1. Frage: Welche Gesetze und Verordnungen regeln den Ablauf des Studiums?

Das Landeshochschulgesetz (LHG) und die Studien-und Prüfungsordnung (SPO) regeln den Ablauf des Studiums. Bei der SPO wird unterschieden zwischen dem Allgemeinen Teil (gilt für alle Studierenden) und dem Besonderen Teil, den es für jeden einzelnen Studiengang gibt. Es wird jedem, der ein Studium neu startet oder bereits studiert, nahegelegt, diese gründlich durchzulesen und bei evtl. Rückfragen auf die Studentenverwaltung/das Prüfungsamt zu zukommen.
I. d. R. ist die SPO sowie die Beschlüsse des Zentralen Prüfungsausschusses (ZPA), die ggf. Ergänzungen regelt und beschließt, gültig. Nur in äußersten Ausnahmefällen kann auf Antrag (mit Begründung) beim Prüfungsamt davon abgewichen werden.

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2. Frage: Wann muss ich mich einschreiben (= immatrikulieren) bzw. rückmelden?

Für jedes einzelne Semester wird vom Senat ein offizieller Terminplan verabschiedet, der die Termine für die Einschreibung (= Immatrikulation) bzw. Rückmeldung und die Termine für die explizite Belegung von Fächern, etc. enthält. Auch während eines Auslandssemesters, Praktischen Studiensemesters, bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit (Thesis) oder bei einem Urlaubssemesters ist die Rückmeldung erforderlich.
Hinweis: Damit eine Einschreibung (betrifft nur die Erstsemester) erfolgen kann, muss die Gebühr spätestens 10 Tage vor Beginn der Einschreibe-Zeit überwiesen werden.
Die Rückmeldung zum Folgesemester (betrifft alle bereits an der HFU Studierenden) kann nur noch online über das "Studi-Portal " erfolgen. Dabei wird die Gebühr per Lastschriftverfahren eingezogen! Bitte zwingend für ausreichende Kontodeckung sorgen.

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3. Frage: Wie melde ich mich in ein B-Semester zurück?

Sie haben die Möglichkeit aufgrund eigener Entscheidung ein B-Semester einzulegen, d. h. dass Sie das Semester nochmals wiederholen werden. Sollten Sie BAföG erhalten, müssen Sie dies zuerst mit dem BAföG-Beauftragten oder dem BAföG-Amt absprechen, da es sonst gegebenenfalls Probleme geben kann.
Für die Rückmeldung müssen Sie sich erst im Studi-Portal (online) zurückmelden und sich anschließend in der Studentenverwaltung in das richtige Semester zurückstufen lassen.

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4. Frage: Wann habe ich eine Prüfung bestanden?

Eine Studien- oder Prüfungsleistung (z. B. eine Klausur, ein Referat, eine Laborarbeit, ...) ist dann bestanden, wenn die Studienleistung als "bestanden" bewertet wurde oder die Prüfungsleistung mit mindestens 4,0 bestanden wurde. Wird eine Prüfung nicht bestanden, erhält man das Ergebnis 5,0. Auch im Falle eines unentschuldigten Nichtantritts der Prüfung bzw. Nichtabgabe einer geforderten Leistung erhält man die Note 5,0! (Näheres siehe SPO Allg. Teil )

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5. Frage : Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?

Da die Härtefälle bei den Bachelor-Studiengängen abgeschafft wurden, kann eine Studien- oder Prüfungsleistung mehrmals wiederholt werden. Allerdings ist dabei 1. die Regelstudienzeit zu beachten, innerhalb der das Grund- bzw. Hauptstudium abgeschlossen sein muss und 2. die Grenze der Maluspunkte (Malusgrenze im Grundstudium = 48 Punkte und im Hauptstudium = 96 Punkte). Bei jeder nicht bestandenen Studien- oder Prüfungsleistung werden auf dem Maluskonto die Maluspunkte verbucht. Es gibt keine Härtefälle mehr. (Näheres siehe SPO Allg. Teil

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6. Frage: Muss ich alle Prüfungen selbständig zu Beginn des Semesters anmelden/belegen?

Alle Pflichtfächer eines Lehrplansemesters (siehe SPO Besonderer Teil ), in dem man sich zurückgemeldet hat, und alle bisher nicht bestandenen Pflicht- und Wahlpflichtfächer werden automatisch angemeldet. Folgende Fächer sind vom Studierenden selbst innerhalb der Belegungszeit in der Studentenverwaltung zu belegen:

  • Wahlpflichtfächer,
  • Zusatzfächer,
  • nicht bestandene Zusatzfächer und
  • die Belegung von Pflichtfächern aus einem höheren Semester (Genehmigung erforderlich!).

1. Hinweis: Die Belegung von Sprachen muss im Language Center (nach Teilnahme am Einstufungstest)  und in der Studentenverwaltung erfolgen.
2. Hinweis: Die Teilnahme an einer Prüfung ohne Anmeldung ist nicht gestattet. Das erzielte Ergebnis wird in diesem Fall nicht von der Studentenverwaltung verbucht.

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7. Frage: Wann muss ich die Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen durchführen?

Die Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen ist nur zu Beginn des Studiums möglich. Das Formular müssen Sie ausgefüllt (mit Unterschrift der Fachdozenten und des Studiendekans) innerhalb der Belegungszeit in der Studentenverwaltung einreichen.

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8. Frage: Wann kann ich Fächer belegen?

Die Fächer (Wahlpflichtfächer, Zusatzfächer, ...) können Sie nur innerhalb der Belegungszeit in der Studentenverwaltung belegen. Die Belegungszeit beginnt i. d. R. nach der 3. Vorlesungswoche.

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9. Frage: Kann ich die Belegung von Wahlpflichtfächern umwandeln lassen?

Es können natürlich mehr als die in der SPO Besonderer Teil vorgeschriebene Anzahl an Wahlpflichtfächern belegt werden. Allerdings ist zu beachten, dass ein Wahlpflichtfach bei der Belegung zum Pflichtfach wird, und somit zwingend bestanden werden muss. Bei der Erstellung des Zeugnisses kann der Studierende dann unter den belegten Wahlpflichtfächern auswählen, welche berücksichtigt und welche nicht berücksichtigt werden sollen - vorausgesetzt es wurden mehr Wahlpflichtfächer erbracht als erforderlich. Bei den nicht berücksichtigten Wahlpflichtfächern kann die Note in einen Schein (Bestanden) umgewandelt werden.

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10. Frage: An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich ungerecht beurteilt fühle?

Bitte sprechen Sie zunächst mit dem Fachdozenten, der die Klausur oder eine andere Leistung bewertet hat. Sollte das Gesprächsergebnis nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an Ihren Studiendekan wenden. Hat sich an der Situation immer noch nichts geändert, ist die nächste Instanz der Fakultätsprüfungsausschuss (FPA) - ein Antrag muss gestellt werden. Erst nachdem all die Klärungsversuche für den Studierenden nicht zufriedenstellend waren, sollte und kann der Antrag an den Prüfungsamtsleiter weitergeleitet werden.

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11. Frage: Muss ich eine Wiederholungsklausur beim gleichen Dozenten schreiben?

Wird eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht bestanden, erfolgt die Prüfungsanmeldung automatisch im Folgesemester. Die geforderte Leistung muss dann bei dem Dozenten erbracht werden, der das Fach in diesem Semester liest - es gibt kein Recht darauf, eine Studien- oder Prüfungsleistung bei einem bestimmten "Wunsch-Dozenten" zu erbringen.

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12. Frage: Hat ein Rücktritt von einer Studien- oder Prüfungsleistung Auswirkungen auf mein BAföG?

Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit von der ersten Anmeldung einer Prüfung freiwillig auf Antrag zurückzutreten (Näheres siehe SPO Allg. Teil). Ein Rücktritt bei einer Prüfung kann auch aufgrund von Krankheit - das Attest ist unverzüglich, d. h. spätestens drei Tage nach Prüfungstermin, in der Studentenverwaltung einzureichen - erfolgen. Aber: Der Rücktritt von Prüfungen hat Auswirkungen auf das BAföG. Bitte sprechen Sie daher rechtzeitig mit dem BAföG-Beauftragten der HFU:

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13. Frage: Wann erhalte ich die Zulassung zum Hauptstudium (3. Lehrplansemester)?

Folgende Regelungen sind bezüglich der Zulassung zum Hauptstudium zu beachten:

  • ab 54 Bonuspunkten erfolgt automatisch die Zulassung ins Hauptstudium
  • ab 53 - 44 Bonuspunkten können Sie einen Antrag beim Dekan auf Zulassung zum Hauptstudium stellen. Erhalten Sie diese Genehmigung, können Sie ins Hauptstudium gehen.
  • ab 43 oder weniger Bonuspunkten können Sie das Hauptstudium nicht antreten und müssen somit ein B-Semester einlegen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit beim Dekan einen Antrag auf Vorziehen von Modulen aus dem Hauptstudium (im Umfang von max. 12 ECTS-Leistungspunkten) zu stellen. Bei Genehmigung müssen Sie die vorgezogenen Fächer zwingend während der Belegungszeit im Prüfungsamt belegen.
  • sollten Sie im Grundstudium 24 oder mehr Maluspunkte gesammelt haben, müssen Sie ein Beratungsgespräch mit dem Studiendekan führen.

Sie werden zu den einzelnen Punkten und das auf Sie zutreffende von der Studentenverwaltung schriftlich informiert. 

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14. Frage: Wann und wie kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Das Landeshochschulgesetz regelt in § 61 Abs. 1 die Vergabe von Urlaubssemestern: "Auf ihren Antrag können Studierende aus wichtigem Grund von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreit werden (Beurlaubung). Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen." Von dieser Grenze wird nur bei triftigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfallfolgen, ...) abgewichen.
Das ausgefüllte Formular "Antrag auf Beurlaubung" ist zu Beginn eines Semesters, spätestens bis zum Ablauf der Belegungsfrist in der Studentenverwaltung oder direkt bei der Fakultät einzureichen. Über die Genehmigung des Antrages wird der Studiendekan entscheiden. (Bitte beachten Sie auch § 31 der SPO Allg. Teil.)

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15. Frage: Was muss ich in Bezug auf meine Abschlussarbeit (Thesis) beachten?

Grundsätzlich sollte die "Ordnung für Abschlussarbeiten" und ggf. die "Ausführungsbestimmungen" der Fakultät beachtet werden. Das Anmeldeformular zur Thesis (ausgefüllt und mit Unterschriften der Betreuer sowie des Studiendekans) muss im Dekanatssekretariat abgegeben werden. Ebenso muss die Abgabe der Thesis zum entsprechenden Abgabetermin im Dekanatssekretariat erfolgen.
Nach Abgabe der Thesis im Dekanatssekretariat und wenn alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen bestanden worden sind, müssen Sie sich in der Studentenverwaltung exmatrikulieren lassen - bitte nicht vergessen.

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16. Frage: Gibt es das Semester-Ticket auch in Furtwangen?

Seit 1. August 2009 gibt es das Semester-Ticket auch im Schwarzwald-Baar-Kreis und somit können Studierende günstiger mit Bahn und Bus im Landkreis unterwegs sein. Weitere Infos sind unter folgendem Link zu finden: www.v-s-b.de
Sogenannte "Stammkarten" sind nur im Bus selbst oder in der Zweigstelle VSB Villingen-Schwenningen erhältlich.

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