Verfasste Studierendenschaft
Die Organe und Vertreter der Verfassten Studierendenschaft sind so etwas wie die Stimme der Studierenden einer Hochschule.
Im Gesetz heißt es: Die Verfasste Studierendenschaft nimmt die hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Sie fördert die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie die Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft.
Die Studierendenschaft ermöglicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben den Meinungsaustausch in der Gruppe der Studierenden und kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.
Konkret heißt dies, dass sich die Studierendenschaft um hochschulpolitische Themen, wie die Auswirkung der Bologna-Reform an der jeweiligen Hochschule beschäftigen kann, aber auch ein Semesterticket für die Studierenden mit den Verkehrsbetrieben aushandeln oder zur Anbindung des ÖPNV an die Hochschule Stellung nehmen kann. Die Studierendenschaft kann Veranstaltungen abhalten und Referentinnen und Referenten einladen, um die Studierenden über politische Themen zu informieren.
Hintergrund
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 27. Juni 2012 die Wiedereinführung der im Jahr 1977 abgeschafften Verfassten Studierendenschaft beschlossen. Das Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft trat am 14. Juli 2012 in Kraft.
Wird von der Verfassten Studierendenschaft gesprochen, so geht es meist um die Interessenvertretung von Studierenden und deren Organe wie den Allgemeinen Studierendenausschuss und das Studentenparlament.
Rechtlich ist der Begriff breiter gefasst. Alle Studierenden werden mit der Einschreibung automatisch Mitglied ihrer Hochschule. Die Studierenden als Gruppe werden als Studierendenschaft bezeichnet. Die Studierendenschaft ist „verfasst“, da sie eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und damit im eigenen Namen im Rechtsverkehr auftreten und Verträge schließen kann. Die Verfasste Studierendenschaft ist eine eigenständige Gliedkörperschaft der Hochschule. Diese Qualifizierung als Gliedkörperschaft bringt zum Ausdruck, dass die Studierendenschaft in der Trägerschaft der jeweiligen Hochschule – und nicht unmittelbar in der Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg – steht.
In allen anderen Bundesländern gibt es an den Hochschulen Verfasste Studierendenschaften. Nur in Bayern und in Baden-Württemberg wurden sie in den 70er Jahren abgeschafft. Baden-Württemberg hat die Verfasste Studierendenschaft 2012 mit dem Gesetz zur Einführung einer Verfassten Studierendenschaft wieder eingeführt.