Unabhängig vom Geschäftsmodell leben Start-ups von ihrem neu entwickelten Know-how. Hier stellen sich zahlreiche Fragen, wie damit umzugehen ist. Soll ich mein Know-how schützen, und wenn ja, wie? Welche Schutzrechte gibt es? Welche Instrumente stehen mir zur Verfügung, um Schutzrechte durchzusetzen? Wie kann ich mein Know-how verwerten? In welche Fallen sollte ich nicht hineintappen? In dieser Veranstaltung geht es weniger um formalistische Einzelfragen von Schutzrechtsanmeldungen, sondern um die Entwicklung und Umsetzung einer sinnvollen Know-how-Strategie für das Start-up. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Referent: Prof. Dr. Gerrit Horstmeier, M.M. ist seit 2001 Professor an der Fakultät Wirtschaft der Hochschule Furtwangen. Zuvor war der Jurist in verschiedenen Branchen tätig, unter anderem als Leiter der Rechtsabteilung der Krombacher Brauerei, Leiter Recht & Personal bei der SEIKO Europe und bei RAG Saarberg sowie als Geschäftsführer der Saarberg-Hölter-Umwelttechnik und zuletzt der TOTAL Mineralöl. Seine Lehrgebiete beinhalten internationales Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensethik.
Der virtuelle Vorlesungsraum ist: