FAQ
- Wie sind die Bewerbungsfristen?
- Ab wann kann ich mich bewerben?
- Wie bewerbe ich mich richtig?
- Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?
- Muss ich meine Zeugnisse im Original einsenden?
- Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
- Wie komme ich zu meinem gewünschten Studiengang?
- Gibt es einen Numerus Clausus?
- Wie berechne ich meine Wartezeit?
- Unter welchen Umständen kann ich einen Härtefallantrag stellen?
- Was muss ich beachten, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule studiert habe?
- Kann ich an der Hochschule Furtwangen ein Studium beginnen, wenn ich von einer anderen Hochschule wegen Nichtbestehen einer Prüfung endgültig vom Studium ausgeschlossen wurde?
- Was ist ein Auswahlverfahren?
- Muss ich mich zum Auswahlverfahren anmelden?
- Wie funktioniert das Auswahlverfahren? Muss ich dafür persönlich nach Furtwangen/Villingen-Schwenningen/Tuttlingen kommen?
- Wann bekomme ich über meine Zulassung zum Studium an der Hochschule Furtwangen Bescheid?
- Bundeswehr, Zivildienst oder Studium - was soll ich machen?
- Was muss ich tun, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
- Was passiert mit meinem Lichtbild, das ich mit den Bewerbungsunterlagen einreichen muss?
- Kann ich ohne Abitur/Fachhochschulreife studieren?
Wie sind die Bewerbungsfristen?
Für alle grundständigen Studiengänge gilt:
- für das jeweils kommende Wintersemester: 15. Juli
- für das jeweils kommende Sommersemester: 15. Januar
Für alle auslandsorientierten Studiengänge (derzeit IBM) gilt:
- internationale Bewerber: 15. April für das kommende Wintersemester
- für deutsche und EU-Bewerber: 15. Juli für das kommende Wintersemester
Ab wann kann ich mich bewerben?
- für das kommende Wintersemester ab März/April und
- für das kommende Sommersemester ab Oktober des Vorjahres
Trifft die Bewerbung frühzeitig ein, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, aufgrund derer Sie Ihre zulassungsrelevanten Daten noch einmal überprüfen können. Sie werden auch über evtl. fehlende Unterlagen informiert, so dass Sie Ihre Bewerbung bis zur Bewerbungsfrist vervollständigen können. Rechzeitig bewerben lohnt sich!
Wie bewerbe ich mich richtig?
Die Anmeldung zum Studium in einen Bachelorstudiengang erfolgt mit dem vorgesehenen Zulassungsantrag beim
Zulassungsamt der Hochschule Furtwangen,
Postfach 11 52,
78113 Furtwangen.
Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem Masterstudiengang erfolgt mit dem dafür vorgesehnen Zulassungsantrag direkt bei dem jeweiligen Studiengangleiter.
Es darf nur ein Zulassungsantrag gestellt werden.
Mein Abschlusszeugnis liegt noch nicht vor, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, mit dem Halbjahreszeugnis. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Bewerbernummer zur Kontrolle, dass Ihre Bewerbung tatsächlich eingegangen ist. Zusammen mit Ihrer Bewerbernummer reichen Sie Ihr Zeugnis bis zum Bewerbungsstichtag nach.
Muss ich meine Zeugnisse im Original einsenden?
Nein. Bitte schicken Sie eine Zeugniskopie, die eine Durchschnittsnote ausweist und amtlich beglaubigt ist.
Die Hochschule Furtwangen kann verlangen, dass die Unterlagen bei der Einschreibung im Original vorzulegen sind.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Ja, Sie haben die Möglichkeit neben Ihrem ersten Studienwunsch zwei Alternativen anzugeben (sog. Hilfsanträge). Es darf jedoch nur ein Zulassungsantrag eingereicht werden.
Wie komme ich zu meinem gewünschten Studiengang?
Hierzu tragen Sie unter Hauptantrag Ihren Studienwunsch ein. Für den Fall, dass Sie beim Hauptantrag keinen Studienplatz erhalten, tragen Sie Ihre alternativen Wünsche unter Hilfsantrag 1 / 2 ein. Ein Hilfsantrag kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn alle Bewerber und Bewerberinnen mit dem Studienwunsch im Hauptantrag für den entsprechenden Studiengang das Zulassungsverfahren durchlaufen haben und dann noch Plätze zu vergeben sind. Bitte tragen Sie auch ein, in welchem Fachsemester Sie beginnen möchten (Quereinsteiger). Zweitstudienbewerber dürfen nur einen Hauptantrag stellen.
Gibt es einen Numerus Clausus?
Dies ist vom Studiengang abhängig. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Anzahl der freien Studienplätze, so werden nach Abzug der Vorabquoten die verfügbaren Studienplätze zu 90 Prozent über ein hochschuleigenes Auswahlverfahren und zu 10 Prozent über Wartezeit vergeben.
Wie berechne ich meine Wartezeit?
Die Wartezeit berechnet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichen sind. Durch eine Berufsausbildung oder abgeleisteten Wehr-/Ersatzdienst sind Erhöhungen möglich. Dies hängt jedoch von der zeitlichen Reihenfolge und bestimmten Stichtagen ab. Waren Sie bereits an einer oder an mehreren Hochschulen in Deutschland eingeschrieben, so werden diese Semester von Ihrer Wartezeit abgezogen bzw. verrechnet.
Unter welchen Umständen kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Fünf Prozent der Studienplätze werden für Fälle außergewöhnlicher Härte vergeben. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien des Auswahlverfahrens oder nach der Wartezeit unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbern. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt. Falls ein Härtefallantrag gem. § 12 HVVO gestellt wird, muss dieser ausführlich begründet werden. Zum Nachweis müssen geeignete Unterlagen (z.B. fachärztliches Gutachten) beigefügt werden. Es müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen.
Was muss ich beachten, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule studiert habe?
Man kann grundsätzlich nicht gleichzeitig an mehr als einer Hochschule eingeschrieben sein. Die Exmatrikulationsbescheinigung der vorhergehenden Hochschule ist spätestens zur Einschreibung vorzulegen. Ein Ausschluss bzw. ein Verlust des Prüfungsanspruches ist anzugeben! Ein nicht bereinigter Notenspiegel (auch mit nicht bestandenen Prüfungsleistungen) ist der Bewerbung aus diesem Grund beizufügen.
Die Anerkennung von Leistungsnachweisen anderer Hochschulen spricht der zuständige Studiendekan oder Dekan nach der Einschreibung aus.
Kann ich an der Hochschule Furtwangen ein Studium beginnen, wenn ich von einer anderen Hochschule wegen Nichtbestehen einer Prüfung endgültig vom Studium ausgeschlossen wurde?
Haben Sie aus einem früheren Studium einen Ausschluss wegen endgültigem Nichtbestehen einer Prüfung/Fachprüfung/Modul, so müssen Sie dies bei Ihrer Bewerbung angeben. Entsprechendes gilt für einen Ausschluss wegen Fristüberschreitung für den betroffenen Studiengang. Sie müssen Ihrer Bewerbung einen aktuellen nicht bereinigten Notenspiegel in amtlich beglaubigter Kopie beifügen. Ihr Antrag wird separat geprüft.
Was ist ein Auswahlverfahren?
Die Hochschule Furtwangen vergibt ihre Studienplätze nach einem hochschuleigenen Auswahlverfahren, wenn es für einen Studiengang mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt, als Studienplätze zu vergeben sind. Nach Abzug der Vorabquoten (gilt nicht für den auslandsorientierten Studiengang IBM) werden 90 Prozent der Studienplätze über das Auswahlverfahren und 10 Prozent über Wartezeit vergeben. Neu ist, dass keine Studienplätze mehr allein über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.) vergeben werden. Im Studiengang International Business Management werden die Studienplätze zu 100 Prozent über das Auswahlverfahren vergeben, und zwar jeweils zur Hälfte an Ausländer und Deutsche.
Muss ich mich zum Auswahlverfahren anmelden?
Nein, die Teilnahme ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen verpflichtend, da sie die Vergabe über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ablöst.
Wie funktioniert das Auswahlverfahren? Muss ich dafür persönlich nach Furtwangen/ Villingen-Schwenningen/ Tuttlingen kommen?
Das Auswahlverfahren funktioniert über die Bildung einer Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber für einen zulassungsbeschränkten Studiengang mittels so genannter Auswahlkriterien. Zu den Auswahlkriterien gehören z. B. die Bewertung der schulischen Leistungen (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache), die Note der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife etc.), eine abgeschlossene Berufsausbildung, außerschulische Leistungen oder eine Auslandstätigkeit von mindestens drei Monaten Dauer. Die Studienplätze werden nach der Reihenfolge der Rangliste vergeben.
Ein schriftlicher Test oder ein persönliches Auswahlgespräch in Furtwangen/Villingen-Schwenningen/Tuttlingen sind nicht vorgesehen.
Wann bekomme ich über meine Zulassung zum Studium an der Hochschule Furtwangen bescheid?
Die ersten Zulassungsbescheide werden ca. 1 - 3 Wochen nach dem Bewerbungsstichtag versandt. Durch evtl. Nachrückverfahren ist es bis Vorlesungsbeginn möglich, einen Zulassungsbescheid zu erhalten.
Bundeswehr, Zivildienst oder Studium - was soll ich machen?
Sie können sich grundsätzlich vor Beginn des Dienstes, aber auch während des Dienstes bei uns bewerben. Im Falle einer Zulassung können Sie den Studienplatz wegen Ableistung des Dienstes absagen und erhalten einen Anspruch auf Vorwegauswahl, siehe 2. Schritt: Bewerbung.
Was muss ich tun, wenn ich keinen Studienplatz bekommen habe?
Dann können Sie sich zum nächsten Bewerbungstermin wieder bewerben.
Für den Fall einer Wiederbewerbung bitten wir um formlose schriftliche Bewerbung mit Angabe der Bewerbernummer und die erneute Angabe des Studienwunsches. Sie können auch die entsprechende Erklärung des Ablehnungsbescheids verwenden. Es werden dann die bereits vorliegenden Bewerbungsunterlagen berücksichtigt.
Was passiert mit meinem Lichtbild, das ich mit den Bewerbungsunterlagen einreichen muss?
Ihr Lichtbild wird im Falle einer Zulassung und Immatrikulation für den Studierendenausweis, die so genannten F-Card, verwendet. Ein Austausch des eingereichten Bildes ist nach Erstellung der F-Card nicht mehr möglich. Bitte reichen Sie deshalb ein aktuelles und qualitativ hochwertiges Bild ein.
Kann ich ohne Abitur/Fachhochschulreife studieren?
In Baden-Württemberg steht Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang offen. Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben; Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung. Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Weitere Informationen zum Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
