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Welche Zulassungsvoraussetzungen sollte ich mitbringen?
  • Nachweis über ausreichende Deutsch-Sprachkenntnisse bei ausländischen und staatenlosen Studienbewerbern (Sprachniveau C1. Z.B. DSH-2, TestDaF min. TDN4)
  • Studierendenvertrag mit einem kooperierenden Krankenhaus
  • Hochschulzugangsberechtigung durch:
    • 12 Jahre allgemeine Schulbildung. In der Regel entspricht das dem erfolgreichen Abschluss von G8/G9 mit Abitur / allgemeiner Hochschulreife
    • Bewerber*innen die z.B. ein drei-jähriges berufliches Gymnasium, G9 oder ein Berufskolleg besuchen und mit Fachhochschulreife abschließen, können dann zugelassen werden, wenn 12 Jahre allgemeine Schulbildung nachgewiesen werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
    • Bewerber*innen mit fachgebundener Hochschulreife können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
    • Bewerber*innen die nach der mittleren Reife eine Pflegeausbildung entsprechend den Vorgaben HebG §10 absolviert haben[i].
    • Bei Bewerber*innen die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, muss die Zulassungsberechtigung im Einzelfall geprüft werden[ii].

Beachte: Eine Zulassung zum Studium ist nicht möglich, wenn die Bewerber*in nach der 11. Klasse Oberstufe das Gymnasium verlassen und anschließend die Fachhochschulreife durch ein FSJ erlangt hat.

    Bei Abschluss eines Studierendenvertrages einzureichen:

    • Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als einen Monat)
    • Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung (nicht älter als einen Monat)

    [i] HebG §10 erlaubt die Zulassung mit dem Abschluss einer erfolgreich absolvierten Berufsausbildung

      • zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
      • zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
      • zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist,
      • zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann auf der Grundlage des Pflegeberufegesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, oder
      • zur für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenschwester oder zum für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger, für den der Nachweis belegt, dass die Ausbildung
        • den Mindestanforderungen des Artikels 31 in Verbindung mit dem Anhang V Nummer 5.2.1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22; L 271 vom 16.10.2007, S. 18; L 93 vom 4.4.2008, S. 28; L 33 vom 3.2.2009, S. 49; L 305 vom 24.10.2014, S. 115), die zuletzt durch den Delegierten Beschluss (EU) 2017/2113 (ABl. L 317 vom 1.12.2017, S. 119) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entspricht und
        • in einem anderen Mitgliedstaat, in einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworben worden ist

    [ii] Für die Anerkennung ausländischer Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis, ist das Studienkolleg Konstanz zuständig. Das Studienkolleg rechnet die Note des ausländischen Zeugnisses entsprechend dem deutschen Notensystem um und stellt eine Bescheinigung aus, mit der man sich an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg bewerben kann. Hinweise unter: Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/startseite-studienkolleg

    Für die Anerkennung deutscher Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsnachweis, ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Hinweise unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/

    Wo muss ich mich bewerben und wie ist der Bewerbungsablauf?

    Der Bewerbungsprozess Schritt für Schritt erklärt:

    Schritt 1: Bewerbung

    Sie bewerben sich bis zum 31. Januar mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei einem oder mehreren unserer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen, an der Sie den berufspraktischen Teil des Studiums absolvieren möchten. Klicken Sie hier für Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:eine Liste der verantwortlichen Praxiseinrichtungen.

    Ihre Bewerbung an die Praxiseinrichtung sollte mindestens folgende Unterlagen enthalten:

    • Bewerbungsanschreiben
    • Hochschulzugangsberechtigung
    • Nachweis über ausreichende Deutsch-Sprachkenntnisse bei ausländischen und staatenlosen Studienbewerbern (Sprachniveau C1. Z.B. DSH-2, TestDaF min. TDN4)

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass unsere kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen zudem weitere Voraussetzungen (z.B. Lebenslauf, Motivationsschreiben) für die Bewerbung an ihrem Haus verlangen können. Prüfen Sie daher vor Ihrer Bewerbung die Voraussetzungen des jeweiligen Standortes, an dem Sie sich bewerben möchten.

    Schritt 2: Abschluss eines Studierendenvertrages

    Nachdem Sie das Bewerbungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, schließen Sie einen Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung (=Studierendenvertrag) mit einer unserer kooperierenden verantwortlichen Praxiseinrichtungen. Mit diesem Vertrag wird Ihnen ein Studienplatz im Studiengang Hebammenwissenschaft reserviert. Zur Bestätigung des Platzes, fahren Sie fort mit Schritt 3.

    • Hinweis: Zum Abschluss des Studierendenvertrages benötigen Sie das erweiterte Führungszeugnis und eine ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung (nicht älter als drei Monate).

    Schritt 3: Bewerbung auf dem Online-Portal der Hochschule Furtwangen bis 1. Juli (Ausschlussfrist)

    Mit Ihrem Studierendenvertrag und den entsprechenden Zulassungsnachweisen, bewerben Sie sich nun auf der Online-Plattform unserer Hochschule.

    Schritt 4: Zulassungsbescheid und Immatrikulation an der Hochschule

    Sollten die von Ihnen eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sein, kann die Immatrikulation an der HFU erfolgen. Sie erhalten dazu Informationen von der HFU bezüglich des weiteren Vorgehens (Semesterbeitrag, Immatrikulation etc.).

    Kann ich sicher sein, dass ich einen Studienplatz an der HFU bekomme, wenn ich einen Vertag mit einer kooperierenden Praxiseinrichtung geschlossen habe?

    In der Regel, ja. Nachdem Sie einen Studierendenvertrag mit einer Praxiseinrichtung geschlossen haben, prüft die Hochschule Furtwangen, ob alle Formalia (Hochschulzugangsberechtigung, Führungszeugnis, ärztliches Attest, ggf. Sprachkenntnisse, Studierendenvertrag mit Kooperationspartner) erfüllt sind. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, steht einem Studium an der HFU nichts mehr im Weg. Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, zum Beispiel keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, verfällt der Studierendenvertrag und ebenso der Anspruch auf einen Studienplatz an der HFU.

    Was passiert, wenn ich einen Studierendenvertrag mit einer Klinik geschlossen habe und den Studienplatz doch nicht annehmen möchte?

    Wenn Sie Ihren Studienplatz an der Hochschule Furtwangen doch nicht antreten möchten, verfällt auch der mit der Praxiseinrichtung geschlossene Studierendenvertrag.

    Wann muss ich das erweiterte Führungszeugnis beantragen?

    Beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis erst dann, wenn Sie im Begriff sind einen Studierendenvertrag mit einer Klinik zu unterzeichnen. Diese stellt Ihnen entsprechende Formulare aus.

    Gibt es ein Nachrückverfahren?

    Jede kooperierenden Praxiseinrichtung nimmt eine festgelegte Anzahl an Studierenden auf. Sie ist verpflichtet eine Nachrückerliste zu führen für den Fall, dass Interessent*innen sich doch gegen einen Studienplatz entscheiden oder die Hochschulzugangsberechtigung nicht erfüllen.

    Muss ich ein Vorpraktikum machen?

    Von Seiten der Hochschule wird kein Vorpraktikum vorausgesetzt. Allerdings wird ein solches empfohlen, um sich im Vorfeld ein genaueres Bild über den Hebammenberuf zu machen.

    Da unsere Praxispartner die Bewerbungen durchführen, können diese zusätzliche Voraussetzungen fordern. ggf. gibt es Einrichtungen die ein Vorpraktikum voraussetzen. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei der Einrichtung, an der Sie sich bewerben möchten.

    Gibt es einen Numerus Clausus?

    Für die Zulassung zum Studiengang Hebammenwissenschaft B.Sc. wird kein Numerus Clausus festgelegt. Es wird ein individuelles Auswahlverfahren durch die verantwortlichen Praxiseinrichtungen durchgeführt. Dieses berücksichtigt zwar schulische Leistungen, aber ebenso außerschulisch erworbene Qualifikationen und soziale Kompetenzen.

    Gibt es Studiengebühren (Erststudium)?

    Nein. Für das Erststudium wird nur der Semesterbeitrag in Höhe von aktuell 149€ pro Semester erhoben (Stand: Wintersemester 2023/2024). Darin enthalten ist auch der Beitrag für das Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald.

    Muss ich Gebühren für ein Zweitstudium zahlen?

    Ja, in Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende, die bereits ein Studium abgeschlossen haben. Aktuell werden für das Zweitstudium 650€ je Semester erhoben (Stand: April 2021).

    Gibt es eine Extraquote für BewerberInnen mit Zweitstudium?

    Im Studiengang Hebammenwissenschaft wird es zunächst keine Extraquoten für ZweitstudienbewerberInnen geben, da unsere Praxispartner die Bewerber*innen persönlich nach eigenen Kriterien und eigens durchgeführten Bewerbungsgesprächen auswählen. Eine Auswahl erfolgt demnach nicht auf Grundlage von Quoten.

    Was muss ich tun, wenn ich meine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben habe?

    Für die Anerkennung ausländischer Bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Studienkolleg Konstanz zuständig: Externer Link wird in neuem Fenster geöffnet:https://www.htwg-konstanz.de/studium/studienkolleg-der-htwg-konstanz/startseite-studienkolleg

    Das Studienkolleg rechnet die Note des ausländischen Zeugnisses entsprechend dem deutschen Notensystem um und stellt eine Bescheinigung aus, mit der man sich an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg bewerben kann.

    Für Deutsche mit ausländischen Zeugnissen ist das Regierungspräsidium Stuttgart für die Anerkennung zuständig. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt7/zeugnisanerkennungsstelle/

    Schweizer Staatsbürger sind außerdem Studiengebührenpflichtig mit zusätzlich 1.500 Euro.

    Bekomme ich eine Vergütung?

    Sie erhalten für die gesamte Regelstudienzeit eine monatliche Vergütung. Das Gehalt wird von der jeweiligen Klinik bestimmt, mit der Sie zu Beginn des Studiums einen Vertrag geschlossen haben. Die Höhe dieser Vergütung können Sie bei dem Krankenhaus an dem Sie sich bewerben, erfragen.

    Wie viel Präsenzzeit wird es geben und wird ein Teil der Veranstaltungen online stattfinden?

    Die hochschulische Lehre wird an vier bis fünf Tagen der Woche (ca. im Durchschnitt 4,5 - 8 Stunden/Tag) stattfinden. Welche Veranstaltungen davon eine Anwesenheitspflicht beinhalten oder online durchgeführt werden können, ist noch unklar und abhängig von der aktuellen politischen Situation (Coronavirus etc.). In den Praxisphasen müssen Sie von einer Vollzeit-Beschäftigung ausgehen (38-40h/Woche).

    Wie sind die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen geplant?

    Die theoretischen und praktischen Lehrveranstaltungen werden am Standort Furtwangen der HFU stattfinden. Hier erwerben die Studierenden sowohl wissenschaftliche Kenntnisse, als auch praktische Fähigkeiten.

    Außerdem werden die Studierenden einen großen Teil des Studiums im Rahmen von praktischen Studienphasen in Krankenhäusern und hebammengeleiteten Einrichtungen sowie bei freiberuflich tätigen Hebammen verbringen. So sollen sie den spannenden Berufsalltag von erfahrenen Hebammen im Kreißsaal, auf der Wochenbettstation, in Geburtshäusern oder Praxen möglichst frühzeitig und umfassend kennenlernen und können ihre an der Hochschule erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im realen Praxiseinsatz anwenden. Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis macht es möglich die Studierenden zu reflektierenden Praktikern auszubilden.

    Die Studienphasen werden blockweise in Form von Theorieveranstaltungen oder praktischem Unterricht an der Hochschule in Furtwangen und blockweise in Praxisphasen im Krankenhaus oder bei freiberuflich tätigen Hebammen stattfinden. 

    Es werden immer vollständige Tage an einem Standort stattfinden, so dass ein Pendeln von einem zum anderen Standort an einem Tag nicht nötig ist.

    Ist das Studium praktisch angelegt?

    Da es sich um einen praktischen Beruf handelt, gibt es neben praktischem Unterricht im Skills Lab an der Hochschule auch zahlreiche Praxiseinsätze. Während des Studiums werden Sie viel Erfahrung in regionalen Krankenhäusern, hebammengeleiteten Einrichtungen und bei freiberuflich tätigen Hebammen sammeln können. Neben fünf kürzen Praxiseinsätzen werden Sie zwei Semester haben, in denen Sie fast ausschließlich in der Praxis sind.

    Wo werden die praktischen Einsätze stattfinden?

    Die praktischen Einsätze werden zum Großteil in der Einrichtung stattfinden, mit der Sie den Studierendenvertrag geschlossen haben. Außerdem werden Sie für einen Teil der praktischen Einsätze zu freiberuflichen Hebammen, in Geburtshäuser und ggf. zu einem Einsatz in der Neonatologie entsendet.

    Was „bin“ ich nach dem Studium?

    Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie die staatliche Berufszulassung als Hebamme und den akademischen Abschluss Bachelor of Science.

    Wie sind die Berufsaussichten?

    Hebammen betreuen, begleiten und beraten Frauen und Familien in einer besonderen Lebenslage. Dabei sind sie ExpertInnen auf dem Gebiet der Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Stillzeit und der Versorgung von Neugeborenen im ersten Lebensjahr. Im Unterschied zu den meisten anderen Gesundheitsberufen haben Hebammen hauptsächlich mit gesunden Klientinnen Kontakt, mit denen sie überwiegend selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten.

    Auf Grund der steigenden Geburtenzahlen und dem Mangeln an Hebammen, sind die Berufsaussichten besonders gut und eröffnen vielfältige Perspektiven am Arbeitsmarkt

    Mögliche Tätigkeitsbereiche:

    • Hebamme in einer geburtshilflichen Abteilung eines Krankenhauses
    • Hebamme in einem Geburtshaus, auch Leitungspositionen
    • Beratungsstellen für Familien, Frauen und Kinder
    • Freiberufliche Tätigkeit als Hebamme
    • Tätigkeit in der hebammenwissenschaftlichen Forschung
    • Lehrkraft oder PraxisanleiterIn für werdende Hebammen
    • Anstellung bei Krankenkassen und Gesundheitsämtern
    • Leitung von Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen
    • Voraussetzung für weiterführendes Masterstudium und Promotion
    Wie ist die Wohnungssituation in Furtwangen und bei den Praxiseinrichtungen?

    Im Gegensatz zu anderen Studentenstädten sieht die Wohnungssituation in Furtwangen gut aus, denn es gibt ausreichend bezahlbare (ab 200€) Wohnmöglichkeiten für Studierende. Einen Platz im Studentenwohnheim oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft sind leichter zu finden, dagegen wird es mit einer eigenen kleinen Wohnung oder einer Wohnung für die Gründung einer WG mit Freunden schwer. Viele Zimmer werden in der Facebookgruppe „HFU Wohnungsmarkt“ ausgeschrieben.

    Bei unseren Praxispartnern gibt es teilweise die Möglichkeit in Mitarbeiterunterkünften unterzukommen. Informieren Sie sich ggf. bei dem Praxispartner, mit dem Sie einen Vertrag schließen möchten.