Was geschieht eigentlich mit den Studiengebühren?
Die HFU dokumentiert die Maßnahmen, die mit Hilfe der Studiengebühren bereits umgesetzt wurden.
Formulare der HFU:
Allgemeines Informationsblatt der Hochschule zu Studiengebühren
General information on tuition fees
Informationen zu den Änderungen bezüglich der allgemeinen Studiengebühren (ab SS 2009)
Information on changes to general tuition fees (from summer semester 2009)
Satzung der HFU zur Befreiung von Studiengebühren
Antrag L-Bank Abschluss eines Darlehensvertrages
Antrag auf einen Feststellungsbescheid
Mitteilung über ein praktisches Studiensemester (Standort Furtwangen)
Mitteilung über ein praktisches Studiensemester (Standort Villingen-Schwenningen)
Info zur Rückmeldung ( deutsch / english)
Antrag auf Auslandssemester
Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühren
Antrag auf Rückerstattung des Verwaltungskostenbeitrags
Antrag auf Rückerstattung des Sozialbeitrags
Antrag auf Befreiung wegen Pflege und Erziehung eines Kindes
Antrag auf Befreiung wegen Behinderung oder chronischer Krankheit
Antrag auf Befreiung wegen Geschwister
Antrag auf Befreiung wegen Stipendium
Liste der anerkannten Organisationen von Stipendien
Studiengebühren ab Sommersemester 2007
In Baden-Württemberg wurden zum Sommersemester 2007 Studiengebühren eingeführt. Wer an einer Hochschule oder Berufsakademie studiert, zahlt pro Semester 500 Euro. Die Einnahmen aus den Studiengebühren kommen im vollen Umfang den Hochschulen zugute, die damit bessere Bedingungen für Studium und Lehre schaffen werden: Sie können z.B. in die Ausstattung der Bibliotheken und Laborarbeitsplätze, in die Studienberatung, in zusätzliche Tutorien und in zusätzliches Lehrpersonal fließen. Über das Verfahren zur Verteilung der Mittel hat die HFU noch nicht endgültig entschieden. Daher steht auch noch nicht fest, für welche konkreten Zwecke welche Beträge zur Verfügung stehen.
In Baden-Württemberg wurden mit dem Modell einer nachlaufenden Finanzierungsoption ein sozialverträgliches Konzept entwickelt. Niemand wird aus finanziellen Gründen vom Studium abgehalten. Wer die Studiengebühren nicht gleich zahlen kann, erhält über die landeseigene L-Bank einen günstigen Kredit, der erst zwei Jahre nach Ende des Studiums zurückbezahlt werden muss, und auch nur dann, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht worden ist. Andere Institutionen (auch private) bieten zwischenzeitlich ebenfalls Kreditmodelle zur Finanzierung der Studiengebühren an. Es ist daher empfehlenswert mehrere Angebote zu vergleichen. Eine mögliche Hilfe hierzu bietet:
Vergleich von Darlehensangeboten für Studierende
Ausnahmen
Während eines Praxis- oder Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Ausländische Studierende, die bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes immatrikuliert waren und die keinen Anspruch auf Darlehensgewährung haben, können ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit zuzüglich von vier Semestern abschließen, ohne gebührenpflichtig zu werden. Die Befreiung und der Erlass der Studiengebühren ist in § 6 des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes geregelt.
Gesetzestext
Der Informationsflyer
„500 Euro für ein besseres Studium“ beantwortet alle wichtigen Fragen zu Studiengebühren: Wer zahlt? Gibt es Ausnahmen? Wie sind die Modalitäten für das Darlehen? Wohin fließen die Gelder? Welchen Einfluss haben Studierende?
Hier erhalten Sie einen Vergleich der Modelle zur Erhebung von Studiengebühren nach Bundesländern:
Studiengebührenmodelle (Hinweis: Bei der Tabelle handelt es sich um eine beim DAAD für den internen Gebrauch bestimmte Übersicht. Der DAAD übernimmt für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.)
Weitere Informationen finden Sie unter
www.studiengebuehren-bw.de und
CHE (Centrum für Hochschulentwicklung)
Kontakt
Hanspeter Fredrich
Hochschule Furtwangen
Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien
Campus Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Telefon 07723 920 2170
Telefax 07723 920 2639
E-Mail fr@hs-furtwangen.de
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten eines Studiums sind vorwiegend davon abhängig, ob man bei den Eltern wohnt oder einen eigenen Haushalt führt. In Furtwangen und Villingen-Schwenningen liegen die Kosten bei ca. 600 Euro im Monat (Miete und Krankenversicherung eingeschlossen). Das ist im Vergleich zu den meisten anderen Hochschulstandorten in Deutschland relativ niedrig.
Studentenwerksbeitrag
Für jede Studentin und Studenten fallen Kosten für die Leistungen des Studentenwerks Freiburg an. Der Beitrag beläuft sich zurzeit auf 37,00 Euro pro Semester. Er wird erstmalig bei der Einschreibung fällig, und dann jedes Semester bei der Rückmeldung.
Verwaltungskostenbeitrag
Erstmalig ab dem WS 2003/04 muss jeder Studierende pro Semester einen so genannten Verwaltungskostenbeitrag bezahlen. Der Beitrag beläuft sich zurzeit auf 40,00 Euro pro Semester. Er wird erstmalig bei der Einschreibung fällig, und dann jedes Semester bei der Rückmeldung.
Masterstudiengänge
Für einige Masterstudiengänge werden semesterweise abweichende und daher gesonderte
Studiengebühren erhoben.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zu den Studiengebühren fallen Kosten für die Lebenshaltung, das Studentenwerk Freiburg und die Verwaltung an. Je nach Studiengang haben die Studierenden die Möglichkeit, sich die Lebenshaltungskosten für zwei bis drei Semester selbst zu finanzieren , da die Studierenden für ihre Tätigkeit im Rahmen der praktischen Studiensemester bzw. der Bachelor-Thesis von den Unternehmen eine Vergütung erhalten. Die Höhe der Vergütung ist von der Branche, den Vorkenntnissen und weiteren Faktoren abhängig. In der Regel erhalten Studierende im Praxissemester und bei der Diplomarbeit 600-900 Euro pro Monat. In Einzelfällen kann die Vergütung auch weitaus höher ausfallen.
Weitere Informationen zu BaföG, Darlehen etc.
Kontakt
Armin Schaumann
Hochschule Furtwangen
Informatik, Technik, Wirtschaft, Medien
Campus Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
78120 Furtwangen
Telefon 07723 920 1130
Telefax 07723 920 1109
E-Mail sch@hs-furtwangen.de