Lokale Ethik-Kommission der HFU
Die lokale Ethik-Kommission der Hochschule Furtwangen bewertet und prüft auf Antrag Forschungsvorhaben mit und an Menschen hinsichtlich ihrer ethischen Vertretbarkeit und Menschenwürde und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Dabei können ausschließlich Qualifikationsarbeiten und Studienprojekte von Studierenden der HFU berücksichtigt werden. Hierzu zählen insbesondere Forschungsvorhaben, in deren Zusammenhang zum Beispiel Befragungen, Tests oder Probandenbeobachtungen erfolgen. Studierende stellen den Antrag gemeinsam mit ihrem Betreuer oder ihrer Betreuerin.
Antragsunterlagen finden Sie hier
Informationen zur Einreichung von Anträgen erhalten Studierende und Mitarbeitende der HFU über FELIX (Login nötig) oder eine Anfrage per E-Mail an ethikkommission(at)hs-furtwangen.de.
Was ist bei Anträgen zu beachten?
Von einer Prüfung ausgeschlossen sind medizinische oder pharmakologische Forschungsprojekte, die unter die Bestimmungen des Arzneimittel- oder Medizinproduktegesetzes fallen, nicht jedoch Projekte aus den Bereichen Epidemiologie und Gesundheitswissenschaften.
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist stets dazu verpflichtet, ethische Normen und Vorgaben einzuhalten. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung zur Antragstellung bei der lokalen Ethik-Kommission der HFU, allerdings werden ethische Begutachtungen häufig von Drittmittelgebern und Publikationsorganen vorausgesetzt. Die lokale Ethik-Kommission der HFU steht dabei den Forschenden in beratender Funktion zur Seite.
Bewertung von Anträgen
Die ethische Bewertung von Anträgen erfolgt angelehnt an die allgemeinen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Deutschen Gesellschaft für Pflegeforschung, da diese die wichtigen Bereiche klar und deutlich abdecken und darüber hinaus im wissenschaftlichen Bereich anerkannt sind. Die Antragstellung erfolgt zunächst mittels eines verkürzten Basisfragebogens, der von jeder Antragstellerin und von jedem Antragsteller ausgefüllt werden muss. Wenn dabei alle Fragen mit „Nein“ beantwortet werden, muss kein zusätzlicher Antrag eingereicht werden und die Ethik-Kommission bestätigt nach einigen Tagen die ethische Unbedenklichkeit des Forschungsvorhabens. Werden jedoch eine oder mehrere Fragen mit „Ja“ beantwortet, wird die Bearbeitung eines ausführlichen Antrages notwendig. Dieser muss ebenfalls vollständig ausgefüllt eingereicht werden.
Die ausführlichen Anträge werden von einem Mitglied der Ethik-Kommission federführend bearbeitet, wobei mindestens zwei weitere Mitglieder für das Gutachten hinzugezogen werden. Alle Kommissionsmitglieder sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit entsprechenden themenbezogenen Schwerpunkten und Erfahrungen. Auf Grundlage der Gutachten fällt die Ethik-Kommission eine Entscheidung und teilt diese der Antragstellerin oder dem Antragsteller in einer begründeten Stellungnahme mit. Das Verfahren vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Bescheid dauert in der Regel vier Wochen.
Weitere Informationen zur Einreichung von Anträgen erhalten Studierende und Mitarbeitende der HFU über FELIX (Login nötig) oder eine Anfrage per E-Mail an ethikkommission(at)hs-furtwangen.de.
Ansprechpartner
Vorsitzender der lokalen Ethikkommission
Prof. Dr. Folker Wenzel
Stellv. Vorsitzender der lokalen Ethikkommission
Prof. Dr. Peter König
Mitglieder
Prof. Dr. Gerrit Horstmeier
Märit Kaasch, Pfarrerin und Hochschulseelsorge
Prof. Dr. Dirk Koschützki
Prof. Dr. Markus Niemann
Prof. Dr. Birgit Reime
Prof. Dr. Robert Richter
Prof. Dr. Kirsten Steinhausen
Ersatzmitglieder
Prof. Dr. Meike Burger
Prof. Dr. Hans-Peter Deigner
Birgit Huber
Prof. Dr. Katja Kumle
Prof. Dr. Christophe Kunze
Prof. Dr. Bernhard Plum
Prof. Dr. Erwin Scherfer
Dr. Michael Schlegel
Prof. Dr. Christian Weidmann
Die Amtszeit der Ethik-Kommission beträgt zwei Jahre und beginnt jeweils am 1. September.