Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Umsetzung von Chancengleichheit für Frauen und Männer mit Ihrem Sachverstand. Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied des Senats und nimmt an Berufungs- und Auswahlkommissionen mit beratender Stimme teil. Sie hat das Recht auf Beteiligung an Stellenausschreibungen und auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen, sofern sich Frauen und Männer um die Stelle beworben haben. Die Gleichstellungsbeauftragte hat auch die Aufgabe, bei sexueller Belästigung Ansprechpartnerin für wissenschaftlich tätige Frauen und Studentinnen zu sein. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Hochschule bei der Erstellung der Gleichstellungspläne. Hier finden sie den aktuellen Interner Link öffnet sich im gleichen Fenster:Gleichstellungsplan.