnisses ist möglich. Die Hochschulzugangsberechtigung muss bis spätestens zur Einschreibung vorliegen.
Die Chancen auf einen der 60 Studienplätze hängen jährlich von der Anzahl der Studienbewerber*innen ab. Der Zeitpunkt Ihrer Bewerbung spielt, solange diese fristgerecht erfolgt, keine Rolle. Eine Auswahlkommission entscheidet nach Sichtung aller Bewerbungen darüber, welche Bewerber*innen die Chance auf einen Studienplatz erhalten. Durch zusätzliche Leistungen können Ihre Chancen auf einen Studienplatz erhöht werden. Um eine Aufwertung der Note, mit der Sie eingereicht werden, zu erhalten, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie entsprechende Nachweise (Arbeitszeugnisse, Schreiben von Vereinsvorsitzenden, …) beilegen. Eine reine Erwähnung von Tätigkeiten im Lebenslauf führt zu keiner Aufwertung. Zu den Leistungen, die zu einer Aufwertung führen können, gehören:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf,
- praktische Tätigkeiten mit einer gesundheitlichen Orientierung,
- außerschulische Leistungen, z. B. Preise und Auszeichnungen,
- Auslandstätigkeiten von mindestens drei Monaten Dauer
Es gibt keinen festen NC. Der Notenschnitt errechnet sich jedes Jahr neu. In den vergangenen Jahren lag der Notenschnitt der zugelassenen Bewerber*innen zwischen 2,1 und 2,7.
Eine Prüfung oder ein persönliches Auswahlgespräch sind nicht vorgesehen.
Die Hochschule Furtwangen vergibt in zulassungsbeschränkten Studiengängen ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind. Nach Abzug der Vorabquoten werden
- 90 Prozent der Studienplätze über das Auswahlverfahren
- 10 Prozent der Studienplätze über die Wartezeit
vergeben. Es gelten dabei folgende Vorabquoten:
- 10 Prozent Ausländer (gilt für nicht EU-Staatsangehörige)
- 5 Prozent Härtefälle
- 2 Prozent Zweitstudium
- 1 Prozent Ortsbindung im öffentlichen Interesse
- alle Bevorzugten (Absage wegen Wehr-/Ersatzdienst)
Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:Die Termine für die Bewerbungsfristen können hier eingesehen werden. Vorzeitige Bewerbungen sind nicht möglich.
Um den reibungslosen Ablauf der praktischen Ausbildung gewährleisten zu können, empfehlen wir den Studierenden sich an die jeweils gültigen Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO) zu halten. Diese empfiehlt, sich vor Beginn des Studiums gegen B. pertussis, Hepatitis-A-Virus, Hepatitis-B-Virus, Mumpsvirus, Rubivirus, Varizella-Zoster-Virus und gegen das Corona-Virus impfen zu lassen bzw. den Impfstatus überprüfen zu lassen. Die Impfung gegen das Masernvirus ist verpflichtend. Der Nachweise der erfolgten und vollständigen Impfung gegen das Masernvirus ist im Zuge der Immatrikulation vorzulegen. Die Impfungen müssen unter Einhaltung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen aufgefrischt werden; die Nachweise darüber sind unaufgefordert vorzulegen. Als Studierende des Studiengangs Physiotherapie sind Sie verpflichtet sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflichten zu halten, auch dann, wenn Änderungen in der gesetzlichen bzw. einrichtungsbezogenen Impfpflicht auftreten.