Studienkommissionen

zu Warum HFU?

Die Studienkommission (kurz: StuKo) ist ein Gremium auf Fakultätsebene und wird vom Fakultätsrat bestellt. Der Fakultätsrat bestimmt zudem die Anzahl und Zuständigkeit der Studienkommissionen für einen oder mehrere Studiengänge der Fakultät. Die Aufgaben der StuKo sind in § 26  Landeshochschulgesetz (LHG) geregelt. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Mitwirkung bei Evaluation und  Weiterentwicklung der Lehre.

Der Studienkommission gehören höchstens zehn Mitglieder, davon vier Studierende, von denen eine oder einer Mitglied des Fakultätsrats sein soll, an. Den Vorsitz der Studienkommission hat die Studiendekanin oder der Studiendekan.

Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.