Vergabe von Leistungsbezügen

Fristen beachten

Zum 1. September 2019 ist die neue Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Kraft getreten. Eine wesentliche Änderung ist, dass das Rektorat statt bisher einmal jährlich ab sofort zweimal jährlich über Anträge auf einen besonderen Leistungsbezug entscheiden wird. Anträge werden zu den Stichtagen 1. März bzw. 1. September gewährt. Nähere Informationen finden Sie im Intranet FRIEDA unter dem Stichwort W-Besoldung (bitte vorher einloggen).

Bitte beachten Sie, dass, falls für Sie der Stichtag 1. März 2020 zutreffend ist und Sie einen Antrag stellen wollen, Ihr Antrag und der Selbstreport bis spätestens 1. Dezember 2019 elektronisch im Rektoratssekretariat eingegangen sein müssen.

Die Professorinnen und Professoren sind in Dienstbesprechungen an jedem Standort über die neue Richtlinie informiert worden.