W-Besoldung: Antragsrunde 2019 für einen Leistungsbezug für besondere Leistungen

Termine beachten

Für alle, die in der W-Besoldung sind: Für die diesjährige Antragsrunde auf einen Leistungsbezug für besondere Leistungen in einem Stufenbetrag ist das Formular für den Selbstreport angepasst worden. Sie finden das Antragsformular und das Formular für den Selbstreport sowie weitere Informationen zu der Antragstellung im Intranet FRIEDA unter dem Stichwort „Leistungsbezug für besondere Leistungen“ bzw. „W-Besoldung“
(bitte vorher einloggen).

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf einen Leistungsbezug auf besondere Leistungen gemäß der derzeit geltenden Richtlinie der Hochschule Furtwangen über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nur einmal jährlich zum Stichtag 1. Juni (der Stichtag ist aber im Regelfall nicht identisch mit Ihrem Antragsdatum – Informationen zum Antragsdatum finden Sie in FRIEDA im Informationsschreiben des Rektors vom 19. Aug.2015) möglich ist. Das bedeutet, dass das Antragsformular und der Selbstreport vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Samstag, 1. Juni 2019 dem Rektoratssekretariat elektronisch (E-Mail an rks(at)hs-furtwangen.de, zwei PDF-Dateien) vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge werden im laufenden Kalenderjahr nicht mehr berücksichtigt.

Die Dokumente liegen jeweils in verschiedenen Word-Versionen vor. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit Microsoft Word, damit die Formatierungen in den Dokumenten erhalten bleiben. Das Antragsformular wird mit einer Bearbeitungsdokumentation an die zuständige Dekanin/den zuständigen Dekan zur Bestätigung der fakultätsbezogenen Angaben weitergeleitet und muss bis spätestens Montag, 1. Juli 2019 an das Rektoratssekretariat zurückgegeben werden.

In FRIEDA finden Sie unter dem Stichwort „W-Besoldung“ auch die Richtlinie mit dem nicht abschließenden Katalog der besonderen Leistungen das Informationsschreiben des Rektors vom 19. Aug. 2015, in dem die wichtigsten Regelungen und insbesondere die Übergangsregelungen erläutert sind (wann bin ich antragsberechtigt, wie viele Anträge kann ich noch stellen, auf wann kann ich den Antrag stellen, wie lautet mein Berichtszeitraum…).
Das Rektorat wird über die eingegangen Anträge voraussichtlich im Juli 2019 entscheiden.

Die Richtlinie über das Verfahren und die Vergabe von Leistungsbezügen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wird für die Antragstellung im Jahr 2020 im Laufe des Jahres 2019 überarbeitet werden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung, Frau Wolf.