W-Besoldung: Antragsrunde 2018

Leistungsbezug für besondere Leistungen – Termine beachten

Seit 2015 ist die neu gefasste Richtlinie der Hochschule Furtwangen über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Kraft. Das Antragsverfahren auf einen Leistungsbezug für besondere Leistungen in einem Stufenbetrag wurde gegenüber dem bisherigen Verfahren in größerem Umfang modifiziert. Das seit 2016 geltende Antragsformular auf einen Leistungsbezug für besondere Leistungen und das aktuelle Formular für den Selbstreport sowie weitere Informationen zu der Antragstellung finden Sie im Intranet FRIEDA unter dem Stichwort W-Besoldung (Login nötig).

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf einen Leistungsbezug auf besondere Leistungen nur noch einmal jährlich zum Stichtag 1. Juni (der Stichtag ist aber im Regelfall nicht identisch mit dem Antragsdatum – Informationen zum Antragsdatum finden Sie in FRIEDA) möglich ist. Das bedeutet, dass das Antragsformular und der Selbstreport vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Freitag, 1. Juni 2018 dem Rektoratssekretariat (E-Mail an rks(at)hs-furtwangen.de, zwei PDF-Dateien) vorliegen müssen.
Die Dokumente liegen jeweils in zwei verschiedenen Word-Versionen (2010 bzw. 97-2003) vor, damit Sie die entsprechende auswählen können. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit Microsoft Word, damit die Formatierungen in den Dokumenten erhalten bleiben.
Die Anträge werden mit einer Bearbeitungsdokumentation an die zuständige Dekanin/den zuständigen Dekan zur Bestätigung der fakultätsbezogenen Angaben weitergeleitet und müssen bis spätestens Sonntag, 1. Juli 2018 an das Rektoratssekretariat zurückgegeben werden.
Verspätet eingegangene Anträge werden im laufenden Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt und können im Folgejahr erneut gestellt werden.

In FRIEDA finden Sie auch die Richtlinie mit dem nicht abschließenden Katalog der besonderen Leistungen sowie das Informationsschreiben des Rektors vom 19. August 2015, in dem die wichtigsten Regelungen und insbesondere die Übergangsregelungen erläutert sind (wann bin ich antragsberechtigt, wie viele Anträge kann ich noch stellen, auf wann kann ich den Antrag stellen, wie lautet mein Berichtszeitraum…).

Das Rektorat wird über die eingegangen Anträge voraussichtlich im Juli 2018 entscheiden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen in der Personalabteilung.