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Weiterbildung zur/zum Praxisanleiterin/Praxisanleiter

Weiterbildung zur/zum Praxisanleiterin/Praxisanleiter

Zusatzqualifikation Praxisanleitende im Hebammenwesen

Um im Studiengang Hebammenwissenschaft als praxisanleitende Person tätig sein zu können, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Berufszulassung als Hebamme
  • Min. 2 Jahre Berufserfahrung
  • Berufspädagogische Zusatzqualifikation, z.B. durch die Weiterbildung zur*m Praxisanleiter*in (Umfang min. 300h)
  • Kontinuierliche berufspädagogische Fortbildung (min. 24 Std. jährlich)

Sie haben noch keine berufspädagogische Zusatzqualifikation und möchten sich gerne weiterbilden?

In Zusammenarbeit mit der Akademie für Gesundheits- und Sozialberufe des Schwarzwald-Baar-Klinikums, bietet die HFU eine Weiterbildung zur/m Praxisanleiter/-innen im Hebammenwesen an.

Weiterbildung: Praxisanleiter/innen im Hebammenwesen

  • Nächster Termin: tba
  • Kosten: ca. 1800 € 
  • Veranstaltungsort: Kliniken Donaueschingen, Sonnhaldenstr. 2, 78166 Donaueschingen
  • Kontakt: Cora Worms, Telefon: 07721-93-1742, Mail: cora.worms(at)sbk-vs.de

Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer Weiterbildung Praxisanleitung Hebammenwesen.

Wir freue uns, Sie bei unserer Weiterbildung begrüßen zu dürfen!

Ihr Team des Studiengangs Hebammenwissenschaft.

 

 

Sie haben bereits Erfahrung mit der Anleitung von werdenden Hebammen?

Für Hebammen, die bis zum 31.12.2019 bereits als Praxisanleitung tätig waren, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung festgelegt. Trifft dies auf Sie zu? Dann lassen Sie sich ihre Tätigkeit als Praxisanleitung bestätigen (z.B. von einer Hebammenschule, für die Sie tätig waren) und weisen dies bei der zuständigen Behörde nach. Für den Studiengang Hebammenwissenschaft der HFU ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. So können Sie auch ohne Zusatzqualifikation weiterhin als Praxisanleitung tätig sein.

 

Fortbildung für Praxisanleiterinnen/Praxisanleiter

Fortbildung für Praxisanleiter/Praxisanleiterinnen

Fortbildung Praxisanleitende im Hebammenwesen

Sie haben bereits die Weiterbildung zur Praxisanleitung im Hebammenwesen absolviert und möchten weiterhin auch junge werdende Hebammen in ihren praktischen Studienphasen als Praxisanleiter:in zu begleiten? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich qualitativ hochwertig und fachlich interessant bei uns an der HFU fortzubilden. Insgesamt viermal im Jahr, zweimal halbtags online und zweimal ganztags vor Ort, bieten wir ihnen anspruchsvolle und hebammenrelevante Themen. Somit können Sie bei uns die gesetzlich geforderten kontinuierlichen berufspädagogischen Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich absolvieren. Durch die Zusammenarbeit mit der HFU Akademie wird Ihnen ein entsprechendes Zertifikat mit den erworbenen Fortbildungspunkten ausgestellt, welche von den Regierungspräsidien anerkannt werden.
Die nächsten Termine und Themen sowie Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte untenstehender Tabelle. Über die Verlinkung gelangen Sie direkt zur Seite der HFU-Akademie, über welche ausschließlich die Anmeldung erfolgt. Bitte beachten Sie auch die Anmeldefrist. Anmeldungen, die nach Ablauf des Anmeldezeitraumes erfolgen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wir freuen uns, Sie bei unseren Fortbildungen begrüßen zu dürfen!

Ihr Team des Studiengangs Hebammenwissenschaft.

Datum

Format

Uhrzeit

Thema

Anmeldung HFU Akademie

Anmeldefrist

27.09.2023

online

ca. 14:00 – 18:00

PA-Fortbildung Online: Wochenbettvisite - Kernkompetenz der Hebamme

Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Link zur Anmeldung

15.09.2023

15.11.2023

Präsenz

ca. 9:00 – 16:30

PA-Fortbildung: Notfallmanagement in der Praxisanleitung

Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:Link zur Anmeldung

03.11.2023

 

 

Sie sind bereits als Praxisanleitung für unseren Studiengang Hebammenwissenschaft tätig und unsicher, ob Sie bereits in unseren E-Mail Verteiler aufgenommen sind. Dann schreiben Sie uns bitte eine e-Mail an Hebammenwissenschaft(at)hs-furtwangen.de. Wir fügen Sie dann dem Verteiler hinzu, damit Sie rechtzeitig alle wichtigen Informationen und Termine in Bezug auf die Praxisanleitung unserer werdenden Hebammen, auch gesondert zu den Fortbildungsterminen, erhalten.

Infos für freiberufliche Hebammen

Infos für freiberufliche Hebammen

Praxisanleitung durch freiberufliche Hebammen

Sie sind freiberufliche Hebamme und möchten gerne mit Studierenden arbeiten?

Dann sind Sie bei uns richtig!

 

Während der praktischen Phasen innerhalb des Studiums, vor allem in den außerklinischen Einsätzen, sind die Studierenden und somit auch wir als Studiengang, auf eine fachlich qualifizierte Praxisbegleitung von freiberuflichen Hebammen angewiesen, die unseren zukünftigen Kolleginnen das Arbeitsfeld einer Hebamme näherbringen. Und wer könnte das besser als Sie!

Wir haben ihr Interesse geweckt? Hier noch weitere Zusatzinformationen:

Um als freiberufliche Hebamme als Praxisanleitung für unsere Studierenden tätig zu werden, benötigen Sie einen Vertrag mit einer unserer verantwortlichen Praxiseinrichtung oder alternativ können Sie in den Praxispartner-Verbund der Hochschule eintreten.
Für die Begleitung einer oder mehrerer unserer Studierenden werden Sie mit einer Vergütung von 6.600€ pro Einsatz (480h) und Studierender*m entlohnt. Außerdem können Sie sich die Kosten die ggf. für die Weiterbildung zur Praxisanleitung anfallen ebenfalls refinanzieren lassen.

Sie benötigen zusätzlich die gesetzlich erforderliche Zusatzqualifikation zur Praxisanleitung im Hebammenwesen sowie die jährlichen 24 Stunden berufspädagogische Fortbildung.

Sie haben bereits Erfahrung mit der Anleitung von werdenden Hebammen?

Für Hebammen, die bis zum 31.12.2019 bereits als Praxisanleitung tätig waren, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung festgelegt. Trifft dies auf Sie zu? Dann lassen Sie sich ihre Tätigkeit als Praxisanleitung bestätigen (z.B. von einer Hebammenschule, für die Sie tätig waren) und weisen dies bei der zuständigen Behörde nach. Für den Studiengang Hebammenwissenschaft der HFU ist das Regierungspräsidium Freiburg zuständig. So können Sie auch ohne Zusatzqualifikation weiterhin als Praxisanleitung tätig sein.

Sie haben noch keine Zusatzqualifikation die Sie zur Praxisanleitung berechtigt, sind aber interessiert Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen an junge werdende Hebammen weiterzugeben?

Dann informieren Sie sich unter dem Reiter Weiterbildung zur/zum Praxisanleiterin/Praxisanleiter über unser Angebot zur Weiterbildung.

Sie haben noch eine Zusatzqualifikation die Sie zur Praxisanleitung berechtigt, wissen aber nicht wo Sie die 24 Stunden Fortbildung absolvieren können?

Dann lesen Sie unter dem Reiter Fortbildung für Praxisanleiterinnen/Praxianleiter unsere Information zu unserem Fortbildungsangebot.

 

Sollten Sie Interesse an einer Kooperation in unserem Studiengang haben, informieren Sie sich bitte bei einer unserer verantwortlichen Praxiseinrichtungen. Diese geben Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung und vertraglichen Angelegenheiten. Eine Liste mit den jeweiligen Ansprechpartnern finden Sie Datei herunterladen:hier.