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Studiengebühren
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Was geschieht eigentlich mit den Studiengebühren?
linkarrow.gif Die HFU dokumentiert die Maßnahmen, die mit Hilfe der Studiengebühren bereits umgesetzt wurden.

Formulare der HFU:

linkarrow.gif  Allgemeines Informationsblatt der Hochschule zu Studiengebühren
linkarrow.gif  General information on tuition fees

linkarrow.gif   Informationen zu den Änderungen bezüglich der allgemeinen Studiengebühren (ab SS 2009)
linkarrow.gif   Information on changes to general tuition fees (from summer semester 2009) 
linkarrow.gif  Satzung der HFU zur Befreiung von Studiengebühren
linkarrow.gif  Antrag L-Bank Abschluss eines Darlehensvertrages 
linkarrow.gif  Antrag auf einen Feststellungsbescheid 
linkarrow.gif  Mitteilung über ein praktisches Studiensemester (Standort Furtwangen)
linkarrow.gif  Mitteilung über ein praktisches Studiensemester (Standort Villingen-Schwenningen)
linkarrow.gif  Info zur Rückmeldung ( deutsch / english)
linkarrow.gif  Antrag auf Auslandssemester

linkarrow.gif Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren
linkarrow.gif Antrag auf Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags
linkarrow.gif Antrag auf Rückerstattung des Sozialbeitrags

linkarrow.gif  Antrag auf Befreiung wegen Pflege und Erziehung eines Kindes 
linkarrow.gif  Antrag auf Befreiung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit 
linkarrow.gif  Antrag auf Befreiung wegen Geschwister
linkarrow.gif  Antrag auf Befreiung wegen Stipendium
linkarrow.gif  Liste der anerkannten Organisationen von Stipendien

Studiengebühren ab Sommersemester 2007

In Baden-Württemberg wurden zum Sommersemester 2007 Studiengebühren eingeführt. Wer an einer Hochschule oder Berufsakademie studiert, zahlt pro Semester 500 Euro. Die Einnahmen aus den Studiengebühren kommen im vollen Umfang den Hochschulen zugute, die damit bessere Bedingungen für Studium und Lehre schaffen werden: Sie können z.B. in die Ausstattung der Bibliotheken und Laborarbeitsplätze, in die Studienberatung, in zusätzliche Tutorien und in zusätzliches Lehrpersonal fließen. Über das Verfahren zur Verteilung der Mittel hat die HFU noch nicht endgültig entschieden. Daher steht auch noch nicht fest, für welche konkreten Zwecke welche Beträge zur Verfügung stehen.
In Baden-Württemberg wurden mit dem Modell einer nachlaufenden Finanzierungsoption ein sozialverträgliches Konzept entwickelt. Niemand wird aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten. Wer die Studiengebühren nicht gleich zahlen kann, erhält über die landeseigene L-Bank einen günstigen Kredit, der erst zwei Jahre nach Ende des Studiums zurückbezahlt werden muss, und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Andere Institutionen (auch private) bieten zwischenzeitlich ebenfalls Kreditmodelle zur Finanzierung der Studiengebühren an. Es ist daher empfehlenswert mehrere Angebote zu vergleichen. Eine mögliche Hilfe hierzu bietet: externer Link der FHF Vergleich von Darlehensangeboten für Studierende

Ausnahmen

Während eines Praxis- oder Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Ausländische Studierende, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes immatrikuliert waren und die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben, können ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich von vier Semestern abschließen, ohne gebührenpflichtig zu werden. Die Befreiung und der Erlass der Studiengebühren ist in § 6 des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes geregelt. externer Link der FHF Gesetzestext

Der Informationsflyer externer Link der FHF  „500 Euro für ein besseres Studium“ beantwortet alle wichtigen Fragen zu Studiengebühren: Wer zahlt? Gibt es Ausnahmen? Wie sind die Modalitäten für das Darlehen? Wohin fließen die Gelder? Welchen Einfluss haben Studierende?

Hier erhalten Sie einen Vergleich der Modelle zur Erhebung von Studiengebühren nach Bundesländern:
externer Link der FHF Studiengebührenmodelle  (Hinweis: Bei der Tabelle handelt es sich um eine beim DAAD für den internen Gebrauch bestimmte Übersicht. Der DAAD übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.)

Weitere Informationen finden Sie unter 
externer Link der FHF  www.studiengebuehren-bw.de und 
externer Link der FHF  CHE (Centrum für Hochschulentwicklung)

Kontakt

Hanspeter Fredrich

Hochschule Furtwangen
Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien

Campus Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Telefon 07723 920 2170
Telefax 07723 920 2639
E-Mail fr@hs-furtwangen.de

Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten eines Studiums sind vorwiegend davon abhängig, ob man bei den Eltern wohnt oder einen eigenen Haushalt führt. In Furtwangen und Villingen-Schwenningen liegen die Kosten bei ca. 600 Euro im Monat (Miete und Krankenversicherung eingeschlossen). Das ist im Vergleich zu den meisten anderen Hochschulstandorten in Deutschland relativ niedrig.

Studentenwerksbeitrag

Für jede Studentin und Studenten fallen Kosten für die Leistungen des Studentenwerks Freiburg an. Der Beitrag beläuft sich zurzeit auf 37,00 Euro pro Semester. Er wird erstmalig bei der Einschreibung fällig, und dann jedes Semester bei der Rückmeldung.

Verwaltungskostenbeitrag

Erstmalig ab dem WS 2003/04 muss jeder Studierende pro Semester einen so genannten Verwaltungskostenbeitrag bezahlen. Der Beitrag beläuft sich zurzeit auf 40,00 Euro pro Semester. Er wird erstmalig bei der Einschreibung fällig, und dann jedes Semester bei der Rückmeldung.

Masterstudiengänge

Für einige Masterstudiengänge werden semesterweise abweichende und daher gesonderte linkarrow.gif Studiengebühren erhoben.

Finanzierungsmöglichkeiten

Zu den Studiengebühren fallen Kosten für die Lebenshaltung, das Studentenwerk Freiburg und die Verwaltung an. Je nach Studiengang haben die Studierenden die Möglichkeit, sich die Lebenshaltungskosten für zwei bis drei Semester selbst zu finanzieren , da die Studierenden für ihre Tätigkeit im Rahmen der praktischen Studiensemester bzw. der Bachelor-Thesis von den Unternehmen eine Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung ist von der Branche, den Vorkenntnissen und weiteren Faktoren abhängig. In der Regel erhalten Studierende im Praxissemester und bei der Diplomarbeit 600-900 Euro pro Monat. In Einzelfällen kann die Vergütung auch weitaus höher ausfallen. linkarrow.gif Weitere Informationen zu BaföG, Darlehen etc.

Kontakt

Armin Schaumann

Hochschule Furtwangen
Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien

Campus Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Telefon 07723 920 1130
Telefax 07723 920 1109
E-Mail sch@hs-furtwangen.de

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Letzte Änderung: 14.7.2010
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